Erstmal zu der EGV:
Das mit dem "vom 07.02.2019 fortgeschrieben" würde ich als Änderungswunsch mit einnehmen, nämlich das die EGV da garnicht abgeschlossen wurde, ebenso das "bis auf weiteres gültig".
Bei 3. Ziel: Du bist gegen die Intensivbetreuung Arbeit direkt. Dein Ziel ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Bei 4. : Du bestehst darauf, dass dir die Fahrtkosten zu der Intensivbetreuung entweder bar oder per Banküberweisung erstattet werden. Fahrkarten aktzeptierst du nicht.
Außerdem möchtest du a l l e Bewerbungen erstattet bekommen haben. Wenn in der EGV nur 3 stehen pro Monat, würde ich auch nur 3 schreiben.
Außerdem möchtest du wissen, seit wann man Belege für Portokosten etc. aufheben muss, für den Bewerbungskostenantrag. Das wäre dir neu. Kann ja gut sein, dass die Neuerung in dem JC dir bis dato nicht bekannt ist.
"beschränken wir auf Fälle in denen ausdrücklich eine schriftliche Bewerbung gefordert wird". Ist eine eindeutige Schikane, dir steht natürlich frei, wie du dich auf die entsprechenden Stellen bewirbst. Dafür möchtest du vorab, die gesetzliche Grundlage wissen.
Ich konnte auch nicht endtdecken, bis zu welchem Maximalbetrag sie dir die Bewerbungskostene erstatten.
Was ist eigentlich der Jobclub? Schon der Name ist ja schon dämlich
Das Fahrtkosten nur außerhalb deiner Stadt erstattet werden, ist ganz klar rechtswidrig. Ich würde das aber nicht so in den Änderungswünschen schreiben ( das hebst du dir für den EGV VA auf), schreibe einfach, dass du auch die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche innerhalb deiner Stadt erstattet haben möchtest.
Das mit der schriftlichen Einladung vom dem AG ist auch witzig....erst wollen sie das du unbedingt dich nur Online bewirbst, aber dann verlangen sie nur schriftliche Einladungen vom AG. Es gibt ja auch teilweise AGs die nur telefonisch einladen. Was soll man dann sagen? Schicken Sie mir die Einladung noch per Post, weil das so in meiner EGV und ich ansonsten die Fahrtkosten nicht ersetzt bekomme....lol...
Auf der SEITE 3 ganz am Anfang das in der Klammer ist auch witzig ( "keine abschließende Aufzählung") LOL.....doch genau dafür ist eine EGV da, um alles aufzuzählen....
Und dann der 5. Punkt Hilfe!!! Da ist fast alles rechtswidrig, wenn ich jeden einzelnen Punkt dazu aufzähle, würde ich hier ja fast einen Roman schreiben

Schreib als Änderungswunsch nur, dass du dich bemühst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden ,soweit es dein regionaler Arbeitsmarkt zulässt. Desweiteren zu den Pflichten etc. verweist du auf das SGB, dass muss in einer EGV nicht extra aufgezählt werden.
Punkt 6: Wie man mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgeht steht auch bereits im SGB , und muss nicht extra in einer EGV aufgezählt werden.
Wenn du etwas provozieren willst, könntest du auch noch schreiben, dass du dir mittlweile unsicher bist, ob der SB der Intensivbetreuung fachlich überhaupt kompetent ist, bei dieser unsinnigen EGV, kommen dir jedenfalls starke Zweifel. Und du empfiehlst der SB einen Nachhilfekurs in Sachen SGB.
Könntest du vielleicht bei der nächsten EGV alles in einer Datei packen? Ist einfacher mit dem lesen
PUH..also diese EGV hat es echt in sich, das ist glaube ich auch, einer der schlimmsten EGVs die ich je gesehen habe.
Falls die per EGV VA kommt und alles wird genauso übernommen, kann man diese EGV sehr leicht kippen. Fast alles dadrin ist rechtswidrig.
Ich würde denen aber trotzdem Änderungswünsche schriftlich nachweissicher zukommen lassen. Einige Änderungswünsche habe ich dir ja schon weiter oben genannt.
Das der SB das mit der Widerspruchsstelle besprochen hat, glaube ich nicht, dass soll dich nur mental mürbe machen, so nach dem Motto " ich kann eh nix mehr ändern".
Nein, es ist nicht rechtens das du nur eine Kopie bekommen hast, würde ich auch so schriftlich rüberbringen. Es könnte sein das die das mit Absicht gemacht haben, um deine Unterschrift zu fälschen.
Das mit der Fortschreibung der nicht unterschriebenen EGV muss weg.
Nein diese Art von Erstattung der Bewerbungskosten ist rechtswidrig, vorallem das mit dem schriftlichen Bewerbungen, also das du dich nur schriftlich bewirbst, wenn der AG das wünscht.
Es ist tatsächlich möglich, dass sich EGVs von der fortgeschriebenen unterscheidet. EGV ist eigentlich Verhandlungssache, nur dass es meistens keine Verhandlungssache gibt. Ich habe jedenfalls noch nie erlebt, dass ein SB wirklich mit einem verhandelt hat, wenn überhaupt kamen nur spitze Bemerkungen, als wäre man ein Verbrecher oder so. Deswegen reduziere ich die mündliche Kommunikation auch mit den SBs, weil ich genauso gut mit einer Wand reden kann.
Natürlich kannst du noch weitere fragen zu der EGV stellen, aber wie du schon selber geschrieben hast, denen nicht soviel Schießpulver zu entlocken. Also nicht schreiben, die Zeile ist rechtswidrig, sondern einfach nur schreiben, ich möchte das die Zeile in so und so geändert wird. Das mit dem rechtswidrig kannst du dir für den Verwaltungsakt aufheben.
Ich habe dir ja in deinem anderen Thread dazu geraten, der Teamleitung zu schreiben um sich über deine SBs zu beschweren etc, in diesem Schreiben kannst du aich darüber berichten das du die gesetzliche Grundlage haben willst, warum du nur noch, laut EGV, die schriftlich bewerben "darfst", wenn der AG das will.
Ich denke auch, das die beiden SBs zusammen diese EGV verbockt haben, um dich entsprechend zu schikanieren.
Wann ist denn dein nächster Termin in dieser tollen Intensivbetreuung, wieder in einer Woche?
Ich würde mir aber langsam ernsthaft darüber Gedanken machen, dich nicht solangsam nach einem Anwalt für Sozialrecht umzusehen, da die SBs bei dir ganz klar rechtswidrig handeln.