Ich habe eine EGV erhalten, ich bitte um eine Überprüfung

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Paddi

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Hallo und guten morgen

Ich habe am 08.05.18 einen Termin beim JC gehabt.Natürlich habe ich eine EGV vor die Nase gesetzt bekommen, die ich sofort unterschreiben sollte.
Daraufhin habe ich gesagt, dass ich die EGV zum prüfen mit nach Haue nehmen möchte.Meine SB meinte dann, dass sie den Leiter vom JC hole.Ich...ja dann machen sie das doch!!
Irgendwas hat sie dann von sich gegeben, was ich leider nicht verstanden habe, aber naja es ging auch ohne Leiter vom JC

Ich möchte diese EGV nicht unterschreiben.

Ich warte jetzt den VA ab.Der VA muss ja genau so aussehen, wie die EGV .

Meine frage vorab....welche Punkte kann ich in der EGV / VA angreifen?

mfg und frohe Pfingsten
 

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Seepferdchen 2010

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AW: Hallo und guten morgen

@Paddi

bitte sei so nett und ändere deine Überschrift in eine aussagekräftige Überschrift! Forenregel 11

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Das nur mal zur Erinnerung, bereits @Curt The Cat hatte dich mal darauf hingewiesen.

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 

Frank71

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AW: Hallo und guten morgen

Auf den ersten Blick ist die EGV harmlos, gut das mit dem Unterschreiben muss jeder für sich selbst entscheiden.

Das Jobcenter übernimmt zwar Bewerbungskosten, nur in welcher Höhe steht nicht in der EGV , das wäre ein Punkt.

Das Du keine Anzahl in der EGV an Bewerbungen die Du pro Monat schreiben sollst hast ist auch ok, da gibt es ganz andere EGV wo seitens des Jobcenters eine hohe Anzahl an Bewerbungen gefordert wird.
 

Paddi

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AW: Hallo und guten morgen

@Paddi

bitte sei so nett und ändere deine Überschrift in eine aussagekräftige Überschrift! Forenregel 11



Das nur mal zur Erinnerung, bereits @Curt The Cat hatte dich mal darauf hingewiesen.

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.

die überschrift sollte so nicht aussehen.wie kann ich das nioch ändern?hab jetzt nichts gefunden wie ich das ändern kann.mfg
 

CuiBono

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Wenn man als "aktiver Mitgestalter" auftreten/entgegenstehen will, dann könnte man der Einfachheit wegen, versuchen eine Pauschale zwischen 3 und 5 Euro für postalisch schriftliche Bewerbungsbemühungen zu vereinbaren (evtl. auch 0,10 - 0,50 Euro für digitale Bewerbungen). Denn im Ist-Zustand der EGV kann es schon durchaus mühsam sein, die entstandenen Kosten nachzuweisen, sofern man diese geltend zu machen versucht. (Briefpapier, Drucker-Verbrauch, Briefumschlag, Briefmarken und evtl. Fotos und Bewerbungsmappen, da diese idR. nicht einzeln erworben werden)

Ansonsten denke ich ebenso dass der Umfang äußerst unbedenklich scheint und man könnte die EGV auch einfach so lassen wenn man damit klar kommt.

0x verlangte Pflichbewerbungen pro Monat
(ich würde mich natürlich dennoch selbstständig bewerben, jedoch nur nach eigenem Ermessen, und verpflichtend nur auf Vermittlungsvorschläge, sofern welche eintrudeln und diese über eine Rechtsfolgenbelehrung verfügen)
 
Zuletzt bearbeitet:

rebelwithoutacause

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Hat der SB vorher eine gesetzlich vorgeschriebene Potenzialanalyse, die nach dem § 15, Sozialgesetzbuch II, Absatz 1 zwingend vorgeschrieben ist vorab mit Dir durchgeführt und mir Dir über eine einvernehmliche EGV verhandelt? Wenn nein und keine Potenzialanalyse mit Dir durchgeführt wurde, dann frage SB mal warum nicht?
Vorgefertige einvernehmliche EGV , die merkwürdigerweise schon vom SB vor dem persönlichen Gesprächstermin fertiggeschrieben waren und Dir dann nur noch zu einer Unterschrift vorgelegt wurden braucht kein Kunde zu akzeptieren ohne das der Inhalt der EGV mit Dir verhandelt wurde.
 
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