Erwerbslos158
Elo-User*in
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- 5 April 2021
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- 18
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- 5
Hallo liebe Forenmitglieder,
auf der Such im Web bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe, dass ihr mir einen Rat/Hilfe/Tip zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich einer Zuweisung zu einer Massnahme mit RFB ohne EGV geben könnt.
Meine Vorgeschichte:
Nach 78 Wochen Krankheit wurde ich im Dezember 2020 ausgesteuert.
Dezember 2020 habe ich ALG1 beantragt. Schweigepflichtsentbindungen abgegeben und Überprüfung durch ärztl. Dienst. Musste den obligatorischen Antrag für LTA einreichen (Vorgabe Arbeitsamt). Im Januar 2020 wurde dann rückwirkend ab Dezember ALG1 nach § 136 (Restanspruch 9 Monate, da vor Erkrankung bereits 4 Monate ALG1 beansprucht) bewilligt. Stehe dem Arbeitsmarkt mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Medizinisches Gutachten: vollschichtig arbeitsfähig, mit Einschränkungen....
Der LTA Antrag wurde durch die DRV abgelehnt (habe Arbeitsagentur darüber unterrichten müssen)
Mein Reha- Antrag (ambulant) wurde genehmigt, allerdings stationär und nicht ambulant. Diesem habe ich Feb 2020 widersprochen und warte seit dem auf eine Zu-/Absage zu einer ambulanten Reha-Massnahme.
Mein Antrag auf ALG1 lief rein postalisch ab. Eine SB oder SB-ähnliche Person habe ich nie gesehen. Habe seit Bewilligungsbescheid vom Jan. 20 nichts mehr von der AfA gehört.
Welch Glück dachte ich.... bis Samstag. Am 3.4.20 habe ich Post per Einschreiben von der AfA erhalten.
Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs. 1 S.1 SGB III mit Beginn am 6.4.20 !!!
Dateien sind angehängt.
Eine Seite mit folgendem Inhalt vom MAT fehlt: "Beginn 8:00 Uhr. Link folgen, Button anklicken, Namen eingeben, Soundcheck und durchstarten."
Jetzt zu meinem Problem. Seit Samstag habe ich wirklich sehr sehr viele Beiträge in diesem Forum gelesen. Ich bin aber irgendwie nicht schlauer, was ich machen soll. Bin ein bisschen verwirrt und konfus. Ich habe echt überhaupt keine Lust, an irgendeinem Online-Bewerbungsgedöhns teilzunehmen und eifrig meinen Beitrag zur monetären Bereicherung dieser Firmen anzubieten, die sich nur auf Kosten der Arbeitslosen bereichern ohne diesen wirklich irgendwie zu helfen.
Ich hatte vor meiner Erkrankung bei der AfA für Weiterbildungsangebote angefragt. Diese wurden abgelehnt mit der Begründung "nicht zielführend".
Dass mir jetzt aus heiterem Himmel so etwas ins Haus reinflattert... mit Beginn über die Osterfeiertage.... ich kotz!
Ich habe mir unterschiedliche Strategien zur Abwehr hier durchgelesen... aber irgendwie nichts passendes gefunden. Was mache ich jetzt? Bitte um Tips!
Ich hätte wirklich Lust meinen persönlichen Frust freien Lauf zu lassen und das Spielchen mit hingehen und nicht zu unterschreiben durchzuspielen. Auf Teufel komm raus. Aber das ganze findet online statt anscheinend. Ich kann mir gut vorstellen, dass keine Unterschriften notwendig sind.
Veranstaltungsort steht: bei der Tertia bla bla GmbH. Gehe ich jetzt am Dienstag um 8 Uhr hin?
Auf dem Beiblatt von der Tertia steht: "link folgen und einloggen". Soll ich das tun? Meine eigene Hard-/Software für eine Zwangsmaßnahme einsetzen. Mein Strom, meine Möbel... selbst wenn ich wollte, ich habe hier gar keine ruhige Ecke für sowas. Ich will auch gar nicht, ganz ehrlich!
Bin immer noch durchgehend AU. Die AU gebe ich bei der KK ab. (Bei der AfA nicht mehr, da ansonsten nach 6 Wochen das ALG1 gestrichen wird.)
Das haben die ja auch so kommuniziert, dass die wissen, dass ich nicht "ganz" gesund bin, aber dennoch keine AU abgeben muss. (Aussteuerung)
Hole ich für morgen eine AU und reiche diese ein?
Ich sitze echt den ganzen Tag total deprimiert und verzweifelt rum und überlege was ich morgen machen soll. Bei ALG1 nach § 136 stehe ich ja für zumutbare VV zur Verfügung, vermutlich muss ich auch an solchen Maßnahmen teilnehmen. Wie reagiere ich jetzt, ohne eine Sperre des ALG zu bekommen?
Die Zuweisung als solche ist nicht ausreichend bestimmt. Es gibt keine EGV. Aber was mache ich nun morgen? Einfach ignorieren geht nicht.
Bitte um hilfreiche Tips. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Bin für jede unterstützende Antwort dankbar.
