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VogelimKopf

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Hallo liebe Forenmitglieder,

nach dem ganzen Terror mit der Leistungsabteilung des Jobcenters und der Bewilligung, welche ich endlich nach über drei Monaten an Heiligabend bekommen habe, geht der Schrecken nun in die nächste Runde.

Die Arbeitsvermittlerin hat sich bei mir gemeldet. Mit Rechtsfolgebelehrung will sie mich am 21.01. um 14.30 Uhr bei sich ins Büro zerren. Die Dame wünscht, dass ich, um das Infektionsrisiko zu minimieren, alleine komme. Sie möchte wohl eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.

Zudem soll ich einige Unterlagen mitbringen:

- Personalausweis: Okay, das geht noch. Zeige ich kurz vor. Kopieren etc. gibt’s jedoch nicht.
- Bewerbungsunterlagen: Will ich eigentlich nicht vorzeigen. Muss ich?
- Bewerbungsbemühungen: Ich habe immer wieder Bewerbungen geschrieben, aber nichts notiert. Ein Fehler? Muss ich das beim ersten Gespräch vorzeigen?
- Arbeitszeugnisse, etc.: Genau wie Bewerbungsunterlagen. Kann ich die „versehentlich“ zu Hause vergessen?
- Ärztliche Bescheinigungen: Habe keine, könnte aber interessant werden, siehe Ausführungen unten
- Infoblatt unterschrieben: Derselbe Mist, den ich mit der Leistungsabteilung hatte. Man sagte mir, ich bräuchte solche Infoblätter nicht unterschreiben. Soll ich es daher lassen?

Was mir nun am meisten zu denken gibt, ist die Eingliederungsvereinbarung.
Die werde ich garantiert nicht unterschreiben. Verständlicherweise habe ich auch wenig Interesse daran, mich zu etwaigen sinnlosen Maßnahmen, etc. verdonnern zu lassen.
Ich stecke sie ein und nehme sie mit nach Hause – richtig, oder?

Ich werde auch garantiert nicht alleine kommen. Ein Beistand ist doch weiterhin erlaubt?
Wenn die mich aufgrund dessen nicht ins Gebäude lassen, darf ich dann einfach wieder gehen?

Meine Mutter würde mich begleiten. Ich habe ihr gesagt, sie soll während des Gesprächs ein Protokoll fertigen. Ist das eine sinnvolle Maßnahme?

Zu dem was ich über ärztliche Bescheinigungen geschrieben habe:
Es ist so, dass ich psychisch angeknackst bin. Ich leide an Angststörungen und Depressionen. Leider vermutlich nicht so stark, dass es mich für die Arbeitsvermittlung massiv beeinträchtigt. Ich komme (noch) gut zurecht. Freiwillig habe ich mich ans ambulant betreute Wohnen gewandt und darüber auch einen Betreuer erhalten, der mir hilft, für mich die nächsten Schritte zu finden. Beruflich gehört dazu, dass ich mich an ein berufliches Trainingszentrum wende (also Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Da haben wir schon einen Infotermin am 20.01. ausgemacht.
Es geht dabei hauptsächlich darum, überhaupt zu gucken, welche Berufe für mich infrage kämen – das Studium, welches ich absolviert habe, war unspezifisch und ich stehe damit aktuell auf dem Schlauch. Ich habe keine Ahnung, was ich auf Dauer machen kann, habe zu wenig Erfahrung. Dazu kommen meine psychischen Probleme, für die ich mir einen Therapieplatz suchen möchte.

Das heißt, dass ich echt nicht so viel Druck vom Amt gebrauchen kann. Ich möchte meinen Weg alleine finden. Maßnahmen, etc. sind da ja größtenteils nur hinderlich.
Aber das Amt über meine Probleme unterrichten – Ich glaube, das wäre keine gute Idee und hätte sicher wenig Sinn. Dazu geht es mir einfach „zu gut“.

Nun, wie gehe ich nun am besten vor?
Wie sollte ich mich auf den Termin vorbereiten?
 

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Hey,
Personalausweis: Okay, das geht noch. Zeige ich kurz vor. Kopieren etc. gibt’s jedoch nicht.

Sehr gut! Dein Beistand sollte den Perso zur Sicherheit auch mitnehmen......
- Bewerbungsunterlagen: Will ich eigentlich nicht vorzeigen. Muss ich?
Nein, musst du nicht. Einfach zu Hause liegen lassen.

