Annie
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Ich habe schon viel gesucht aber diese Frage konnte ich mir nicht selber beantworten. Ich habe eine Untätigkeitsklage gegen das hiesige Sozialamt gewonnen.
Die mussten mir daraufhin knapp 2800 Euro nachzahlen. Jetzt ist mein Kontostand über 5000 Euro. Das ist das maximale Schonvermögen welches man haben darf.
Muss ich das jetzt direkt wieder verbrauchen obwohl ich es gerade erst zugesprochen bekommen habe? Ich verstehe es gerade nicht.
Die mussten mir daraufhin knapp 2800 Euro nachzahlen. Jetzt ist mein Kontostand über 5000 Euro. Das ist das maximale Schonvermögen welches man haben darf.
Muss ich das jetzt direkt wieder verbrauchen obwohl ich es gerade erst zugesprochen bekommen habe? Ich verstehe es gerade nicht.