Ich habe beim WBA meine Lebensversicherung nicht angegeben. Welche möglichen Folgen können daraus enstehen?

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oojeanoo

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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem es wurde eine Lebensversicherung Mai 2021 eine abgeschlossen und ich habe Sie in den WBAs nicht angegeben. Ich wusste nicht dass ich Sie dort angeben muss. Ich habe jetzt große Angst Ärger zu bekommen. Großen Ärger zu bekommen. Ich bin psychisch krank. Mein Vater wurde vom Markler die Versicherung empfohlen und mein Vater hat mich damit so lange zugetextet bis ich Sie dann unterschrieben hatte. Mein Vater hat immer die Beiträge gezahlt und mir zu der Lebensversicherung auch geraten aber ich habe halt dann unterschrieben. Ich möchte die Lebensversicherung kündigen da es bis jetzt nur Ärger mitsich bringt. Mein Vater ist auch nicht in der Lage die Beiträge dafür mehr zu bezahlen. Mein Vater ist auch krank und hat auch Schulden durch diese Versicherungen. Was mache ich jetzt bevor ich die Versicherung kündige? Wie kann ich dies dem Amt am besten mitteilen?
 
Ich bin psychisch krank.
:welcome: im Forum
Hast Du eine Betreuung?

2x verschweigen einer Lebensversicherung könnte als Betrug ausgelegt werden. Nicht alle SBs haben Verständnis für psychische Erkrankungen. Ob es zur Anzeige gebracht wird, weiß niemand vorher.
Leider hast Du die Mitwirkungspflicht nicht vollständig erfüllt.
Ich möchte die Lebensversicherung kündigen da es bis jetzt nur Ärger mitsich bringt. Mein Vater ist auch nicht in der Lage die Beiträge dafür mehr zu bezahlen.
Die Kündigungsfristen müßten im Vertrag stehen. Dort sind auch Vereinbahrungen über Stundung bei Arbeitslosigkeit vermerkt, falls es so als Klausel festgelegt wurde.
Als Kündigungsgrund ist Ärger nicht anerkannt. Wohl aber kann gekündigt werden, wenn man die Beiträge nicht zahlen kann.
Wie kann ich dies dem Amt am besten mitteilen?
Nachweisbar schriftlich, entweder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder per Einschreiben mit Rückschein.
Alle Angaben im WBA müssen wahr und vollständig sein.

Wenn die Lebensversicherung als Altersvorsorge gekennzeichnet ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB III), wird Dir keine Verwertungsaufforderung geschickt.
Allerdings ist nach derzeigem Recht keine Deckelung auf einen bestimmten Wert vorgenommen worden. Bisher galt 750,-€ pro Lebensjahr.
 
...Was mache ich jetzt bevor ich die Versicherung kündige?...
Eine LV zu kündigen ist meiner Ansicht nach die schlechteste Alternative.

Ich weiß zwar nicht, wieviel Beiträge in welcher Höhe dein Vater für dich bereits einbezahlt hat, aber bei dieser kurzen Laufzeit (seit 05/2021 bis wann genau?) ist davon auszugehen, dass bei Kündigung die Rückerstattung gegen "0" tendieren wird.

Besser wäre es auf jeden Fall, die Versicherung "beitragsfrei" stellen zu lassen, schau diesbezüglich einmal in deinen Versicherungsunterlagen nach; diese Möglichkeit müsste bestehen.

Dann solltest du wenigstens zum Ende der vereinbarten Laufzeit einen Betrag X erhalten, und die bereits bezahlten Beiträge würden nicht - wie bei einer Kündigung - durch die Verrechnung mit Anschlussgebühr usw. "aufgefressen" werden.

Und wie @Stauer bereits schrieb, unbedingt umgehend
...Nachweisbar schriftlich, entweder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder per Einschreiben mit Rückschein.
Alle Angaben im WBA müssen wahr und vollständig sein...
beim Jobcenter melden.
 
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