Moderationshinweis...
auf der Such im Web bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe, dass ihr mir einen Rat/Hilfe/Tip zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich einer Zuweisung zu einer Massnahme mit RFB ohne EGV geben könnt.
Meine Vorgeschichte:
Nach 78 Wochen Krankheit wurde ich im Dezember 2020 ausgesteuert.
Dezember 2020 habe ich ALG1 beantragt. Schweigepflichtsentbindungen abgegeben und Überprüfung durch ärztl. Dienst. Musste den obligatorischen Antrag für LTA einreichen (Vorgabe Arbeitsamt). Im Januar 2020 wurde dann rückwirkend ab Dezember ALG1 nach § 136 (Restanspruch 9 Monate, da vor Erkrankung bereits 4 Monate ALG1 beansprucht) bewilligt. Stehe dem Arbeitsmarkt mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Medizinisches Gutachten: vollschichtig arbeitsfähig, mit Einschränkungen....
Der LTA Antrag wurde durch die DRV abgelehnt (habe Arbeitsagentur darüber unterrichten müssen)
Mein Reha- Antrag (ambulant) wurde genehmigt, allerdings stationär und nicht ambulant. Diesem habe ich Feb 2020 widersprochen und warte seit dem auf eine Zu-/Absage zu einer ambulanten Reha-Massnahme.
Mein Antrag auf ALG1 lief rein postalisch ab. Eine SB oder SB-ähnliche Person habe ich nie gesehen. Habe seit Bewilligungsbescheid vom Jan. 20 nichts mehr von der AfA gehört.
Welch Glück dachte ich.... bis Samstag. Am 3.4.20 habe ich Post per Einschreiben von der AfA erhalten.
Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs. 1 S.1 SGB III mit Beginn am 6.4.20 !!!
Dateien sind angehängt.
Eine Seite mit folgendem Inhalt vom MAT fehlt: "Beginn 8:00 Uhr. Link folgen, Button anklicken, Namen eingeben, Soundcheck und durchstarten."
Jetzt zu meinem Problem. Seit Samstag habe ich wirklich sehr sehr viele Beiträge in diesem Forum gelesen. Ich bin aber irgendwie nicht schlauer, was ich machen soll. Bin ein bisschen verwirrt und konfus. Ich habe echt überhaupt keine Lust, an irgendeinem Online-Bewerbungsgedöhns teilzunehmen und eifrig meinen Beitrag zur monetären Bereicherung dieser Firmen anzubieten, die sich nur auf Kosten der Arbeitslosen bereichern ohne diesen wirklich irgendwie zu helfen.
Ich hatte vor meiner Erkrankung bei der AfA für Weiterbildungsangebote angefragt. Diese wurden abgelehnt mit der Begründung "nicht zielführend".
Dass mir jetzt aus heiterem Himmel so etwas ins Haus reinflattert... mit Beginn über die Osterfeiertage.... ich kotz!
Ich habe mir unterschiedliche Strategien zur Abwehr hier durchgelesen... aber irgendwie nichts passendes gefunden. Was mache ich jetzt? Bitte um Tips!
Ich hätte wirklich Lust meinen persönlichen Frust freien Lauf zu lassen und das Spielchen mit hingehen und nicht zu unterschreiben durchzuspielen. Auf Teufel komm raus. Aber das ganze findet online statt anscheinend. Ich kann mir gut vorstellen, dass keine Unterschriften notwendig sind.
Veranstaltungsort steht: bei der Tertia bla bla GmbH. Gehe ich jetzt am Dienstag um 8 Uhr hin?
Auf dem Beiblatt von der Tertia steht: "link folgen und einloggen". Soll ich das tun? Meine eigene Hard-/Software für eine Zwangsmaßnahme einsetzen. Mein Strom, meine Möbel... selbst wenn ich wollte, ich habe hier gar keine ruhige Ecke für sowas. Ich will auch gar nicht, ganz ehrlich!
Bin immer noch durchgehend AU. Die AU gebe ich bei der KK ab. (Bei der AfA nicht mehr, da ansonsten nach 6 Wochen das ALG1 gestrichen wird.)
Das haben die ja auch so kommuniziert, dass die wissen, dass ich nicht "ganz" gesund bin, aber dennoch keine AU abgeben muss. (Aussteuerung)
Hole ich für morgen eine AU und reiche diese ein?
Ich sitze echt den ganzen Tag total deprimiert und verzweifelt rum und überlege was ich morgen machen soll. Bei ALG1 nach § 136 stehe ich ja für zumutbare VV zur Verfügung, vermutlich muss ich auch an solchen Maßnahmen teilnehmen. Wie reagiere ich jetzt, ohne eine Sperre des ALG zu bekommen?
Die Zuweisung als solche ist nicht ausreichend bestimmt. Es gibt keine EGV. Aber was mache ich nun morgen? Einfach ignorieren geht nicht.
Bitte um hilfreiche Tips. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Bin für jede unterstützende Antwort dankbar.
Moderationshinweis...
2 Dokumente bearbeitet und ausgetauscht, da nicht ausreichend anonymisiert.
Richtiges Anonymisieren von Dokumenten