ich bin Alleinerziehend und nebenberuflich selbstständig.Wg . der Kinderbetreuung möchte ich gerne eine Au Pair aufnehmen.Darf ich das überhaupt?Wie sieht es dann mit der Bedarfsgemeinschaft aus...ich muss sie ja bei mir melden.Wird sie Leistung beziehen können?Sie hat Anspuch auf 260 Euro Taschengeld im Monat,welches ich ja von meinem Nebeneink.u.Alg zahlen muss...das fehlt ja auch in meiner Kasse! Darf das TG dann als Einkommen gerechnet werden? Da ja gesetzlich geregelt ist das sie freie Kost und Logie während des Aufenthalts hat und ich doch ein Recht auf Unterstützung der Kinderbetreuung...?!
Was ist mit Kindergeld? Ausländerinnen haben doch Anspruch auf Kindergeld wenn sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Erwerbstätigkeit sind.Das trifft in dem Falle doch zu?!Wenn ja kann ich das überhaupt als "Gastmutter" beantragen?
Ich erhoffe mir eine möglichkeit die au Pair so zu finanzieren da es anders fast unmachbar ist. LG Anna -Lina
Was ist mit Kindergeld? Ausländerinnen haben doch Anspruch auf Kindergeld wenn sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Erwerbstätigkeit sind.Das trifft in dem Falle doch zu?!Wenn ja kann ich das überhaupt als "Gastmutter" beantragen?
Ich erhoffe mir eine möglichkeit die au Pair so zu finanzieren da es anders fast unmachbar ist. LG Anna -Lina