Ich habe eine EGV per VA erhalten

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Glaubnix

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Erst einmal ein freundliches Hallo an alle und ein Danke für eure hilfreichen Beiträge.
Ich habe leider eine EGV Unterschrieben die noch bis zum 16.06.14 gültig ist, und bin direkt in einer Maßnahme 50+ bei der Tertia gelandet.( Da kannte ich dieses Forum noch nicht.)
Damit mir so etwas nicht nochmal passiert wollte ich die nächste EGV nicht mehr Unterschreiben.
Am 30.05.14 bekam ich aber ein Schreiben von meiner SB mit einer EGV per VA ohne über eine neue EGV zu verhandeln.
Deshalb habe ich mal ein Schreiben fertig gemacht mit der Frage an euch ob dieses so in Ordnung ist.
Danke für eure Hilfe .
 

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  • Widerspruch AN.pdf
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  • EGV-VA Seite 1.pdf
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Glaubnix

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Super und Danke das Du dir die Zeit für mich genommen hast Couchhartzer.

Jetzt habe ich schon mal ein paar Punkte die ich in den Widerspruch einbringen kann.

Was mich verwundert ist, dass ich noch nichts von meinem Widerpruch vom 1. VA gehört habe, und schon kloppen die mir einen 2. VA rein.

Was ich aber beim neuen VA mitbekommen habe, bin ich wohl aus der Betreuung von 50+ raus.

Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

Gruß Glaubnix
 

Couchhartzer

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Was mich verwundert ist, dass ich noch nichts von meinem Widerpruch vom 1. VA gehört habe, und schon kloppen die mir einen 2. VA rein.
Hab es grad nochmal angeschaut - der gilt ja noch bis Ende 31. August 2014.
DAS ist also ein ein weiterer wichtiger Angriffspunkt, denn solange der nicht ermessensfehlerfrei vom JC begründet gekündigt, mit Widerspruchbescheid aufgehoben, oder mit einer neuen EGV in einvernehmlicher Einigung aufgehoben worden ist, darf auch kein neuer VA erlassen werden.

Auch den Punkt solltest du zum Abwehren des neuen VA nutzen.
 

Glaubnix

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Hallo Couchhartzer

Den Widerspruch habe ich heute gegen Eingangsstempel beim JC abgegeben, und warte nun auf die Dinge die da kommen.
Ich habe die Punkte von dir mit eingebaut, und hoffe auf eine Reaktion vom JC .
Nur langsam vergeht einen die Lust deren Arbeit zu machen, nur weil die SB ,chen
nicht in der Lage sind ihren Job vernünftig zu machen.

Danke für deine Hilfe

Gruß Glaubnix
 

Couchhartzer

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Nur langsam vergeht einen die Lust deren Arbeit zu machen, nur weil die SB ,chen
nicht in der Lage sind ihren Job vernünftig zu machen.
Kann ich nachvollziehen, aber davon sollte man sich nicht nerven lassen, denn wenn man seine zustehende Rechte ordnungsgemäß durchgeführt wissen möchte, dann muss man sich halt selber damit auseinandersetzen und daran arbeiten.
Wir haben nunmal Bildungs- und Fachkräftedefizite in Deutschland und der offenbart sich konzentriert in personifizierter Weise offen erkennbar immer mehr in den deutschen öffentlichen Verwaltungen (wozu ja auch JC und BA gehören).

Doch sieh es einfach positiv für dich, in dem Wissen, dass offensichtlich diverse SB nicht ansatzweise in der Lage sind qualitativ nützliche Arbeit zu machen und dir mit ihrem vornehmlich sehr mangelhaften intelektuellem Wissen nicht das Wasser reichen können, wenn sie sich so dermaßen bildungsarm in ihren Arbeitspflichten präsentieren.
Diese Einstellung hebt dann dein Selbstbewußtsein und so tritt man dann auch aufrechter den SB am JC gegenüber auf. :icon_mrgreen:
 

Roulade

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Kann ich nachvollziehen, aber davon sollte man sich nicht nerven lassen, denn wenn man seine zustehende Rechte ordnungsgemäß durchgeführt wissen möchte, dann muss man sich halt selber damit auseinandersetzen und daran arbeiten.
Doch sieh es einfach positiv für dich, in dem Wissen, dass offensichtlich diverse SB nicht ansatzweise in der Lage sind qualitativ nützliche Arbeit zu machen und dir mit ihrem vornehmlich sehr mangelhaften intelektuellem Wissen nicht das Wasser reichen können, wenn sie sich so dermaßen bildungsarm in ihren Arbeitspflichten präsentieren.
Diese Einstellung hebt dann dein Selbstbewußtsein und so tritt man dann auch aufrechter den SB am JC gegenüber auf. :icon_mrgreen:

Wie wahr. So ist es leider.