- Bewerbungsbemühungen: Ich habe immer wieder Bewerbungen geschrieben, aber nichts notiert. Ein Fehler? Muss ich das beim ersten Gespräch vorzeigen?
So lange die Pflicht in keiner EGV oder VA steht, musst du garnichts nachweisen. Einfach nur mündlich sagen: "Ja, ich bewerbe mich aktiv." Reicht aus.

- Arbeitszeugnisse, etc.: Genau wie Bewerbungsunterlagen. Kann ich die „versehentlich“ zu Hause vergessen?
Die bleiben natürlich auch zu Hause liegen. Die musst du nicht "vergessen". Kannst du auch ganz offen sagen: "Nein, die werde ich Ihnen nicht einreichen."

- Ärztliche Bescheinigungen: Habe keine, könnte aber interessant werden, siehe Ausführungen unten
Das geht sie nichts an.

- Infoblatt unterschrieben: Derselbe Mist, den ich mit der Leistungsabteilung hatte. Man sagte mir, ich bräuchte solche Infoblätter nicht unterschreiben. Soll ich es daher lassen?
Das bleibt natürlich auch zu Hause liegen. Falls sie meckert, einfach fragen, wo genau im SGB steht, dass du irgendwelche Infoblätter unterschreiben müsstest. Falls sie irgendwas erzählt, mitschreiben und prüfen.

Ich stecke sie ein und nehme sie mit nach Hause – richtig, oder?
Ja, nehmen, einstecken und sagen "Die werde ich erstmal in Ruhe zu Hause prüfen." Falls sie dir kommt von wegen verweigern, einfach sagen: "Ich verweigere hier garnichts. Ich prüfe lediglich Verträge, bevor ich unterschreibe."
Anschließend am Besten hier im Forum anonymisiert hochladen.

Ich werde auch garantiert nicht alleine kommen. Ein Beistand ist doch weiterhin erlaubt?
Wenn die mich aufgrund dessen nicht ins Gebäude lassen, darf ich dann einfach wieder gehen?

Meine Mutter würde mich begleiten. Ich habe ihr gesagt, sie soll während des Gesprächs ein Protokoll fertigen. Ist das eine sinnvolle Maßnahme?
Natürlich gehst du dort MIT Beistand hin. Wenn das JC keinen Beistand zulassen kann, dann muss es auf den Termin verzichten, bis das wieder möglich ist. Darauf hast du einen Rechtsanspruch - du musst die Person nur immer gegenüber dem JC als Beistand bezeichnen! Sie ist dort als Beistand, NICHT als Mutter. Das ist ganz wichtig, dass ihr euch an diese Sprachregelung haltet!
Auch in Corona Zeiten gilt das SGB uneingeschränkt – zumindest habe ich bislang nirgendwo eine Änderung des Gesetzes gefunden.
Vor Ort einfach darauf hinweisen, dass die Person dein Beistand ist. Wird euch trotzdem der Zutritt verweigert, einfach ganz direkt sagen: „Er/sie ist mein Beistand gemäß SGB X §13 und ich habe einen Rechtsanspruch darauf den Termin mit Beistand wahrzunehmen.“ Werdet ihr trotzdem nicht reingelassen, einfach gehen. Der Beistand wird hinterher zum Zeugen, dass das JC zu 100% Schuld ist, dass der Termin nicht stattfinden konnte. Damit sind auch keine Sanktionen möglich.
Hinterher schriftlich und nachweisbar (Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder alternativ per Einschreiben) an die Geschäftsführung vom JC wenden. Kurz den Sachverhalt schildern, dass euch der Zutritt verweigert wurde, obwohl ihr deutlich darauf hingewiesen habt, dass die Person dein Beistand gemäß SGB X §13 ist. Um die Nennung der rechtlichen Grundlage bitte, nach der ein Beistand verweigert wird und „falls es keine rechtliche Grundlage gibt, nach der mir der Beistand verweigert werden darf, bitte ich darum, dass sie dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter in Zukunft einfachste Grundlagen des SGB kennen und beachten.“ Am besten noch den Beistand unterschreiben lassen, dass die Schilderungen den Tatsachen entsprechen.
Danach solltest du problemlos mit Beistand reinkommen. Falls nochmal der Zutritt verweigert wird, an die nächsthöhere Ebene wenden, also Landrat (bei einer Optionskommune ) oder KRM in Nürnberg („echtes“ JC ). Den Sachverhalt schildern und den Nachweis als Anhang schicken, dass du dich an die Geschäftsführung gewendet hast. Dann darf der Geschäfsführer oder die Geschäftsführerin vom JC sich gegenüber dem Landrat oder KRM in Nürnberg rechtfertigen, dass er/sie es nicht schafft durchzusetzen, dass das SGB im eigenen Hause gilt. Sowas ist extrem unangenehm. Spätestens dann sollte der rote Teppich ausgerollt werden beim nächsten Besuch mit Beistand. ;)

