Ich habe ein Jobangebot in meinem Vermittlungsaccount. Wie verpflichtend ist dieses Angebot?

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Hajooo

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Hallo,
derzeit im ALG1 Bezug habe ich
ein etwas duboises
Jobangebot bekommen.

Dies war in meinem Vermittlungsaccount beim Arbeitsamt
Betreff: Aufforderung zur Bewerbung

Dort habe ich auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.

Also:
Beworben bei Personalvermittlung,
Anruf von denen, ein, zwei Fragen, Online-Video-Interview mit Partnerfirma, ein, zwei Fragen, ja können wir machen.
Hm...
zu meiner Frage wegen den Modalitäten, wurde das Gehalt gedrückt, + einen Tag Urlaub (Jahresstaffelung bis 30 Tage) gewährt.
(Vertragslaufzeit 3 Jahre, > so lange wie er vom Amt Zuschüsse bekommt)

Meinem Wunsch fragen zu:
Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden
evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,
in schriftlicher Form zu beantworten
wurde nicht entsprochen.

Satt dessen wurde versucht mit Druck eine schnelle Unterschrift des Vertrags durch direktes Nachfragen und zusenden von Dokumenten zu erreichen.
Ein EGZ beim Amt hat der AG bereits gestellt.

Unter diesen Voraussetzungen fällt es mir sehr schwer zuzusagen.

Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?

Danke
+
Grüße Hajooo
 
Meinem Wunsch fragen zu:
Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden
evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,
in schriftlicher Form zu beantworten
wurde nicht entsprochen.
Das dürfte selbst bei normalen Bewerbungen kein Arbeitgeber machen, sonst wäre das eine Zusage, die sie einhalten müssten.

Allerdings frage ich mich was ein Arbeitgeber davon hat, wenn er eine schnelle Unterschrift erwirken will von einem Mitarbeiter, der
evtl. gar nicht dort arbeiten möchte. Wie hoch ist denn diese EGZ in der Regel ?
 
Ein Angebot auf der Jobbörse ist nicht maßgeblich. Lediglich auf postalisch zugegangene VV mit RFB besteht Bewerbungspflicht.

Zu allem anderen muss ich sagen, dass ich nicht genau verstehe, was du hier sagen möchtest.

Du hast eine EGV in deinem Vermittlungsaccount unterschrieben?! Was ist Inhalt der EGV?

Nimm es mir nicht übel: Du hast leider alle Fehler gemacht, die man sich denken kann: EGV einfach unterschrieben. Bei der Leihbude beworben ohne Pflicht hierzu (oder steht in der EGV was anderes?). Mit denen telefoniert und Onlineinterview. Ok. Wow. Jetzt ist die Hütte bereits am brennen:
Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?
Wenn du eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnst, kann das eine Sperrzeit zur Folge haben und die Möglichkeit sehe ich hier für dich, wenn du die Stelle ablehnst.

Vielleicht hat hier jemand anderes noch Ideen. Viel Glück.
 
Was hätte er denn machen sollen, wenn er so überrumpelt wird. Sich mit dem SB anlegen ?
 
Was hätte er denn machen sollen, wenn er so überrumpelt wird. Sich mit dem SB anlegen ?
Das war keinesfalls als Angriff gemeint.

Ich kann allerdings nicht erkennen, wo der SB hier wen überrumpelt haben soll. Ich laß von einer EGV, deren Inhalt hier nicht bekannt ist, einer Bewerbung wegen einer
Mitteilung im Onlineprofil und das jetzt die Leihbude wohl Druck macht. Ferner von EGZ 50%, ob das 16i/e oder whatever ist, kann ich auch nicht konstatieren. Es sind zu wenige Infos und alles ist zu verworren, um anständig helfen zu können. Da der Stein jetzt schon rollt, könnte die Sperre bei Ablehnung der Arbeitsstelle durchaus Thema sein.

Wenn man mir einen abgeschlagenen Kopf hinlegt und mich fragt: "Todesursache?!" muss ich antworten: "Dass der nur noch aus Kopf besteht." Bei nem ganzen Menschen mit Kopfschmerzen kann ich was machen, nur der Schädel bringt nicht viel
 
Unabhängig vom Fall hier ist es m.E. generell unklar wie man mit diesen VV iVm. § 140 SGB III umzugehen hat.
M.E. müsste der SB selbst darauf achten, dass § 140 SGB III eingehalten wird, also Fahrzeit, etc.