Wenn jemand in der freien Wirtschaft solchen SCH... machen würde, dann säße er schon lange auf der anderen Seite seines Schreibtisches.

Um Blitzreaktionen des SB zu verhindern, muss man leider immer wieder aufklären und richten. Leider, auch wenn es nervt.
Die Deppen bekommen die Sanktionskeule in die Hand und dann nennen sie sich "Integrationsmanager". :icon_hihi:


Ich habe trotz langer AU eine Einladung und zwei Folgeeinladungen und zwei Anhörungen dazu, da man die AU nicht anerkennt.
Die zwei Anhörungen sind sehr "scharf" ausgefallen. Vermutlich passiert nichts ?

Heute kam eine neue Einladung in 3 Wochen trotz AU bis 31.07.14.
Was soll man mit so einem Kamel machen. Man muss sich ständig wehren.
Das nur als Beispiel, wie man als Leistungsberechtigter "Manager" über Grundregeln des SGB II aufklären muss.

Da ist Glaubnix nicht das einzige genervte Opfer. :biggrin:
 
E

ExitUser

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Hallo Couchhartzer

Den Widerspruch habe ich heute gegen Eingangsstempel beim JC abgegeben, und warte nun auf die Dinge die da kommen.

Einfach mal § 39 SGB II lesen. Der Widerspruch alleine bringt gar nichts. Du mußt auch beim Sozialgericht Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen. Und wenn der vorige Widerspruch länger als drei Monate nicht beschieden ist, Untätigkeitsklage einreichen. Sonst machen die einfach so weiter.

...
nur weil die SB ,chen nicht in der Lage sind ihren Job vernünftig zu machen.

Die machen exakt das, was sie von ihrem Vorgesetzten gesagt kriegen (abgesehen vom Gang auf die Toilette), sonst fliegen sie.
 

Roulade

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Wenn der erste VA noch nicht aufgehoben wurde, wäre das ja der einzige Grund für Widerspruch und aufschiebende Wirkung des zweiten.

Der zweite darf nicht sein, weil der erste noch gültig ist.
Der Inhalt des zweiten wäre dann Wurscht.

Also gibt es 2 gültige Eingliederungsverwaltungsakte:

Nr.1: 28.05.2014 - 31.08.2014 = 3 Monate
Nr.2: 02.07.2014 - 31.03.2015 = 9 Monate

Ich würde hier erst noch einmal ein Gespräch mit der Teamleitung anstreben und fragen, ob die in der Lage sind, die Defizite des SB zu beseitigen.
Wenn der so weitermacht, sanktioniert der im Handumdrehen auf Null.

Die VA wird ja schon alleine wegen der unzulässigen Geltungsdauer das Gericht einkassieren.
Das sollte denen vorher einfach noch einmal klargemacht werden. Mit kompetenten Beistand.

Schreibe die Teamleitung an und stelle schon im voraus alle Fragen zu den 2 VA , die Du bitte bei einem persönlichen Gespräch beantwortet haben möchtest und bittest umgehend um Termin.
Wenn die Teamleitung etwas Krips hat, dann lösen die die Dinger auf.
Schließlich wird es ja ein Sieg für Dich und eine Blamage für SB vor Gericht.
Das sollte Ihnen zumindest vorher deutlich gemacht werden.
 

Glaubnix

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Ok, ich werde am Montag einen Termin mit der Teamleitung machen, um zu hören wie die reagieren.

Sollte ich mich erst dann, nach negativen Ausgang, ans SG wenden?

Gruß Glaubnix
 

Roulade

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Ok, ich werde am Montag einen Termin mit der Teamleitung machen, um zu hören wie die reagieren.

Sollte ich mich erst dann, nach negativen Ausgang, ans SG wenden?

Gruß Glaubnix

Das musst Du selbst entscheiden, ob Du mit dem SG noch wartest.

Einen Versuch wäre es aber wert, dem SB das Handwerk zu legen.

Es geht nicht, dass Fließbandmäßig VA erlassen werden und daraus ja auch Sanktionsmöglichkeiten bestehen.
Das mit dem SG dauert auch und wer weiß, was der Knallkopf noch alles loslässt.
Das ist ein Extremfall und sollte schnell gelöst werden.
Ich würde dort ohne Termin aufschlagen.

Ist der erste VA inzwischen schon aufgehoben ?
 

Glaubnix

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Hallo Roulade

Deine Antworten haben mir sehr geholfen, Danke dafür.

Der 1. VA ist noch nicht aufgehoben, ich habe nur ein Schreiben bekommen, dass mein Widerspruch bearbeitet wird und es einige Zeit dauern kann.

Ich werde wohl nach dem letzten Gespräch einen neuen SB bekommen, da ich wohl aus dem Projekt 50+ raus bin.