Da um vorherige Anmeldung gebeten wird, würde ich ihr ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht schicken:

Sehr geehrte Frau XY,
da Sie um vorherige Anmeldung bitten, teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich den Termin zusammen mit einem Beistand wahrnehmen werde. Gemäß SGB habe ich einen Rechtsanspruch darauf. Teilen Sie mir bitte rechtzeitig mit, wenn ein Beistand nicht möglich ist und sie deshalb den Termin verschieben, bis dies wieder möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
XY



Das heißt, dass ich echt nicht so viel Druck vom Amt gebrauchen kann. Ich möchte meinen Weg alleine finden. Maßnahmen, etc. sind da ja größtenteils nur hinderlich.
Aber das Amt über meine Probleme unterrichten – Ich glaube, das wäre keine gute Idee und hätte sicher wenig Sinn. Dazu geht es mir einfach „zu gut“.
Beim ersten Termin würde ich davon KEIN Wort sagen. Du kannst JEDERZEIT später sagen, dass du Gesundheitsprobleme hast. Dann muss sie den ärztlichen Dienst für die Begutachtung einschalten. Es kann und darf keine Sanktionen geben, wenn du es erst später "verrätst" oder garnicht.

Nun, wie gehe ich nun am besten vor?
Wie sollte ich mich auf den Termin vorbereiten?
Hast du schon entschieden, ob du Telefonnummer und Mailadresse angeben willst? Danach wirst du garantiert gefragt.
Auf dem Corona Kontaktbogen musst du deine Telefonnummer angeben, aber die darf NUR für die Corona Kontaktverfolgung verwendet werden. Falls die SB also auf die Idee kommt zu sagen: "Die haben sie doch eh hier angegeben." Einfach sagen: "Die Telefonnummer ist zweckgebunden für die Corona Kontaktverfolgung. Das können Sie sich gerne von ihrem Datenschutzbeauftragten erklären lassen, sonst werde ich mich an den wenden, wenn meine Nummer für andere Zwecke missbraucht wird."
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, musst du nicht. Einfach zu Hause liegen lassen
Um da Ärger zu vermeiden, würde ich die Bewerbungsunterlagen lieber anonymisieren aber sehr ordentlich vorzeigen. Also kein Name, keine Telefonnummer, keine E-Mail Adresse, kein Arbeitgeber etc. - einfach alles mit Max Mustermann und XXX erstellen. Das zeigt dann jedenfalls, dass Du welche hast und mitwirkst. Bringst Du gar nichts mit, kommt SB schnell auf die Idee, eine entsprechende Bewerbungstraining-Maßnahme zu verabreichen.
 
Natürlich gehst du dort MIT Beistand hin. Wenn das JC keinen Beistand zulassen kann, dann muss es auf den Termin verzichten, bis das wieder möglich ist
Um Ärger vorzubeugen (so läuft es bei uns zumindest ohne Probleme), den Beistand vorher anmelden. Bei uns muss das mit Name sein, damit dann auch wirklich die Richtige Person reingelassen wird.
 
Vielen Dank bislang!
Hast du schon entschieden, ob du Telefonnummer und Mailadresse angeben willst? Danach wirst du garantiert gefragt.
Ich möchte eigentlich gar nichts davon angeben. Mit der Leistungsabteilung hab ich ja auch nur schriftlich kommuniziert. Bei der SB soll das eigentlich nicht anders werden.
Um da Ärger zu vermeiden, würde ich die Bewerbungsunterlagen lieber anonymisieren aber sehr ordentlich vorzeigen.
Reicht ein anonymisierter Lebenslauf?


