Hallo zusammen,
ich habe gestern von meinem AG eine "ordnungsgemäße und fristgerechte" Kündigung erhalten.
Seit April 2018 bin ich ausgesteuert, aber weiterhin krankgeschrieben.
Momentan bei der AfA als arbeitssuchend gemeldet mit Leistungsbezug Alg1.
Meinen GDB von 80G habe ich seit 11/2016.
Ich habe meinen AG aber bis heute nicht darüber informiert.
Frage:
Reicht es, wenn ich jetzt einfach der Kündigung widerspreche und eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises
an meinen AG schicke?
Einen BR oder Schwerbehindertenvertreter gibt es in dem Unternehmen (mit über 500 Mitarbeitern) leider nicht.
Brauche ich jetzt schon einen Rechtsbeistand?
Fakt ist, dass ich wahrscheinlich mit meiner Krankheit nicht mehr arbeiten kann.
Ich werde jetzt 60 Jahre alt und habe COPD4, daas weiß mein AG allerdings nicht.
(zumindest nicht von mir)
Muß ich jetzt schon eine Kündigungsschutzklage einreichen, oder ist die Kündigung unwirksam?
Mein Ziel ist es natürlich eine Abfindung zu bekommen!
Viele Grüße
lemmy
ich habe gestern von meinem AG eine "ordnungsgemäße und fristgerechte" Kündigung erhalten.
Seit April 2018 bin ich ausgesteuert, aber weiterhin krankgeschrieben.
Momentan bei der AfA als arbeitssuchend gemeldet mit Leistungsbezug Alg1.
Meinen GDB von 80G habe ich seit 11/2016.
Ich habe meinen AG aber bis heute nicht darüber informiert.
Frage:
Reicht es, wenn ich jetzt einfach der Kündigung widerspreche und eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises
an meinen AG schicke?
Einen BR oder Schwerbehindertenvertreter gibt es in dem Unternehmen (mit über 500 Mitarbeitern) leider nicht.
Brauche ich jetzt schon einen Rechtsbeistand?
Fakt ist, dass ich wahrscheinlich mit meiner Krankheit nicht mehr arbeiten kann.
Ich werde jetzt 60 Jahre alt und habe COPD4, daas weiß mein AG allerdings nicht.
(zumindest nicht von mir)
Muß ich jetzt schon eine Kündigungsschutzklage einreichen, oder ist die Kündigung unwirksam?
Mein Ziel ist es natürlich eine Abfindung zu bekommen!
Viele Grüße
lemmy