Ich habe ALG I beantragt und heute den Bewilligungsbescheid erhalten. Hierzu noch einen Antrag auf ALG II zur Aufstockung eingereicht, zahlt das Jobcenter dann die Miete ab dem 01.03.2023?

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Hennes1948

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Hallo zusammen,

ich habe ALG I Beantragt, diesen bescheid auch heute erhalten, da ich wusste das mein ALG I zum Leben nicht reicht, habe ich zusätzlich ALG II Beantragt, und beziehe diese schon seit dem 01.032023 Soweit so gut.

Nun stellt sich mir die Frage auf dem ALG I Bescheid steht nun:

Vom 01.03.2023 – 30.04.2023 vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers (01.03.2023 – 30.04.2023)
Und dann ab 01.05.2023 meine Leistung zu ALG I
Warum, erhalte ich den mein erstes ALG I zum 01.05.2023 ? warum nicht bereits zum 01.04.2023 ?


Und Frage 2: zahlt mir das Jobcenter den wie bereits zum 01.03.2023 weiter meine Miete?





Danke und Lieben Gruß
 

avrschmitz

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Warum, erhalte ich den mein erstes ALG I zum 01.05.2023 ? warum nicht bereits zum 01.04.2023 ?
Genau aus dem Grund:
Vom 01.03.2023 – 30.04.2023 vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers (01.03.2023 – 30.04.2023)
Das ALG1 für März und April steht dem JC zu.
zahlt mir das Jobcenter den wie bereits zum 01.03.2023 weiter meine Miete?
Wenn Dein ALG1 nicht ausreicht, kannst Du den Rest mit ALG2 aufstocken.
 

Eurora53

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Ich habe auch aufstocken müssen mit Alg 2. Da ich Teilzeit gearbeitet habe, hat es nicht gereicht. Also habe ich den Bescheid von Alg1 bei Jobcenter abgegeben mit Antragstellung auf Alg2. Dann ging alles sehr schnell, zum Glück.
 
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