Um jetzt einmal eure persönlichen Erfahrungen anzusprechen: Was erwartet einen üblicherweise bei einem Erstgespräch (außer, dass eine EGV vorgelegt wird)? Mit welchen Fragen, Fallstricken könnte ich rechnen?
Ich möchte in keine Falle tappen, weil ich bei etwas nicht die richtige Antwort parat habe...
 
Um jetzt einmal eure persönlichen Erfahrungen anzusprechen: Was erwartet einen üblicherweise bei einem Erstgespräch (außer, dass eine EGV vorgelegt wird)? Mit welchen Fragen, Fallstricken könnte ich rechnen?
Ich möchte in keine Falle tappen, weil ich bei etwas nicht die richtige Antwort parat habe...
Lass die Atmosphäre nicht zu "kuschelig" aber auch nicht zu frostig werden.
Sei freundlich, hör bei den Fragen genau hin und gib Dir ruhig einen Moment um drauf zu antworten.
Das ist & soll kein Verhör werden.

Bei Fragen zu sehr persönlichen Dingen (Krankengeschichte, Lebensumstände, etc) musst Du nicht antworten.
Ich würde es auch nicht empfehlen. Viele SB machen ein Gesprächsprotokoll (Nach dem eigentlichen Termin) aus dem Gedächtnis und schreiben so etwas gerne mit rein. Das würde dann in Form einer "Notiz" in Deiner Akte mit auftauchen. Zudem dienen solche Dinge oftmals als "Argumentationshilfe" für irgendeine Maßnahme.

Im Grunde geht es bei der "Zusammenarbeit" um das berühmte "Fordern & Fördern".
Natürlich musst Du Dich an gewisse Spielregeln halten, darfst aber dann auch durchaus etwas "im Gegenzug" dafür erwarten.
Und das sollte -im Kern- eigentlich ausschließlich das sein, was bei so einem Gespräch besprochen werden sollte.
Sprich mit dem SB drüber was Du tust um "in Arbeit" zu kommen, aber auch durchaus darüber, was Du Dir vom JC dabei als Hilfe erwartest (Einen Kurs/Umschulung).

Mach aber nicht unbedingt einen "auf Krawall", da reagieren eigentlich alle SB allergisch drauf und ziehen ihrerseits dann die Daumenschrauben an...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Fragen zu sehr persönlichen Dingen (Krankengeschichte, Lebensumstände, etc) musst Du nicht antworten.
Ich würde es auch nicht empfehlen. Viele SB machen ein Gesprächsprotokoll (Nach dem eigentlichen Termin) aus dem Gedächtnis und schreiben so etwas gerne mit rein. Das würde dann in Form einer "Notiz" in Deiner Akte mit auftauchen. Zudem dienen solche Dinge oftmals als "Argumentationshilfe" für irgendeine Maßnahme.
Dann wäre es doch umso sinnvoller, wenn mein Beistand direkt mitschreibt. Das Protokoll kann ja anschließend kopiert und unterschrieben werden. Dann kann die SB nicht irgendeinen Quatsch hinzufügen...
Im Grunde geht es bei der "Zusammenarbeit" um das berühmte "Fordern & Fördern".
Natürlich musst Du Dich an gewisse Spielregeln halten, darfst aber dann auch durchaus etwas "im Gegenzug" dafür erwarten.
Und das sollte -im Kern- eigentlich ausschließlich das sein, was bei so einem Gespräch besprochen werden sollte.
Sprich mit dem SB drüber was Du tust um "in Arbeit" zu kommen, aber auch durchaus darüber, was Du Dir vom JC dabei als Hilfe erwartest (Einen Kurs/Umschulung).
Ich nehme mal an, dass ich mein berufliches Leben so weit komplett enthüllen muss, zumindest so, wie es bei mir im Lebenslauf steht?

Was ich tue, um in Arbeit zu kommen, wäre einfach Bewerbungen schreiben und eine Liste darüber zu führen.
Worauf ich hin gefördert werden könnte, weiß ich aber noch nicht genau. Deswegen wollte ich mit meinem Betreuer das berufliche Trainingszentrum aufsuchen. Es kann sein, dass eine Umschulung/Kurse später infrage kämen. Noch kann ich dazu aber nicht ins Detail gehen. Da bin ich aktuell leider zu ziellos...
 
