Ich erhalte rückwirkend ab 1.4.2017 Erwerbsminderungsrente. Wieviel ALG2 muß ich nun rückerstatten?

Leser in diesem Thema...

Laura Be

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Okt 2017
Beiträge
18
Bewertungen
0
Hallo liebe Gemeinde,

Ich bin sowas von Planlos. Ich erhalte rückwirkend seit 01.04.2017 eine EM Rente von 760 brutto und 660 netto. Vom 01.04.2017 bis 30.12.2017 bezog ich ALG2 und in meinem Bescheid vom RVT steht eine Nachzahlung für 01.04.2017 bis 28.02.2018 von 7400 Euro und das Jobcenter stellt einen Erstattungsbesscheid von 7200 Euro für 1.04.2017 bis 30.12.2017. Aber was ist mit Januar und Februar. Ich vestehe das nicht und meine erste Rentenzahlung kommt am 30.3.2017. Ich arbeite ab 01.01.2018 auf Minijob auf 400 Euro
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
AW: EM-Rente und Erstattung ALG2 :)

Dann ist das doch richtig mit Dezember 17 Das JC kann doch für Januar und Februar keine Erstattung verlangen, wenn es da nichts gezahlt hat?
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
AW: EM-Rente und Erstattung ALG2 :)

Hat die DRV geschrieben, dass sie 7200 Euro an das JC zahlt und nur 200 an dich oder sind deine Daten aus verschiedenen Schreiben entnommen (von der DRV und vom JC )?
 

doppelhexe

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Jul 2011
Beiträge
3.293
Bewertungen
2.184
AW: EM-Rente und Erstattung ALG2 :)

das JC hat aber nur anspruch auf deine jeweilige nettorente pro monat. auch wenn sie mehr für/an dich gezahlt haben.

da deine nettorente nur 660€ beträgt, erstattungsanspruch nur von april bis dezember besteht, darf das JC auch nur 9x660€ = 5940 von deiner nachzahlung verlangen.

wer hat dir denn geschrieben, das das JC 7200€ verlangt/bekommt?
 

Laura Be

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Okt 2017
Beiträge
18
Bewertungen
0


Danke Doppelhexe, also das JC hat geschrieben das Sie

*******************************


Administrationshinweis...

Externes Bildhosting ist unerwünscht hier. Bitte immer die Uploadfunktion des Forums nutzen ...!




Hier das vom RVT haben möchten. Aber der RVT hat ja die KV und PV in der Berechnung schon gehabt.
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
AW: EM-Rente und Erstattung ALG2 :)

Die Rentenversicherung hat also geschrieben und das JC auch, oder? Dass das JC schreibt, dass es 7200 Euro haben will (wahrscheinlich einfach dein Alg 2 x 9 Monate), heißt noch lange nicht, dass sie die von der Rentenversicherung auch bekommen. Die müssen selbst nachrechnen, ansonsten zahlen sie nämlich nicht schuldbefreiend ("erfüllend" , § 107 SGB X) aus.

Also erstmal ruhig Blut und anwarten.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: EM-Rente und Erstattung ALG2 :)

Hallo Laura Be,

Aber was ist mit Januar und Februar. Ich vestehe das nicht und meine erste Rentenzahlung kommt am 30.3.2017. Ich arbeite ab 01.01.2018 auf Minijob auf 400 Euro

Das betrifft nur die reguläre, laufende Rentenzahlung, wenn das JC für Januar und Februar nicht mehr gezahlt hat kann es auch keine Erstattungen bekommen, die EM-Renten für Januar und Februar 2018 stehen dir VOLL aus der Nachzahlung zu.

Ich würde mich da besser nicht drauf verlassen, dass die DRV das kontrolliert, das machen die nämlich NICHT, die zahlen aus was verlangt wird und was fehlt darfst du dir dann selber beim Leistungsträger einfordern, der zu viel verlangt hat.

Habe ich selber so erlebt, da wurde sogar doppelt kassiert und die DRV hat das "nicht bemerkt" ...
Schon frech wenn man dir zuletzt für Dezenber was gezahlt hat (den Renten-Bescheid kannst du ja nicht essen), aber dann kann man auch kein Geld für Monate zurück fordern wollen, wo gar nicht mehr gezahlt wurde. :icon_evil:

Das JC hat keinen Anspruch auf die Renten für Januar / Februar wenn dein letztes Geld (Ende November 2017) für Dezember 2017 gezahlt wurde ... dann MUSS die DRV (als Restnachzahlung) diese beiden Renten noch an dich überweisen.