Mal sehen was für ein Fachmann/frau mich erwartet. Denn "schlimmer geht immer."

Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende

Gruß Glaubnix
 

Roulade

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Der 1. VA ist noch nicht aufgehoben, ich habe nur ein Schreiben bekommen, dass mein Widerspruch bearbeitet wird und es einige Zeit dauern kann.

Ich werde wohl nach dem letzten Gespräch einen neuen SB bekommen, da ich wohl aus dem Projekt 50+ raus bin.

Mal sehen was für ein Fachmann/frau mich erwartet. Denn "schlimmer geht immer."

Gruß Glaubnix

Auch noch dümmer (SB ) geht immer ! :biggrin:

Dann hast Du ja zwei gültige und somit zwei sanktionsfähige VA .
 

Paolo_Pinkel

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Auch noch dümmer (SB ) geht immer ! :biggrin:

Dann hast Du ja zwei gültige und somit zwei sanktionsfähige VA .
Dann hast du wohl keinen Schimmer von der Rechtslage. Es ist wie beim Highlander. Es kann nur einen geben. In diesem Fall nur eine, nämlich eine EGV bzw. einen VA .
2.3 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12.01.2012, - L 5 AS 2097/11 B ER

§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II stellt keine Rechtsgrundlage dafür dar, eine bereits abgeschlossene und weiterhin geltende Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt zu ergänzen, zu ändern oder zu ersetzen.

Nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II sollen die in einer Eingliederungsvereinbarung zu treffenden Regelungen durch Verwaltungsakt erfolgen, wenn eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist das Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung zwar keine Voraussetzung für einen ersetzenden Verwaltungsakt. Vielmehr steht dem Grundsicherungsträger diese Alternative schon dann zu, wenn sie ihm als der besser geeignete Weg erscheint (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 13/09 R).
==> https://www.elo-forum.org/eingliede...ntes-urteil-gegenwehr-egv-va.html#post1234910

Und weil das so ist, muss VA #1 von Rechtswegen her zunächst aufgehoben werden, bevor VA #2 erlassen wird. Das ist für das arge unqualifizierte Gesindel aber schon zu anspruchsvoll. Was für ein Glück:biggrin: M.M.n. hat VA # 2 keine Gültigkeit.
 

with attitude

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auch hier...

Die Voraussetzungen, um einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen, waren nicht gegeben.
Auch die für eine nachträgliche Korrektur nach § 48 Abs. 1 SGB X (vgl. Eicher/Spellbrink,SGB II-Komm., 2. Aufl. zu § 15 Rn. 33) erforderlichen wesentliche Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen sind nicht ersichtlich. Eine solche wesentliche Änderung der Verhältnisse liegt beispielsweise in gesundheitlichen Einschränkungen oder Veränderungen im persönlichen und familiären Bereich, sowie wenn eine Maßnahme aus Gründen aus der Sphäre des Bildungsträgers nicht realisiert werden kann (vgl. Sonnhoff, a.a.O. , Rdnr. 135). Demgegenüber dürften Gründe wie eine bloße Erweiterung der Maßnahme für eine Anpassung wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse nicht ausreichen .
Verweis.: LSG Baden-Württemberg,Beschluss vom 02.08.2011, L 7 AS 2367/11 ER -B;
Bayer. LSG , Beschluss vom 25.05.2010 - L 11 AS 294/10 B ER -).
 

Roulade

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Dann hast du wohl keinen Schimmer von der Rechtslage.
.

Warum denn so überheblich ?

Mir ist auch klar, dass VA 2 keine Gültigkeit hat und hätte nicht erlassen werden dürfen.
Jedoch hat er in den Augen des SB Gültigkeit. Sonst hätte er ihn wohl nicht erlassen.

Und leider kann SB trotz seiner gravierenden Defizite auch erst einmal die Sanktionskeule werfen.
Ob er es darf, muss dann das SG klären.
 
G

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VA 2 hat keine Rechtskraft erlangt. Kann man getrost ignorieren. Einfach weiter an VA 1 halten bis der aufgehoben wird. Durch die Aufhebung wird der VA 2 aber nicht automatisch gültig, der VA 2 erlangt zu keinem Zeitpunkt Gültigkeit.
 

Roulade

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VA 2 hat keine Rechtskraft erlangt. Kann man getrost ignorieren.
Einfach weiter an VA 1 halten bis der aufgehoben wird. Durch die Aufhebung wird der VA 2 aber nicht automatisch gültig, der VA 2 erlangt zu keinem Zeitpunkt Gültigkeit.

Etwas anderes hat hier auch niemand behauptet.

Nur mit getrost ignorieren ist VA 2 nicht aus der Welt !

