Hallo,
ich habe bis zum Zeitraum 2016 Leistungen vom Jobcenter für mich und meine Kinder erhalten. Am Ende des Leistungsbezuges gab es einige Rückforderungen, die ich meiner Meinung nach vollständig bezahlt habe. Nun erhalte ich in diesem Jahr eine Mahnung, die sich auf diesen Zeitraum bezieht, es geht um Leistungen die mein damals und heute minderjähringes Kind bezogen hat.
Nun meine Fragen:
Sind die Forderungen nicht verjährt? Aus meinen google Recherchen bin ich nicht schlau geworden. Die Briefe von damals habe ich allle entsorgt.
Wenn sich die Forderung gegen mein Kind richtet, und ich diese Forderung nicht nachvollziehen kann, was ist, wenn mein Kind 18 wird? Ich gehe mal davon aus, dass kein Vollstreckungsverfahren gegen ein Kind geführt wird, oder?
Oder meint Ihr Nerven schonen und einfach bezahlen? Es geht um 350,00 Euro, die mir gerade nicht locker sitzen, trotz Einkommen.
Und wie sieht es eigenltich mit Zinsen aus?
Liebe Grüße!
Martina
ich habe bis zum Zeitraum 2016 Leistungen vom Jobcenter für mich und meine Kinder erhalten. Am Ende des Leistungsbezuges gab es einige Rückforderungen, die ich meiner Meinung nach vollständig bezahlt habe. Nun erhalte ich in diesem Jahr eine Mahnung, die sich auf diesen Zeitraum bezieht, es geht um Leistungen die mein damals und heute minderjähringes Kind bezogen hat.
Nun meine Fragen:
Sind die Forderungen nicht verjährt? Aus meinen google Recherchen bin ich nicht schlau geworden. Die Briefe von damals habe ich allle entsorgt.
Wenn sich die Forderung gegen mein Kind richtet, und ich diese Forderung nicht nachvollziehen kann, was ist, wenn mein Kind 18 wird? Ich gehe mal davon aus, dass kein Vollstreckungsverfahren gegen ein Kind geführt wird, oder?
Oder meint Ihr Nerven schonen und einfach bezahlen? Es geht um 350,00 Euro, die mir gerade nicht locker sitzen, trotz Einkommen.
Und wie sieht es eigenltich mit Zinsen aus?
Liebe Grüße!
Martina