Hast du nur 400 € vom JC bekommen, dass die gleich einstellen wenn du einen Minijob aufnimmst ab dem 01.01.2018 ???

Es geht NUR um die Netto-Beträge, die Versicherungen werden sowieso untereinander ausgeglichen, schau dir noch mal genau an, was du vom JC dazu bekommen hast.

Wenn du magst kannst du das auch mal anonymisiert einstellen (bitte die Foren-Software nutzen), da wird (leider) sehr gerne falsch gerechnet von den JC , wenn man rückwirkend EM-Rente bekommt.

Da solltest du noch mal sehr genau nachrechnen für die entsprechenden EM-Renten-Monate, wie dir @doppelhexe das schon beschrieben hat.

Monat für Monat (ab 04/ 2017 bis Dezember) und NUR den Betrag der auch vom JC auf dein Konto kam, darf mit der EM-Netto-Rente des gleichen Monats "verrechnet" werden.
Achte darauf, dass die Beträge (der Rente) sich im Juli 2017 durch eine Anpassung etwas erhöht haben.

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:

saurbier

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2013
Beiträge
7.616
Bewertungen
11.496
AW: EM-Rente und Erstattung ALG2 :)

Hallo Laura Be,

so wie ich das aus deinem Scan ersehe, hat dir das JC eine Rückforderung über 5.792,34 € zukommen lassen, was also ca. 724,04 €/mtl. Zahlung an dich aus macht, so wie 1.242,39 € für KV und PKV, was dann insgesamt 7.034,76 € ausmacht. Leider hast du ja die 2 Seite nicht beigefügt, ich vermute mal das da noch etwas wichtiges dazu drauf stehen dürfte, denn so kommst du nicht auf die wie von dir geschilderten 7.200,-€ Rückforderung.

Wenn deine EMR nur ab 01.03.2018 an fängt zu laufen, dann hast du allerdings noch einen Leistungsanspruch seitens des JC für die Monate Januar und Februar.

Es ist schon wichtig, so zu verfahren wie hier schon erwähnt wurde, nämlich eine Tabelle aufzustellen, wo du deine mtl. Zahlungen (gesamt) vom JC der der DRV Monat für Monat gegenüber stellst.
Z.B. so:

Monat | Zahlungs-Eingang JC | Leistung DRV

Zum Schluss wird dann die Spalte links und rechts auf addiert und du siehst, wer entweder noch was zu bekommen hat, bzw. wieviel dir aus der Rentennachzahlung verbleibt.

Sollte es da Differenzen zu deinen Gunsten geben, dann solltest du die DRV umgehend darauf hinweisen und das zuviel einbehaltende Geld von dieser auch zurück fordern.

Genauso sieht es doch auch bei der Abrechnung des JC aus, denn die muss bis zum 28.2. laufen, denn dein Minijob bewirkt ja immer noch einen Teilanspruch, da ja ein Großteil der Einkünfte mit dem ALG-II verrechnet wird.

Dieses Geld musst du sofort einfordern, wie sonst willst du über die Runden kommen, oder hat man dir für Januar schon einen neuen Leistungsbescheid zukommen lassen.


Grüße saurbier
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
AW: EM-Rente und Erstattung ALG2 :)

was fehlt darfst du dir dann selber beim Leistungsträger einfordern, der zu viel verlangt hat.


Falsch. Sie müsste es sich bei der DRV holen, denn die hätte dann nicht befreiend ausgezahlt.

@saurbier: Dass sie derzeit kein ALG2 bekommt, liegt wohl weniger am Job, denn an der verschwiegenen Eheschließung:

Kompletter Leistungsentzug trotz getrennter Wohungen
 

Curt The Cat

Redaktion
Mitglied seit
18 Jun 2005
Beiträge
8.988
Bewertungen
14.123
Moinsen Laura Be und willkommen hier...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT] EM-Rente und Erstattung ALG2 :)[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Helga40,

Falsch. Sie müsste es sich bei der DRV holen, denn die hätte dann nicht befreiend ausgezahlt.

Dann trügt mich wohl meine Erinnerung gewaltig, aber das soll ja vorkommen wenn man älter wird, die DRV fühlte sich (zumindest 2012) NICHT dafür zuständig, obwohl sie erneut die Leistungen von Männe erstattet hatte (aus meiner Nachzahlung) an unser JC ...