Ein von Dir oder dem Beistand angefertigtes Protokoll wird kaum ein SB direkt unterschreiben. ;)
Du/Ihr könnt ruhig eins machen (Ich würde es aber dann auch NACH dem Termin machen), abheften und ggf. dann bei einem (Rechts)Streit wieder hervorholen. Zudem hast Du dann immer noch den Beistand als Zeuge in der Hinterhand.

Was heißt komplett offen legen?!
Ja, Du wirst Dich zu "beruflichen Stationen" äußern "müssen", aber ganz bestimmt nicht wie & warum z.B. ein Job beendet worden ist. Das hat den SB bei diesem Erstgespräch nicht zu jucken. Gib ihm das was Du "musst" an Informationen, darüber hinaus aber am besten gar nichts weiter. Als Beispiel: Erzählt ein Kunde bei einem Erstgespräch (!) von vielen Kündigungen und das er nicht gut mit einem PC umgehen kann/seine Bewerbungen nur am Handy tippt, schwöre ich Dir Stein & Bein, dass es so ziemlich alle SBs gegen den Kunden verwenden und früher oder später mit einem "Coaching" oder einem "Bewerbungstraining" ankommen.

Wenn Du eine Qualifikation in einem BFW (Berufsförderungswerk) anstrebst, kannst Du das ja durchaus kurz (!) anklingen lassen. Mehr aber auch nicht. Das liegt wenn überhaupt in der Verantwortung von Dir & Deinem (gesetzlichen?) Betreuer, da dass JC da aber nur sehr wenig Einfluss drauf hat, gibt es da halt auch einfach nicht mehr "Rosinen" (Informationen) zu. Punkt. ;)
 
Auf dem Corona Kontaktbogen musst du deine Telefonnummer angeben, aber die darf NUR für die Corona Kontaktverfolgung verwendet werden.

Als Elo hat man kein Telefon. Damit führt man das JC auch nicht in die Versuchung, diese Angaben doch in die Akte zu schreiben und für Anrufversuche zu mißbrauchen. Für eine evtl. Kontaktnachverfolgung ist der Name und die Anschrift völlig ausreichend. ;)
 
Gib ihm das was Du "musst" an Informationen, darüber hinaus aber am besten gar nichts weiter.
Also hake ich schlicht die Stationen in meinem Lebenslauf ab :unsure:
Wenn Du eine Qualifikation in einem BFW (Berufsförderungswerk) anstrebst, kannst Du das ja durchaus kurz (!) anklingen lassen. Mehr aber auch nicht. Das liegt wenn überhaupt in der Verantwortung von Dir & Deinem (gesetzlichen?) Betreuer, da dass JC da aber nur sehr wenig Einfluss drauf hat, gibt es da halt auch einfach nicht mehr "Rosinen" (Informationen) zu. Punkt.
Nein, kein gesetzlicher Betreuer.
Leider nicht ganz. Um an diesem BTZ teilnehmen zu können, muss ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Amt stellen.
 
Um an diesem BTZ teilnehmen zu können, muss ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Amt stellen.

Ah oki.. Wird wohl gut ein ganzes Jahr dauern, bis eine "Empfehlung für weiteres"
gefertigt ist.. Dies könnte auch eine komplette Umschulung beim BFW bedeuten..
Doofe Ein-Jahres-Beweiserbringungszeit, das Mensch noch umschulungsfähig ist.
Da also im Bezug "Gesundheitlicher Einschränkungen" schon was aktenkundig ist,
ist für den BA -Leistungsservice wichtig, das ihre "zu fördernde Kanidaten" ihr Ding
im Bezug Umschulung wuppen können.. BTZ-HH durfte ich durch akkern, bevor
ich den Passierschein (A38) zur Umschulung bekahm..

Zum Termin würde ich auch eine "Begleitung im Sinne des § 13 Abs.4 SGB X" anmelden
und eine Musterbewerbungsmappe zur Einsicht (Nicht zu Kopierzwecken !) mit nehmen,
damit Meldezweck laut Einladung erfüllt ist.. Geht um die Profilanalyse und soll mit einer
EGV abgeschlossen werden.. Autogrammhändchien zu Hause lassen ;)
Alles zum Thema Gesundheitliches kannst Du ja z.B. frech antworten
"Dazu kann ich jetzt keine Angaben machen (und musst Du erst mit deinem Arzt besprechen.)"

