Im 1. Bewilligungsbescheid sind aufgeführt Grundmiete, "tatsächliche Heizkosten" und Nebenkosten. Ich zahle Miete klassisch mit NK-Vorauszahlung und sagte zur SB vor Antragstellung, ich kann die Heizkosten nicht beziffern. Sie sagte, ich solle Miete + gesamte NK-Vorauszahlung eintragen.
Ich weiß nicht wie sie auf die im Bescheid errechnete Höhe der Heizkosten kommen, die aus den gesamten NK rausgerechnet wurden.
Wenn bei der NK-Abrechnung für das Jahr meine Heizkosten niedriger oder höher ausfallen als der im Bescheid angegebene Betrag, wie wirkt sich das aus?
Beispiel:
Meine mtl. NK-Vorauszahlung: 160 €
Bescheid: NK 70 € + Heizkosten 90 €.
NK-Abrechnung nach 1 Jahr: tatsächliche Heizkosten 80 € + restliche NK 80 €.
Muss ich dann 10 € zuviel bezahlte Heizkosten nachzahlen? Oder sind die zwei Beträge am Ende egal und es kommt auf den Gesamtbetrag NK inkl. Heizung an?
Muss ich wg . des Heizkostenbetrages im Bescheid Widerspruch einlegen?
Ich weiß nicht wie sie auf die im Bescheid errechnete Höhe der Heizkosten kommen, die aus den gesamten NK rausgerechnet wurden.
Wenn bei der NK-Abrechnung für das Jahr meine Heizkosten niedriger oder höher ausfallen als der im Bescheid angegebene Betrag, wie wirkt sich das aus?
Beispiel:
Meine mtl. NK-Vorauszahlung: 160 €
Bescheid: NK 70 € + Heizkosten 90 €.
NK-Abrechnung nach 1 Jahr: tatsächliche Heizkosten 80 € + restliche NK 80 €.
Muss ich dann 10 € zuviel bezahlte Heizkosten nachzahlen? Oder sind die zwei Beträge am Ende egal und es kommt auf den Gesamtbetrag NK inkl. Heizung an?
Muss ich wg . des Heizkostenbetrages im Bescheid Widerspruch einlegen?