Das war aber bereits erledigt über seine Berentung (aus seiner Nachzahlung) 2011 und ich konnte (dem JC ) das auch beweisen, also hat man das Geld dann an mich zurück überwiesen, weil ich das nicht hingenommen habe.

Sonst hätte man das sicher auch gerne behalten, denn die DRV hat das nicht interessiert ... :icon_evil:
Es mag ja sein dass die gesetzlichen Regelungen dazu (inzwischen) anders sind ... ob sich auch alle Leistungsträger daran halten, ist meist eine ganz andere Frage. :sorry:

Gerade deswegen sollte man immer auch selber ein Auge darauf haben, wer da was aus der Renten-Nachzahlung verlangt und ob das auch stimmen kann.

MfG Doppeloma
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.607
Bewertungen
10.625
Ich weiß, dass sich diese Leistungsträger ungern in solchen Fällen als zuständig ansehen und es kommt auch vor, dass, wenn sich vorrangig und nachrangig verpflichteter Leistungsträger einig sind, dass der nachrangige zuviel erstattet bekommen hat, das zuviel bekommen Geld auszahlt, aber rechtlich ist es so, dass der Anspruchsinhaber (hier: Rentner) einen Anspruch gegen den für die begehrte Leistung zuständigen Leistungsträger (DRV ) hat, da dieser durch die fehlerhafte Erstattung nicht befreit ist, denn er hat dann den Anspruch des Rentners nicht erfüllt. Die Rechtsgrundlage, nämlich § 107 SGB X habe ich bereits benannt. In solchen Fällen ist mit Leistungsklage gegen die Rentenversicherung vorzugehen.

Du hattest Glück, dass das JC deiner Meinung war, aber im Fall, dass dem nicht so ist, ist nicht gegen das JC vorzugehen, sondern gegen den, der falsch ausgezahlt hat. Gegen diesen Leistungsträger hat man seinen Anspruch.
 

Laura Be

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Okt 2017
Beiträge
18
Bewertungen
0
Wow ich bin so überwältigt von der Hilfe . Ich rufe morgen gleich beim RVT an und werde mir ggf auch anwalthilfe Hilfe holen. Ich sehe es auch so das der RVT es prüfen muss und da ich im Januar und Februar kein ALG2 erhalte liegt ab der Heirat und am Minijob. Und ich sage mal so, wie ich es sehe kann doch das JC nicht doppelte Sozialversicherungen erhalten bzw muss sich das JC die Beiträge von der KV und RV bei den Trägern zurück holen.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Laura Be,

Ich sehe es auch so das der RVT es prüfen muss und da ich im Januar und Februar kein ALG2 erhalte liegt ab der Heirat und am Minijob.

Was auf der Information dazu (vom JC ) steht, das solltest du doch wissen, fordert das JC Leistungen bei der DRV ein, die du für Januar und Februar gar nicht mehr bekommen hast oder geht es dir NUR noch um die Versicherungsbeiträge bis Dezember ???

Die wurden allerdings für Januar und Februar dann auch NICHT mehr vom JC bezahlt, es kann also auch nur um Erstattungen bis Dezember 2017 gehen ...

Lies bitte hier noch mal genau nach, was dir dazu geschrieben wurde, ehe du bei der DRV "den Aufstand probst", das macht man dann auch schriftlich / nachweislich und nicht telefonisch. :icon_evil:

Und ich sage mal so, wie ich es sehe kann doch das JC nicht doppelte Sozialversicherungen erhalten bzw muss sich das JC die Beiträge von der KV und RV bei den Trägern zurück holen.

Dir wurde doch bereits erklärt, dass du mit dem Ausgleich der Versicherungsbeiträge sowieso NICHTS zu tun hast, das machen die doch komplett unter sich aus, diese Beiträge hast du doch nicht auf dein Konto bekommen.