Wenn man auf sein verbrieftes Recht auf Beistand setzt, bitte das "Abs.4" nicht vergessen.
Das ist für die Begleitung in dem Sinne wichtig, damit SB nicht auf den Trip kommt, das sich
die Begleitung hier noch mit "Bevollmächtigung" oder "Betreuung" oder "Rechtsbeistand"
abkaspern müsste.. Gibt SBs, die mal ganz gern versuchen, den Beistand mit komischen
Fragen in die Ecke der Verunsicherung zu bringen..
Dies kann man dann damit abbügeln, das Bevollmächtigungen etc. nichts mit dem Absatz 4
zu tun hat.

Viel Glück :icon_daumen:
 
Nein, muss es nicht. Oder wo kann man im SGB nachlesen, dass man sich auf einen bestimmten Beistand festlegen muss?
Es ging darum, wie man das Problem vernünftig lösen kann. Im Moment ist vieles anders. Der Name dient nicht nur dem sicheren Einlass, sondern aktuell auch der Kontaktnachverfolgung und dafür muss er ohnehin vorliegen. Das kann man kritisieren, aber ich denke auch als Beistand möchte man ggf. informiert werden, falls er mit Corona positiven Personen in Kontakt kommt. Und so können eben Rechte, die man im Moment zu haben glaubt aufgrund der Pandemie eben etwas beschnitten sein. Damit müssen wir leider alle zurecht kommen. Kann einem gefallen oder auch nicht. Ändert nur nichts.
 
Beim ersten Termin würde ich davon KEIN Wort sagen. Du kannst JEDERZEIT später sagen, dass du Gesundheitsprobleme hast. Dann muss sie den ärztlichen Dienst für die Begutachtung einschalten. Es kann und darf keine Sanktionen geben, wenn du es erst später "verrätst" oder garnicht.
Warum eigentlich nicht? Dann müsste eventuell erstmal der äD eingeschaltet werden, bevor eine EGV erstellt wird.

Gutachten, Atteste usw. haben natürlich nichts auf dem Schrebtisch des SB zu suchen, die gehen direkt an den äD .
 
Warum eigentlich nicht? Dann müsste eventuell erstmal der äD eingeschaltet werden, bevor eine EGV erstellt wird.
Den Joker behält man dann besser für den Fall, dass die EGV Verhandlungen scheitern. Außer man hätte einen Vorteil durch die Gesundheitseinschränkungen, wie besondere Fördermöglichkeiten....

Kommt dann ein VA oder eien Maßnahmezuweisung, holt man den Joker raus: Nix da mit VA oder Maßnahme, bevor die Gesundheitsprobleme begutachtet wurden. Wenn der VA unverschämt ist, einfach so tun, als ob man beim Gespräch auf die Gesundheitsprobleme hingewiesen hätte....
 
Nachdem ich meinen Beistand, wie von @abcabc formuliert, für das Beratungsgespräch angemeldet habe, kamen heute zwei Briefe an.

Ich könne den Termin natürlich mit Beistand wahrnehmen. Die SB hat das persönliche Gespräch einfach zu einem telefonischen umorganisiert :doh:
Wenn ich jedoch weiterhin Interesse an einem persönlichen Termin ohne (!) Beistand habe, soll ich das mitteilen.

Ich weiß nicht, ob mir dieses „Angebot“ irgendwelche großen Vor- oder Nachteile bringen kann. Natürlich, ich muss der Frau nicht unter die Augen treten.

Ich frage mich aber, warum sie will, dass ich dennoch Unterlagen wie meine Bewerbungsbemühungen und Arbeitszeugnisse vorbereite. Wie will sie übers Telefon etwas damit anfangen? Ist ja nicht so, als könnte sie die Dinge sehen, die ich habe – Ich könnte ihr doch einen vom Pferd erzählen, dass ich mich schon bei Hinz&Kunz etc. beworben habe… Also lieber schweigen und wie vorgeschlagen sagen, ja, ich beerbe mich aktiv, ohne ins Detail zu gehen?

