Hallo,
War vor etwa 1,5 Wochen zum Termin bei meiner SB, die mir gleich mit einer 6 monatiger Verlängerung ankam. Gegen jede Argumentation ist sie quasi resistent. Grund für VA:
ps: frage nebenbei am Thema vorbei... bei "Anhörung zu eine möglichen Sanktion" Schreiben (dank dem MT), soll das letzte Blatt für eine Antwort genutzt werden. Die Frage ist allerdings die Selbe.
An wen geht der Widerspruch ? Abteilung, bestimmte Person oder schlicht die Hauptadresse des JC ?
Ich frage deshalb, weil ich in meinem Wiederspruchschreiben meine SB namentlich nenne und sie mitunter als Grund für die gescheiterte Verständigung angebe.
War vor etwa 1,5 Wochen zum Termin bei meiner SB, die mir gleich mit einer 6 monatiger Verlängerung ankam. Gegen jede Argumentation ist sie quasi resistent. Grund für VA:
Auch bei dem genannten Ziel steht in der EGV nur:Der Erlass eines ersetzenden Verwaltungsaktes ist erforderlich, da eine Verständigung gescheitert ist, die Inhalte des VA aber für die Integration der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person notwendig sind.
Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit als Fachkraft - Lagerlogistik am lokalen Arbeitsmarkt (im Tagespendelbereich)
Teilnahme an der Massnahme Förderzentrum *** bis zum 28.11.2019.
Verlängerung ab dem 29.05.2019
ps: frage nebenbei am Thema vorbei... bei "Anhörung zu eine möglichen Sanktion" Schreiben (dank dem MT), soll das letzte Blatt für eine Antwort genutzt werden. Die Frage ist allerdings die Selbe.
An wen geht der Widerspruch ? Abteilung, bestimmte Person oder schlicht die Hauptadresse des JC ?
Ich frage deshalb, weil ich in meinem Wiederspruchschreiben meine SB namentlich nenne und sie mitunter als Grund für die gescheiterte Verständigung angebe.