Ab Beginn der EM-Rente bist du über die DRV entsprechend deinem Rentenbetrag versichert (auch schon für Januar und Februar 2018), das regelt die DRV ALLES alleine (mit KK und JC ), diese Beträge brauchst du gar nicht beachten ... :icon_evil:

Du hast Anspruch auf deine VOLLEN (Netto)-Renten für Januar UND Februar direkt von der DRV und das ist der einzige Punkt, den du mit denen zu klären hättest, wenn du dieses Geld nicht (bald) bekommst ... :idea:

Zusätzlich bist du auch verpflichtet der DRV mitzuteilen (falls du das noch nicht gemacht hast), dass du einen Minijob machst und wie viel du dort verdienst, bis 450 € im Monat (bzw. 6300 € im Kalender-Jahr) ist das aber anrechnungsfrei, deine EM-Rente wird also deswegen nicht gekürzt.

MfG Doppeloma
 

Laura Be

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Okt 2017
Beiträge
18
Bewertungen
0
Hallo Laura Be, ...


Danke, jetzt habe ich ganz freundlich angerufen und die bei der DRV prüfen das selber und haben mich beruhigt. Danke an alle für die Tipps.

Dann meine Frage kurz zu dem Minijob, also wenn ich die 450 Euro überschreite, wann wird der Betrag gekürzt, da ich immer unterschiedlich Leistung bekomme da ich da Stundenlöhner bin.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Laura Be,

Dann meine Frage kurz zu dem Minijob, also wenn ich die 450 Euro überschreite, wann wird der Betrag gekürzt, da ich immer unterschiedlich Leistung bekomme da ich da Stundenlöhner bin.

Bitte auch mal genau lesen was dir dazu bereits geschrieben wurde ... seit Sommer 2017 gibt es die feste monatliche Grenze von 450 € NICHT mehr ... du darfst im Jahr höchstens 6300 € unschädlich zu einer EM-Rente (oder anderer vorzeitiger Rente) dazu verdienen ...

Wie ein Überschreiten der jährlichen Zuverdienstgrenze dann von der DRV gesehen wird, musst du wohl abwarten, das teilt man dir dann schon mit.

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 1309

Gast
Zusätzlich bist du auch verpflichtet der DRV mitzuteilen (falls du das noch nicht gemacht hast), dass du einen Minijob machst und wie viel du dort verdienst, bis 450 € im Monat (bzw. 6300 € im Kalender-Jahr) ist das aber anrechnungsfrei, deine EM-Rente wird also deswegen nicht gekürzt.

Wieso lese ich im Zusammenhang mit EM Rente meist grundsätzlich 450€?

Lt. Deutscher Rentenversicherung bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch bei Berufsunfähigkeit)

Die Hinzuverdienstgrenze Ihre jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr, also auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie orientiert sich – vereinfacht gesagt – an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie im Jahr 2018 bei 14 798,70 Euro jährlich.

diese Fälle muss man unterscheiden. Ist also die Frage, bekommt man volle EM oder teilweise EM.

Bei voller EM:
Die Hinzuverdienstgrenze

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt 6 300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Das entspricht einem Betrag von 14× 450 Euro und damit der monatlichen Hinzuverdienstgrenze, die bis zum 30. Juni 2017 galt – einschließlich der bis dahin bestehenden Möglichkeit, diese Grenze zweimal im Jahr zu überschreiten.
Seit dem 1. Juli 2017 wird Ihr Hinzuverdienst allerdings nicht mehr monatlich, sondern nur noch jährlich mit der Hinzuverdienstgrenze verglichen. Sie sind damit flexibler und können zum Beispiel nur Teilzeiträume im Jahr arbeiten und auch mit einem Verdienst von über 450 Euro monatlich die Hinzuverdienstgrenze einhalten.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo hansklein,

Wieso lese ich im Zusammenhang mit EM Rente meist grundsätzlich 450€?

Weil das so nur bei voller EM-Rente gilt und der Jahresbetrag erst seit letztes Jahr angegeben wird ...
Im "Schnitt" sind das zwischen 450 und 500 € im Monat aber man sollte auch die "erlaubte" Arbeitszeit" (bei EM-Vollrente) nicht ganz "aus den Augen verlieren".

diese Fälle muss man unterscheiden. Ist also die Frage, bekommt man volle EM oder teilweise EM.

Da schreibst du nichts Neues und in diesem konkreten Falle hier geht es NICHT um eine Teilweise EM-Rente also ist das hier nicht relevant, welche besonderen (persönlichen) Zuverdienstgrenzen es dann geben würde.

Es ist nicht immer sinnvoll sich zu beteiligen wenn man zur grundsätzlichen Frage des TE eigentlich keine hilfreichen Antworten anzubieten hat.

MfG Doppeloma
 
Oben Unten