Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter mit einer Rückforderung erhalten, diese Forderung liegt 7 Jahre zurück, wie kann ich jetzt vorgehen?

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MartinaW

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Hallo,
ich habe bis zum Zeitraum 2016 Leistungen vom Jobcenter für mich und meine Kinder erhalten. Am Ende des Leistungsbezuges gab es einige Rückforderungen, die ich meiner Meinung nach vollständig bezahlt habe. Nun erhalte ich in diesem Jahr eine Mahnung, die sich auf diesen Zeitraum bezieht, es geht um Leistungen die mein damals und heute minderjähringes Kind bezogen hat.
Nun meine Fragen:
Sind die Forderungen nicht verjährt? Aus meinen google Recherchen bin ich nicht schlau geworden. Die Briefe von damals habe ich allle entsorgt.
Wenn sich die Forderung gegen mein Kind richtet, und ich diese Forderung nicht nachvollziehen kann, was ist, wenn mein Kind 18 wird? Ich gehe mal davon aus, dass kein Vollstreckungsverfahren gegen ein Kind geführt wird, oder?
Oder meint Ihr Nerven schonen und einfach bezahlen? Es geht um 350,00 Euro, die mir gerade nicht locker sitzen, trotz Einkommen.
Und wie sieht es eigenltich mit Zinsen aus?
Liebe Grüße!
Martina
 
Was wurde den angemahnt? Ist das die erste Mahnung oder gab es deshalb schonmal eine Mahnung während oder nach dem Leistungsbezug?
 
Es geht um Kosten der Unterkunft für mein Kind. Ich habe die Post von damals leider nicht mehr, es ist möglich, dass mal eine Mahnung kam. Aber ich bin eigenltich sicher, dass ich das damals alles bezahlt hatte und da auch keine Mahnung in den ganzen Jahren kam, hatte ich das abgehakt.
 
die ich meiner Meinung nach vollständig bezahlt habe.

Nicht persönlich gemeint, aber hier geht um eine Überweisung. Meinung ist gut, aber nicht wenn es sich um Rechnungen handelt.

Aus meinen google Recherchen bin ich nicht schlau geworden.



Vielleicht hilft es dir. Eigentlich ist die Forderung verjährt, aber ich bin kein Rechtsanwalt und kenne die Vorgeschichte nicht!

Die Briefe von damals habe ich allle entsorgt.

Dies ist leider schlecht, weil du nichts beweisen kannst und im Prinzip dich jetzt nicht einlesen kannst über den Fall.

es ist möglich, dass mal eine Mahnung kam.

Hast du damals darauf reagiert?

Aber ich bin eigenltich sicher, dass ich das damals alles bezahlt hatte

Wäre ich die Gegenseite würde ich fragen: Dann zeigen Sie es mir anhand ihrer Unterlagen.
Ich weiß: Ich nerve, aber leider ist es nun einmal so.
 
Die Kontoauszüge habe ich natürlich noch und die grosse Überweisung auch gefunden. Nach meiner letzten "finalen" Überweisung kam nichts mehr, weder Mahnung noch Brief.

Weiss vielleicht noch jemand mehr zum Thema Verjährung? Oder Thematik Forderungen gegen minderjähriges Kind?

Danke für Eure Hilfe .
 
Ich denke auch, dein Fall ist speziell und solltest evtl. von einem Experten prüfen lassen.

Ich weiß, dass JC kann bis zu zehn Jahre Geld zurückfordern - aber unter welchen Bedingungen und ob diese bei dir zutreffen weiß ich nicht.

Und dann wäre ja auch noch zu prüfen, ob das, was sie jetzt fordern, auch legitim ist, unabhängig vom Zeitraum. Und Mahnung heißt, es gab vielleicht auch irgendwann eine Forderung oder auch nicht? Wäre es möglich, dass du diesen Betrag schonmal überwiesen hast?

Aber da kann ich nichts genaues sagen.

Vielleicht kann hier jemand mit Erfahrung mehr anfangen, wenn du die Mahnung anonymisierst hier hochladest.
 
Banken müssen Daten 10 Jahre lang mindestens aufheben, d.h. da könntest du zumindest schauen wieviel du ingesamt ans Jobcenter zurück überwiesen hast. Und Behörden heben Akten ja auch recht lange auf. Im Prinzip musst du dann nurnoch gucken wie hoch die Forderungen des Jobcenters insgesamt waren und wieviel du insgesamt zurücküberwiesen hast.
 
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