Ich kann in der Situation übrigens auch schlecht sagen, dass ich Zeugnisse nicht vorliegen habe… Bin ja Zuhause und sie sieht diese ja nicht; die SB ist ja dann mehr oder weniger drauf angewiesen, dass ich ihr irgendetwas vortrage…

Ich habe so ein bisschen die Befürchtung, da ich ihr ja übers Telefon keine (anonymen) Bewerbungsunterlagen präsentieren kann, die ihr zeigen, dass ich sehr wohl alleine Bewerbungen verfassen kann, sie das als Anlass nimmt, mich in eine Bewerbungsmaßnahme zu stecken oder zumindest verlangt, ihr die Unterlagen anderweitig zukommen zu lassen, damit sie die einsehen kann. Ich möchte beides vermeiden…

Die EGV will sie mir anschließend per Post schicken und ich soll diese bis zu einem festgelegten Zeitpunkt unterschrieben zurücksenden. Steht so im Merkblatt.
Dann könnte man doch direkt in die Verhandlungen einsteigen, oder? Was würde passieren, wenn ich den Zeitpunkt versäume? Kommt dann der VA ?

Ebenso steht im Merkblatt, dass auch über familiäre und gesundheitliche Probleme gesprochen werden kann. Reicht doch, wenn ich sage „Da gebe ich keine Auskunft zu?“

Ich bin fast geneigt, der Sache nachzugeben und am Tag dort anzurufen - Auch wenn es keine Pflicht gibt, mit dem JC zu telefonieren. Nicht mit meinem eigenen Telefon, und natürlich mit unterdrückter Nummer. Ich würde auf Lautsprecher stellen und meine Mutter würde als mein Beistand zuhören.

Die Frage ist, lohnt sich das überhaupt? Sind meine Bedenken berechtigt? Bringt mir dieses (einmalige) Gespräch mehr Nach- als Vorteile?
 

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Beides kann der SB nicht von Dir verlangen.
Du hast natürlich ein Recht zum Termin mit Beistand zu erscheinen.
Du musst natürlich nicht telefonieren.
 
Ich könne den Termin natürlich mit Beistand wahrnehmen. Die SB hat das persönliche Gespräch einfach zu einem telefonischen umorganisiert :doh:
Wenn ich jedoch weiterhin Interesse an einem persönlichen Termin ohne (!) Beistand habe, soll ich das mitteilen.
Sehr geehrte Frau XY,
ich verweise auf die Erreichbarkeitsanordnung, gemäß der ich der ausschließlich postalisch erreichbar sein muss, was auch der Fall ist. Sofern Sie kein persönliches Gespräch vor Ort mit Beistand ermöglichen können, müssen Sie so lange warten, bis dies wieder möglich ist.
Falls sie bis dahin nicht warten können oder wollen, bleibt nur der Postweg für die weitere Kommunikation.
Mit freundlichen Grüßen
XY


Die EGV will sie mir anschließend per Post schicken und ich soll diese bis zu einem festgelegten Zeitpunkt unterschrieben zurücksenden. Steht so im Merkblatt.
Dann könnte man doch direkt in die Verhandlungen einsteigen, oder? Was würde passieren, wenn ich den Zeitpunkt versäume? Kommt dann der VA ?
Wenn die EGV kommt, einfach die Verhandlungen beginnen (schriftlich und nachweisbar) und die Änderungswünsche einreichen. Wir sind da bei wünsch-dir-was - aber bitte halbwegs realistisch bleiben. Was passieren wird, kann man nur mit Kristallkugel voraussagen.

Ebenso steht im Merkblatt, dass auch über familiäre und gesundheitliche Probleme gesprochen werden kann. Reicht doch, wenn ich sage „Da gebe ich keine Auskunft zu?“
Korrekt.

Die Frage ist, lohnt sich das überhaupt? Sind meine Bedenken berechtigt? Bringt mir dieses (einmalige) Gespräch mehr Nach- als Vorteile?
Was ist DEIN Ziel? Möchtest du erstmal nur deine Ruhe haben oder möchtest du irgendwas vom JC haben?
Wenn du erstmal deine Ruhe haben willst, solltest du nicht telefonieren. Dann lieber schriftlich: SB schickt dir Briefe und du antwortest per Fax mit qualifiziertem Sendebericht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Gretta
Ja, das stimmt. Ich frage mich nur, ob es mir nicht mehr schadet, wenn ich einmalig davon abweiche und mich "kooperativ" zeige.

