Hallo,
ich habe Klage beim SG gegen den EGV-VA eingereicht. Mein voriger Widerspruch ist als unbegründet abgelehnt worden wobei das bei mir zu 98% immer so gewesen ist. Bei der Begründung habe ich mich auf verschiedene Artikel des GG und auf das Vertragsrecht bezogen. Bisher habe ich keinen Anwalt gefunden, der mich vertreten wollte, mit der Begründung, dass das Unterfangen ziemlich aussichtlos sei. Zudem habe ich mich bei meiner Begründung an einem ähnlichen Fall orientiert, der für den Kläger erfolgreich ausgegangen ist, aber vielleicht hat sich ja mittlerweile Einiges geändert und ich weiß auch, dass Richter Dinge mitunter anders sehen.
Für den Fall, dass ich das jetzt alleine machen müsste, hätte ich ein paar Fragen und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich weiß bisher nur grob, was ich machen kann/ sollte.
Wie gesagt, Klage ist eingereicht, jetzt muss ich das Ganze noch begründen und Anträge stellen.
Es ist etwas komplizierter. Mit dem EGV-VA als Grundlage habe ich eine weitere Sanktion erhalten (Nichtteilnahme Maßnahme), die ich gleich in die Klage eingliedern möchte. Hierzu habe ich bisher noch keinen Widerspruch geschrieben.
Also so wie ich das verstanden habe, werde ich beantragen den EGV-VA für rechtswidrig zu erklären. Darüber hinaus beantrage ich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und ich beantrage Prozesskostenbeihilfe?
Weiterhin beantrage ich die genannte Sanktion ebenfalls für gesetzeswidrig zu erklären? Ich beantrage dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen?
Im Augenblick bekomme ich nur Geld für die Miete, das nur zur Info. Darüber hinaus beziehe ich ALG2 noch für diesen Monat, ein WBA ist gestellt.
Wie gesagt wäre es echt toll, wenn jemand etwas Hilfreiches beitragen würde.
*Ich habe gelesen, dass Prozesskostenhilfe nur gewährt werden kann, wenn eine ausreichende Aussicht auf Erfolg gegeben ist. Falls die abgelehnt wird, wie soll man sich dann ohne Mittel gegen Unrecht wehren?
ich habe Klage beim SG gegen den EGV-VA eingereicht. Mein voriger Widerspruch ist als unbegründet abgelehnt worden wobei das bei mir zu 98% immer so gewesen ist. Bei der Begründung habe ich mich auf verschiedene Artikel des GG und auf das Vertragsrecht bezogen. Bisher habe ich keinen Anwalt gefunden, der mich vertreten wollte, mit der Begründung, dass das Unterfangen ziemlich aussichtlos sei. Zudem habe ich mich bei meiner Begründung an einem ähnlichen Fall orientiert, der für den Kläger erfolgreich ausgegangen ist, aber vielleicht hat sich ja mittlerweile Einiges geändert und ich weiß auch, dass Richter Dinge mitunter anders sehen.
Für den Fall, dass ich das jetzt alleine machen müsste, hätte ich ein paar Fragen und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich weiß bisher nur grob, was ich machen kann/ sollte.
Wie gesagt, Klage ist eingereicht, jetzt muss ich das Ganze noch begründen und Anträge stellen.
Es ist etwas komplizierter. Mit dem EGV-VA als Grundlage habe ich eine weitere Sanktion erhalten (Nichtteilnahme Maßnahme), die ich gleich in die Klage eingliedern möchte. Hierzu habe ich bisher noch keinen Widerspruch geschrieben.
Also so wie ich das verstanden habe, werde ich beantragen den EGV-VA für rechtswidrig zu erklären. Darüber hinaus beantrage ich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und ich beantrage Prozesskostenbeihilfe?
Weiterhin beantrage ich die genannte Sanktion ebenfalls für gesetzeswidrig zu erklären? Ich beantrage dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen?
Im Augenblick bekomme ich nur Geld für die Miete, das nur zur Info. Darüber hinaus beziehe ich ALG2 noch für diesen Monat, ein WBA ist gestellt.
Wie gesagt wäre es echt toll, wenn jemand etwas Hilfreiches beitragen würde.
*Ich habe gelesen, dass Prozesskostenhilfe nur gewährt werden kann, wenn eine ausreichende Aussicht auf Erfolg gegeben ist. Falls die abgelehnt wird, wie soll man sich dann ohne Mittel gegen Unrecht wehren?