Aniram65
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Sperrzeiten gibts aber nicht vom Jobcenter, sondern vom Arbeitsamt bei ALG I.
Beim Jobcenter kannst du als Kunde Sanktionen bekommen.
Was dir bei nicht unterschreiben passieren kann , ist weitläufig gefächert. Von garnichts bis Sanktionen bzw. Sperrzeiten , was für dich jetzt zuständig ist.
Desweiteren ist zu prüfen ob deine Zuweisung zu der Massnahme überhaupt korrekt war. Wir könnten diese hier Prüfen wenn du hochlädst.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:
Genau die gleiche Zuweisung hab ich am Freitag vom arbeitsamt bekommen,das ich am Montag da hin soll..
Nun hab ich mich beim Träger(BIB) geweigert die einverständnisserklärung zu unterschreiben, das die meine Unterlagen und Daten an Firmen weiter geben dürfen.
Was können die machen, wenn ich nicht unterschreibe?