Wo sollst du am Montag hin? Zur ARGE? Oder ist das ein Vertrag beim Träger? Nur der von der ARGE ist ausschlaggebend!Also ich war bis zu dem 25.02.09 in einem 1eurojob und nun habe ich gestern erfahren das ich ab heut weiter machen soll habe vorher nichts schriftliches bekommen oder sonstiges, hätte ich gesern nicht angerufen hätte ich es nicht mal erfahren nun soll ich Montag hin und den vertrag unterschreiben, was ich aber nicht will
ich habe den 1euro job auch nur gemacht weil mir dafür eine Lehre versprochen wurde die auch am 06.04.09 beginnen soll
Dazu muss ich aber noch sagen das mir schon öfter sone versprechen gemacht wurden!!Nun habe ich natürlich angst das es wieder alles nichts wird warum sonst sollte ich für 1monat noch die massnahme machen???Könnt ihr mir vielleicht rat geben wie ich aus der sache raus kommen kann???
Soll die lehre als Kauffrau für Bürokommunikation bekommen auch überbetrieblich!!Hab nichts schriftliches!!Wie lange habe ich dann zeit um den Vertrag zu unterschreiben??Wie ist es eigentlich wenn die massnahme länger gehen soll ich aber nur bis zum 03.04 machen kann wegen der lehre soll ich das denn nicht unterschreiben nicht das ich den nicht aus der massnahme rauskomme und die Lehre nicht machen kann!???und falls noch nicht geschehen, lass Dir das mit der Lehre (als was?) auch schriftlich geben. Das sollte genauso in der EGV stehen.
Ich hätte da noch eine frage und zwar habe ich ja den 1euro job eigentlich zu ende gemacht und zwar im Kindergarten bei den Säuglingen nun will ich und das ist bekannt in eine ganz andere richtung einschlagen ich meine beruflich!!Ist das dann richtig dürfen die mich in eine massnahme reinstecken die mich in keinerlei hinsicht weiter bringt????LG Nina
So ist es.Wie, bei den Säuglingen, was haste denn da gemacht? Das stinkt doch nach Rechtswidrigkeit.
Das glaube ich gerne, dass die ihren billigen Kuli noch eine Weile behalten wollen.
Auf telefonische Anfragen ist geschissen, ohne schriftliche Rechtsbelehrung musst Du gar nichts machen.
Mit solchen Dreckspack spricht man grundsätzlich nicht am Telefon, wenn die was wollen, dann nur schriftlich. Denen gleich untersagen Dich nochmal telefonisch zu belästigen, ausserdem sollen sie sofort alle Telefonnummern von Dir löschen.
....und dir die Löschung binnen sieben Werktagen schriftlich bestätigen.Denen gleich untersagen Dich nochmal telefonisch zu belästigen, ausserdem sollen sie sofort alle Telefonnummern von Dir löschen.....
Das wäre dann ja sowas wie die Beschäftigung in einer Kinder"aufbewahrungsanstalt"; kann mir nicht vorstellen, daß es rechtens ist, bei den Kleinsten der Kleinen ungelernte Mitarbeiter/innen einzusetzen.Na das was man da halt so macht Füttern, windeln wechseln anziehen ausziehen ins bett bringen mit den kleinen spielen und solche sachen halt!!!