Ein Gespräch vor einem Klage- und VA -Stress würde in diesem Fall evtl. hilfreich sein. Es werden doch im JC nicht alle solche Defizite wie der SB haben.
 

Paolo_Pinkel

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Etwas anderes hat hier auch niemand behauptet.

Nur mit getrost ignorieren ist VA 2 nicht aus der Welt !

Ein Gespräch vor einem Klage- und VA -Stress würde in diesem Fall evtl. hilfreich sein. Es werden doch im JC nicht alle solche Defizite wie der SB haben.
DOch, genau so kann HE das sehen. VA #2 ist sozusagen nichtig. Er hätte nicht erlassen werden dürfen, bevor #1 aufgehoben wurden. Deshalb verstößt er gegen die Norm (§ 15 SGB II, die nicht von Mehrzahl spricht). Warum soll man das arge Gesindel noch auf seine fachliche Inkompetenz hinweisen?! Jeder Widerspruch , jeder Antrag auf aW und jede Klage ist ein Sandkörnchen mehr im SGB II-Getriebe.
 

Roulade

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Warum soll man das arge Gesindel noch auf seine fachliche Inkompetenz hinweisen ?
Jeder Widerspruch , jeder Antrag auf aW und jede Klage ist ein Sandkörnchen mehr im SGB II-Getriebe.

Weil das arge Gesindel trotz Sand im ihrem Getriebe, geistigen Defiziten etc. leider die Macht der Sanktionskeule in die Hand bekommt.

Da das hier ein Extremfall ist, wenn man fließbandmäßig EGV /VA erlässt und beide noch mit rechtswidriger Geltungsdauer, wäre es schon einen Versuch wert, dem SB auf die Finger zu klopfen.
Leider hat nicht jeder den Mut.

Mal sehen, ob die Sandkörnchen der letzten 10 Jahre etwas gebracht haben ?
Darüber könnte man nach der neuen Reform des SGB II diskutieren.

Auch ist es jeden seine Entscheidung, ob er vor einer Klage noch mal mit seinem SB Rücksprache nimmt.
Da muss nicht so viel Gegenwind geblasen werden gegen einen solchen Vorschlag.
 

Paolo_Pinkel

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Weil das arge Gesindel trotz Sand im Getriebe, geistigen Defiziten etc. leider die Macht der Sanktionskeule in die Hand bekommt.
Diese Macht hat es so oder so. Ich sehe daher kein Argument dagegen, sich nicht wider so eine Vorgehensweise zu wehren, wenn man die Rechtsmittel hat.

Da das hier ein Extremfall ist, wenn man fließbandmäßig EGV /VA erlässt und beide noch mit rechtswidriger Geltungsdauer, wäre es schon einen Versuch wert, dem SB auf die Finger zu klopfen.
Leider hat nicht jeder den Mut.
Auf die Finger klopfen nennst du das? Auf die Finger klopfen wäre, wenn man sich Eier wachsen lässt und dann vor das SG zieht, anstatt dem SB in den Enddarm zu kriechen, mit der Absicht, dass er/sie/es doch bitte, bitte, bitte ein Nachsehen hat und der Bettelei nachkommt.

Mal sehen, ob die Sandkörnchen der letzten 10 Jahre etwas gebracht haben ?
Darüber könnte man nach der neuen Reform des SGB II diskutieren.
Wenn sich nicht jeder so einnässen würde wie du, dann wären wir jetzt schon viel weiter. Zum Glück gibt es allerdings noch einen Bruchteil, der sich wehrt. Selbstverständlich ist das zu wenig, jedoch besser als nichts. Alles erzeugt Aufwand und Kosten. Darauf kommt es an.

Auch ist es jeden seine Entscheidung, ob er vor einer Klage noch mal mit seinem SB Rücksprache nimmt.
Da muss nicht so viel Gegenwind geblasen werden gegen einen solchen Vorschlag.
Sicher. Ist jedem selbst überlassen. Ich habe lediglich auf die effektivere Variante hingewiesen. Mit Gegenwind musst du leben. Immerhin bist du hier in einem Forum und nicht in einem JC -MA-Kabuff mit Kasernenton.
 

Roulade

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Ich brauche übrigens keinen ständigen Kommentator meiner Beiträge.

Wenn jemand an Userallergie leidet, dann sollte er sich schleunigst behandeln lassen. :biggrin:
 

Paolo_Pinkel

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Als was würdest Du denn Deinen Ton bezeichnen ???
Deinem Niveau angemessen. Weiteres erübrigt sich, nachdem du dich selbst disqualifiziert hast.
Das dachte ich auch, dass ich in einem Forum bin, wo jeder seine Meinung äußern sollte/dürfte ?
Dann lebe auch damit, dass deine Beiträge entsprechend beantwortet und kommentiert werden.
 
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