Hallo Leute,
ich bin stinke sauer! Meine alte EGV läuft am 26.09. aus und ich sollte heute zu meinem Arbeitsvermittler. War mir klar, dass das wieder eine neue EGV werden soll.
Hier mein Gedächnisprotokoll:
Legende:
Frau L = Leistungsabteilung (beiläufig erwähnt)
Herr A = Arbeitsvermittler
Okay, 11:15, Termin geht los.
Herr A: "Ich habe Sie eingeladen da ihre alte EGV bald ausläuft. Wieso haben Sie nicht an der Maßnahe des BWM teilgenommen?"
Ich: "Dazu war ich nicht verpflichtet. Den allgemeinen Bildungsgutschein musste ich ja nicht einlösen. Leider habe ich keine für mich geeigneten Maßnahmen finden können."
Herr A: "Soso.. Was haben Sie denn bisher unternommen um ihre Bedürftigkeit zu verringern?"
Ich: "Ich habe Bewerbungen geschrieben (fruchtlos) und mich darum bemüht alles notwendige abzuklären, falls ich wieder studieren möchte."
Herr A: "Wann würde das mit dem Studium losgehen?"
Ich: "Sollte ich mich jetzt noch bewerben, dann ab Mitte Oktober. Ich bin aber noch unentschlossen."
Herr A: "Das ist leistungsrelevant. Ich teile Frau L mit, dass ihre Leistungen zum Ende September eingestellt werden damit es keine Überzahlung gibt!"
Ich: "Wie bitte? Ich habe mich noch gar nicht entschlossen ob ich studieren werden. Sie können nicht auf Verdacht meine Existenzgrundlage entfernen!"
Herr A: "Doch."
Ich: "Ausserdem kann Frau L, falls ich wieder studiere, die Leistungen für einen Monat (Oktober) weiterbewilligen."
Herr A: "Nö. Wir stellen das dann Ende September ein."
Ich: "Doch, Frau L hat mir das letztes Jahr genau so erklärt."
Herr A. "Nö. Das ist eine Kann-Leistungen und die gibt es hier nicht."
Ich: "Okay, dann werde ich halt nicht studieren." (Hab ich nur so gesagt)
Herr A: "Stellen wir trotzdem ein. Sie können sich im Oktober melden, falls Sie doch nicht studieren."
Ich: "Wie bitte?!"
Herr A: "Ach, da muss ich mit Ihnen nicht drüber diskutieren. Fertig. Sie haben auch schon bei Ihrer letzten EGV mit meinem Kollegen gestritten. Das weiß ich noch."
Ich: "Ja, weil der VA rechtswidrig war."
Herr A: "Darüber muss ich nicht diskutieren. Machen wir es kurz: Unterschreiben Sie die EGV heute?"
Ich: "Was? Nach vorheriger Prüfung und Verhandlung sehe ich da kein Problem."
Herr A: "Also nicht. Ich schick die dann als VA".
Ich: "WAS?! Ich habe die EGV doch noch nicht einmal gesehen. Das ist rechtswidrig."
Herr A: "Sie wollen ja nicht unterschreiben. Ich sage Ihnen gerne was drinnen steht und dann ändere ich die Textbausteine, wenn Sie etwas geändert haben wollen."
Ich: "Ich würde die EGV erstmal gerne sehen."
Herr A: "Nö, die lese ich Ihnen jetzt vor." (Erfahrung, weil ich die das letzte Mal eingesteckt habe?)
bla bla bla
Ich: "Was ist mit den Bewerbungs und Fahrtkosten für die Vermittlungsvorschläge?"
Herr A: "Pauschal 5 Euro".
Ich: "Das uss da drinnen stehen. Ausserdem sind das maximal 260 Euro. Die Anzahl der VV muss also begrenzt werden, sonst können Sie durch jede Menge VVs meine Existenz gefährden."
Herr A: "Wie gesagt, pauschal 5 Euro. Unterschreiben Sie jetzt?"
Ich: "Nach vorheriger Prüfung."
Herr A: "Wie wollen Sie die prüfen? Jetzt durchlesen oder mit nach Hause nehmen?"
Ich: "Durch meinen Anwalt."
Herr A: "So so, durch Ihren Anwalt. Das reicht mir jetzt. Das geht nun als VA raus."
Ich: "Haben das SGB oder da GG über Nacht Ihre Gültigkeint verloren?!"
Herr A: "Ich halte mich an das SGB. Sie wollen ja nicht unterschreiben."
Dann ging das noch 10 mal hin und her mit "Recht auf Prüfung" meinerseits und "VA" seinerseits.
Herr A: "Nö.", "Dürfen Sie nicht.", "Ich muss gar nichts."
Ich: "Ich möchte mit Ihrem Vorgesetzten sprechen."
Herr A: "Das bin ich. Ich bin stellvertretender Teamleiter".
