Johannes87
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Ich habe seit zwei Wochen eine neue Vollzeitstelle, befristet bis 31.12.2019. Dies habe ich dem Jobcenter gemeldet, allerdings relativ kurzfristig, weil sich der Job auch sehr kurzfristig ergeben hat (läuft über Zeitarbeit). Den Arbeitsvertrag habe ich erst einen Tag vor Arbeitsantritt unterschrieben.
Nun habe ich bereits einen Aufhebungs- sowie einen Änderungsbescheid und zusätzlich eine Aufforderung zur Mitwirkung (Kopie des Arbeitsvertrags, Einkommensbescheinigung etc.) erhalten. Zeitgleich erhalte ich von meiner Sachbearbeiterin Vermittlungsvorschläge (ohne RFB), dies unter anderem für die Zeitarbeitsfirma, bei der ich bereits angestellt bin - sogar für die selbe Niederlassung.
Nun weiß ich ja, dass ich mich auf VV ohne RFB nicht bewerben muss, aber wie sieht es mit solchen mit RFB aus? Ich bin mir da etwas unsicher, weil die Stelle ja befristet ist und ich möglicherweise zum neuen Jahr wieder Anspruch auf ALG II habe. Und wenn ich das richtig weiß, muss ich mich ab Ende September wieder arbeitssuchend melden.
Und noch eine Frage: Ich habe den Eindruck in meinem Jobcenter weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut. Sollte ich zu einem Meldetermin geladen werden, muss ich dann dort erscheinen? Können die mir eine EGV bzw. einen EGV-VA aufs Auge drücken, solange ich in Arbeit bin?
In sechs Jahren ununterbrochener Arbeitslosigkeit hat sich mein Jobcenter noch nie so viel für mich interessiert wie jetzt, wo ich wieder Arbeit habe.
Nun habe ich bereits einen Aufhebungs- sowie einen Änderungsbescheid und zusätzlich eine Aufforderung zur Mitwirkung (Kopie des Arbeitsvertrags, Einkommensbescheinigung etc.) erhalten. Zeitgleich erhalte ich von meiner Sachbearbeiterin Vermittlungsvorschläge (ohne RFB), dies unter anderem für die Zeitarbeitsfirma, bei der ich bereits angestellt bin - sogar für die selbe Niederlassung.
Nun weiß ich ja, dass ich mich auf VV ohne RFB nicht bewerben muss, aber wie sieht es mit solchen mit RFB aus? Ich bin mir da etwas unsicher, weil die Stelle ja befristet ist und ich möglicherweise zum neuen Jahr wieder Anspruch auf ALG II habe. Und wenn ich das richtig weiß, muss ich mich ab Ende September wieder arbeitssuchend melden.
Und noch eine Frage: Ich habe den Eindruck in meinem Jobcenter weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut. Sollte ich zu einem Meldetermin geladen werden, muss ich dann dort erscheinen? Können die mir eine EGV bzw. einen EGV-VA aufs Auge drücken, solange ich in Arbeit bin?
In sechs Jahren ununterbrochener Arbeitslosigkeit hat sich mein Jobcenter noch nie so viel für mich interessiert wie jetzt, wo ich wieder Arbeit habe.