Allerdings tun das wohl die Wenigsten, insofern ist die Frage berechtigt, wie man rechtssicher einen VV ablehnen kann, wenn
dieser Dinge fordert, die ein Betroffener nicht erfüllen muss. Jedenfalls habe ich hierauf noch nie eine Antwort bekommen.

Wenn es jedoch so ist, dass die Arbeitgeber gefördert werden von der AfA, dann ist das ja von vorneherein eine win win situation,
allerdings nicht für den Kunden der AfA. Um auf der sicheren Seite zu sein, kann man sich wohl bei allen VV mit RFB bewerben. Wenn der Arbeitgeber dann einstellt, nur wegen der Förderung, dann zahlt er ja immer noch die anderen 50%. Es dürfte wohl in seinem ureigensten Interesse sein jemanden einzustellen, der halbwegs motiviert ist den Job zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unabhängig von den Paragraphen, die mir zwar sehr wohl ein Begriff sind, die ich aber sehr selten hier ins Spiel bringe da ich eher der praktische Mensch bin:
insofern ist die Frage berechtigt, wie man rechtssicher einen VV ablehnen kann
Ich erkenne hier keinen VV oder ist das nur allgemein gemeint... Falls ja
, wenn
dieser Dinge fordert, die ein Betroffener nicht erfüllen muss.
Das müsste im Einzelfall und individuell entschieden werden.
Jedenfalls habe ich hierauf noch nie eine Antwort bekommen.
...da auch dies immer auf den Fall abgestimmt sein muss. Hier muss gearbeitet werden wie ein Schneider: Jeder, mit all seinen Facetten und Hintergründen, egal welche, muss eine maßgeschneiderte Antwort bekommen. Eine pauschale Einschätzung wäre, wenn man in diesem Forum guten Gewissens agieren mag, ein Seiltanz mit verbundenen Augen. Es kommt auf die konkrete Situation eines jeden einzelnen an.
Wenn es jedoch so ist, dass die Arbeitgeber gefördert werden von der AfA , dann ist das ja von vorneherein eine win win situation,
allerdings nicht für den Kunden der AfA .
So ist das.
Um auf der sicheren Seite zu sein, kann man sich wohl bei allen VV mit RFB bewerben.
Nicht kann. Muss. So bitter es ist. Es sei denn es gibt Gründe, bei mir z.B. in Form von Attesten durch meinen Psychiater. Ob und wie ich damit durchkommen würde, hab ich noch nicht ausprobiert, da man mich zum Glück seit Monaten in Ruhe läßt.
Wenn der Arbeitgeber dann einstellt, nur wegen der Förderung, dann zahlt er ja immer noch die anderen 50%. Es dürfte wohl in seinem ureigensten Interesse sein jemanden einzustellen, der halbwegs motiviert ist den Job zu machen.
Das ist es ja. Und was mit dem Delinquenten nach Auslauf der Förderung passiert.........
 
Allerdings tun das wohl die Wenigsten, insofern ist die Frage berechtigt, wie man rechtssicher einen VV ablehnen kann, wenn
dieser Dinge fordert, die ein Betroffener nicht erfüllen muss. Jedenfalls habe ich hierauf noch nie eine Antwort bekommen.
VV haben keine Verwaltungsaktqualität, also einfach ablehnen und dem folgenden Sperrzeitbescheid widersprechen. Wie solls denn sonst gehen?
 
VV haben keine Verwaltungsaktqualität
Ist zwar richtig, aber
also einfach ablehnen und dem folgenden Sperrzeitbescheid widersprechen. Wie solls denn sonst gehen?
Den Ärger hat dann erstmal der TE oder der Elo und der ist in der Beweispflicht und im Zweifel rennt er dem Geld nach.

Einfach "ablehnen" kann ziemlich schnell ein Schuss in die vollgeschissene Röhre werden - und wenn das SG es tausend Mal kassiert, der Ärger ist zunächst
zunächst obligatorisch.
 
und wenn das SG es tausend Mal kassiert, der Ärger ist zunächst zunächst obligatorisch.
plus die Kosten für Anwalt und Gebühren vor dem SG.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Seit wann gibt es bei ALG 1 eine EGV?
Da muss ich leider widersprechen. Eine EGV gibt es auch bei ALG1, wurde zumindest mir z.B. schon 2 Wochen nach der AL-Meldung vorgelegt. Alles so fragen, wie man damit umzugehen hat.
 
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