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Hallo liebe Forengemeinde
Am 17.10.2019 erhielt ich die Nebenkostenabrechnung 2018 (01.01.2018 - 30.10.2018). Mir entstand ein Guthaben von 1,42 Euro.
Diese 1,42 Euro hab ich pflichtgemäß und nachweisbar (Fax Sendebericht) am 21.10.2019 dem Jobcenter gemeldet.
Heute kam bereits der Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung rein. Korrekte Summe, die Kabelgebühren wurden wie zuvor nicht eingerechnet als NK Vorausauszahlungen.Nur müsste nicht zuvor eine Anhörung stattfinden!? Zudem fordern die bereits für den laufenden Oktober 2019 (01.10.2019 - 31.10.2019) in dem Bescheid zurück. Aber es steht dort auch:
Ist nicht dann der Monat November 2019 gemeint?
Also ich sehe kein Problem das zu überweisen. Nur das die wieder die Verfahrensvorschriften (Anhörung) einhalten macht mich wieder rasend. Naja vielleicht kann man das bei einem anderen Fall ja zu seinen Gunsten nutzen. Aber das mit der Zuordnung des Rückforderungs Monats wäre diskutabel.
Wie seht Ihr das?

Moderation Themenüberschrift:
Danach informiere bitte hier im verlinkten Forum einen Moderator
dass das Thema wieder geöffnet werden kann.
Wir bitten zukünftig um Beachtung und wünschen dir weiterhin einen angenehmen und hilfreichen Aufenthalt im Forum.
Am 17.10.2019 erhielt ich die Nebenkostenabrechnung 2018 (01.01.2018 - 30.10.2018). Mir entstand ein Guthaben von 1,42 Euro.
Diese 1,42 Euro hab ich pflichtgemäß und nachweisbar (Fax Sendebericht) am 21.10.2019 dem Jobcenter gemeldet.
Heute kam bereits der Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung rein. Korrekte Summe, die Kabelgebühren wurden wie zuvor nicht eingerechnet als NK Vorausauszahlungen.Nur müsste nicht zuvor eine Anhörung stattfinden!? Zudem fordern die bereits für den laufenden Oktober 2019 (01.10.2019 - 31.10.2019) in dem Bescheid zurück. Aber es steht dort auch:
Rückzahlungen und Gutschriften, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift ( § 22 Absatz 3 SGB II)
Ist nicht dann der Monat November 2019 gemeint?
Also ich sehe kein Problem das zu überweisen. Nur das die wieder die Verfahrensvorschriften (Anhörung) einhalten macht mich wieder rasend. Naja vielleicht kann man das bei einem anderen Fall ja zu seinen Gunsten nutzen. Aber das mit der Zuordnung des Rückforderungs Monats wäre diskutabel.
Wie seht Ihr das?
Moderation Themenüberschrift:
Hallo ,
Ich möchte dir Forenregel 11 in Erinnerung bringen, immer eine aussagekräftige Überschrift für neue Themen zu erstellen.
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage, die sich auch auf den Inhalt deines Erstpostings, bzw. dein Anliegen bezieht, soviel Zeit sollte sein.
Ergänzend verlinke ich auf Forenregel #11 und den Hinweis der Administration dazu...
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