@abcabc
Ja, genau, ich möchte meine Ruhe. Allerdings möchte ich mich auch nicht direkt so unbeliebt machen, wie ich es bei der Leistungsabteilung vermutlich getan habe ;)
Sprich, ich möchte nicht, dass die Dame mich auf dem Kieker hat und auf die Idee kommt, mich nun erst recht zu bombardieren 😅
Sie weiß ja noch wirklich gar nichts über mich (nehme ich an).
 
Ich würde vorschlagen dem SB korrekt auf "Recht und Gesetz" einzunorden und ihm zu zeigen das seine Auslegung nicht ankommt.
Du verlangst ja nichts Ungehöriges oder Illegales.
Wenn der SB (vielleicht) erkennt das er bei Dir legal seine Grenzen gezeigt bekommt kann es ja sein das er sich einen anderen ELO widmet. Aber was wirklich passiert kann niemand prognostizieren.
 
Ich frage mich nur, ob es mir nicht mehr schadet, wenn ich einmalig davon abweiche und mich "kooperativ" zeige.
Könnte ich mir vorstellen, ist jedoch nur meine Ansicht …
Du bist jetzt (endlich) im Leistungsbezug und hast nach SGB II alles zu unternehmen, deine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Mitwirkung lautet das Zauberwort.o_O An deiner Stelle würde ich versuchen, den bisherigen Zirkus mit der Leistungsabteilung schnellstmöglich zu vergessen, jetzt läuft alles und du solltest dich nach vorn orientieren.
Allerdings möchte ich mich auch nicht direkt so unbeliebt machen, wie ich es bei der Leistungsabteilung vermutlich getan habe ...
Da du ja bisher niemanden aus der Vermittlungs SB persönlich kennst, würde ich zunächst gänzlich unvoreingenommen an die Aufgabe herangehen. Beliebt machen ist eher unwahrscheinlich, doch freundlich und höflich würde ich stets bleiben – bietet SB weniger Angriffsfläche. Und bloß nicht provozieren lassen, immer so sachlich wie möglich bleiben. Dazu gut vorbereiten: Was willst du und wie erreichst du es am schnellsten/besten/einfachsten. DU führst das Gespräch, denk‘ dran, die SB sind in Gesprächsführung bestens präpariert. Ändern kannst du deine Taktik bzw. dein Verhalten jederzeit und der jeweiligen Situation anpassen.

Telefonieren halte ich hier zunächst für einfacher, deine Mimik ist nicht zu verfolgen und du bleibst in deiner gewohnten Umgebung. Wichtige Dinge lässt du dir ohnehin schriftlich zukommen und erwiderst sie auch schriftlich.​
 
Meine persönliche (!) Meinung dazu:

Ich würde mir das mit dem Telefonat (DU rufst mit unterdrückter Nummer an) überlegen.
Die Dame scheint ja auf dem Bock mit dem "Persönliche Vorsprache nur OHNE Beistand" sitzen zu bleiben (Was Mumpitz ist! Wenn die tatsächlich so "enge" Räume bei Euch habe, ist das JC am Zuge dies entsprechend zu ändern. Einen Beistand kann man Dir -bislang- auch in der "Pandemie" nicht versagen!).
Allerdings würde ich mich gewissenhaft auf das Telefonat vorbereiten, der Dame ein paar "Zähnchen" ziehen (Keine detaillierten Daten über das bisherige Berufsleben, keinesfalls irgendwas zuschicken) und nicht aus dem "Nähkästchen" plaudern (Familie und/oder Gesundheit). Also erstmal das Gespräch ziemlich "allgemein" halten.

Wenn ich bemerken würde, dass sie "nachbohrt" oder die Stimmung "kippt", den deutlichen (!) Hinweis auf weitere Kommunikation nur noch auf dem schriftlichen Wege.

Ich (!) habe so ein bisschen den Eindruck, dass sie sich auch weiterhin quer stellt wegen dem Beistand bei einem persönlichen Gespräch, gerade auch wenn Du ihr jetzt das Telefongespräch absagst...

Ist aber wie gesagt nur mein (!) Eindruck...
 
Es hängt davon ab wie "dick Dein Fell " ist.
Ich würde, gesetzeskonform, mich auf die Alternative "Besuch mit Beistand " oder "schriftliche Kommunikation" zurückziehen.
 
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