Das dürfte selbst bei normalen Bewerbungen kein Arbeitgeber machen, sonst wäre das eine Zusage, die sie einhalten müssten.Meinem Wunsch fragen zu:
Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden
evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,
in schriftlicher Form zu beantworten
wurde nicht entsprochen.
Wie hoch ist denn diese EGZ in der Regel ?
bis zu 50%.(Vertragslaufzeit 3 Jahre, > so lange wie er vom Amt Zuschüsse bekommt)
Wenn du eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnst, kann das eine Sperrzeit zur Folge haben und die Möglichkeit sehe ich hier für dich, wenn du die Stelle ablehnst.Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?
D.h. die AfA zahlt dem Arbeitgeber 50% des Gehaltes für 3 Jahre ?bis zu 50%.
Gruß Hajooo
Was hätte er denn machen sollen, wenn er so überrumpelt wird. Sich mit dem SB anlegen ?Nimm es mir nicht übel: Du hast leider alle Fehler gemacht, die man sich denken kann: EGV einfach unterschrieben. Bei der Leihbude beworben ohne Pflicht hierzu (oder steht in der EGV was anderes?). Mit denen telefoniert und Onlineinterview. Ok. Wow. Jetzt ist die Hütte bereits am brennen:
Jepp, bis zu 50%.D.h. die AfA zahlt dem Arbeitgeber 50% des Gehaltes für 3 Jahre ?
Das war keinesfalls als Angriff gemeint.Was hätte er denn machen sollen, wenn er so überrumpelt wird. Sich mit dem SB anlegen ?
Ich erkenne hier keinen VV oder ist das nur allgemein gemeint... Falls jainsofern ist die Frage berechtigt, wie man rechtssicher einen VV ablehnen kann
Das müsste im Einzelfall und individuell entschieden werden., wenn
dieser Dinge fordert, die ein Betroffener nicht erfüllen muss.
...da auch dies immer auf den Fall abgestimmt sein muss. Hier muss gearbeitet werden wie ein Schneider: Jeder, mit all seinen Facetten und Hintergründen, egal welche, muss eine maßgeschneiderte Antwort bekommen. Eine pauschale Einschätzung wäre, wenn man in diesem Forum guten Gewissens agieren mag, ein Seiltanz mit verbundenen Augen. Es kommt auf die konkrete Situation eines jeden einzelnen an.Jedenfalls habe ich hierauf noch nie eine Antwort bekommen.
So ist das.
Nicht kann. Muss. So bitter es ist. Es sei denn es gibt Gründe, bei mir z.B. in Form von Attesten durch meinen Psychiater. Ob und wie ich damit durchkommen würde, hab ich noch nicht ausprobiert, da man mich zum Glück seit Monaten in Ruhe läßt.Um auf der sicheren Seite zu sein, kann man sich wohl bei allen VV mit RFB bewerben.
Das ist es ja. Und was mit dem Delinquenten nach Auslauf der Förderung passiert.........Wenn der Arbeitgeber dann einstellt, nur wegen der Förderung, dann zahlt er ja immer noch die anderen 50%. Es dürfte wohl in seinem ureigensten Interesse sein jemanden einzustellen, der halbwegs motiviert ist den Job zu machen.
VV haben keine Verwaltungsaktqualität, also einfach ablehnen und dem folgenden Sperrzeitbescheid widersprechen. Wie solls denn sonst gehen?Allerdings tun das wohl die Wenigsten, insofern ist die Frage berechtigt, wie man rechtssicher einen VV ablehnen kann, wenn
dieser Dinge fordert, die ein Betroffener nicht erfüllen muss. Jedenfalls habe ich hierauf noch nie eine Antwort bekommen.
Ist zwar richtig, aberVV haben keine Verwaltungsaktqualität
Den Ärger hat dann erstmal der TE oder der Elo und der ist in der Beweispflicht und im Zweifel rennt er dem Geld nach.also einfach ablehnen und dem folgenden Sperrzeitbescheid widersprechen. Wie solls denn sonst gehen?
plus die Kosten für Anwalt und Gebühren vor dem SG.und wenn das SG es tausend Mal kassiert, der Ärger ist zunächst zunächst obligatorisch.
Da muss ich leider widersprechen. Eine EGV gibt es auch bei ALG1, wurde zumindest mir z.B. schon 2 Wochen nach der AL-Meldung vorgelegt. Alles so fragen, wie man damit umzugehen hat.Seit wann gibt es bei ALG 1 eine EGV?