Ich: "Dann möchte ich mit dem GF sprechen."
Herr A: "Das können Sie, aber der ist im Hauptgebäude in G." (Anderer Ort, in meinem Ort ist nur eine Zweigstelle)
Herr A: "Wieso haben Sie sich nicht auf die freie Stelle beworben?"
Ich: "Welche freie Stelle."
Herr A: "Bei uns im Haus. Die stelle die meine junge Kollegin jetzt hat. Jemanden wie Sie, der gerne diskutiert, wäre richtig gewesen."
Ich: "Aha. Ich denke nicht, dass Sie hier jemanden haben möchten, der sich an das SGB hält."
Herr A tippt jede Menge in seinen Computer.
Ich: "Sie scheinen nicht viele Leute zu vermitteln. Wenn Sie keine Lust auf Ihren Beruf haben, dann kündigen Sie doch und fangen Sie bei einem Inkassounternehen an. Da hat man mit Rechtsbruch ganz gute Karrierechancen."
Herr A tippt nur weiter.
Herr A: "Wollen Sie den VA jetzt mitnehmen oder per Post erhalten?"
Ich: "Den dürfen Sie behalten. Sie begehen hier Rechtsbruch. Dagegen lege ich ohnehin Widerspruch ein und dann geht das ans SG. Der Steuerzahler wird sich freuen."
Ich: "Ich hätte gerne schriftlich bestätigt, dass Sie mir nicht erlauben die EGV vorher zu prüfen und ich diese sofort unterschreiben muss."
Herr A: "Nö, gibts nicht."
Ich: "Wieso nicht?"
Herr A: "Wir sind dazu angehalten keine unnötigen Arbeiten zu verrichten."
Ich: "Das ist aber nötige Arbeit."
Herr A: "Nö."
Ich: "Wie soll ich denn mit Ihnen zusammenarbeiten, wenn Sie nur 'Nö' und 'Geht nicht' und 'Muss ich nicht' sagen und geltendes Rechts missachten?"
Herr A: "So, VA wurde rausgeschickt. Gehen Sie jetzt?"
Hab dann noch 2mal nach einer Bestätigung gefragt und wurde mehrfach aufgefordert zu gehen. Dann war mir das zu blöd. Bin dann zum Empfang gegangen, habe eine schriftliche Richtigstellung des Gespräches eingereicht (ähnlich dem Gedächnisprotokoll, aber weit kürzer gefasst) und darauf hingewiesen, dass ich durchaus dem konsensualen Zustandekommen einer EGV zustimme, sofern mir die Möglichkeit gegeben wird die EGV vorher zu prüfen. Und das ich nicht auf meine Rechte verzichten werde. Habe mir das dann am Empfang bestätigen lassen.
Das ist doch ein Unding.
Dürfen die auf Verdacht ALG2 stoppen weil ich theoretisch wieder studieren kann?
Dann können die das doch immer, weil ich zu jedem Zeitpunkt eine Arbeit finden könnte.
So ein Bullshit!
ich bin stinke sauer! Meine alte EGV läuft am 26.09. aus und ich sollte heute zu meinem Arbeitsvermittler. War mir klar, dass das wieder eine neue EGV werden soll.
Hier mein Gedächnisprotokoll:
Legende:
Frau L = Leistungsabteilung (beiläufig erwähnt)
Herr A = Arbeitsvermittler
Okay, 11:15, Termin geht los.
Herr A: "Ich habe Sie eingeladen da ihre alte EGV bald ausläuft. Wieso haben Sie nicht an der Maßnahe des BWM teilgenommen?"
Ich: "Dazu war ich nicht verpflichtet. Den allgemeinen Bildungsgutschein musste ich ja nicht einlösen. Leider habe ich keine für mich geeigneten Maßnahmen finden können."
Herr A: "Soso.. Was haben Sie denn bisher unternommen um ihre Bedürftigkeit zu verringern?"
Ich: "Ich habe Bewerbungen geschrieben (fruchtlos) und mich darum bemüht alles notwendige abzuklären, falls ich wieder studieren möchte."
Herr A: "Wann würde das mit dem Studium losgehen?"
Ich: "Sollte ich mich jetzt noch bewerben, dann ab Mitte Oktober. Ich bin aber noch unentschlossen."
Herr A: "Das ist leistungsrelevant. Ich teile Frau L mit, dass ihre Leistungen zum Ende September eingestellt werden damit es keine Überzahlung gibt!"
Ich: "Wie bitte? Ich habe mich noch gar nicht entschlossen ob ich studieren werden. Sie können nicht auf Verdacht meine Existenzgrundlage entfernen!"
Herr A: "Doch."
Ich: "Ausserdem kann Frau L, falls ich wieder studiere, die Leistungen für einen Monat (Oktober) weiterbewilligen."
Herr A: "Nö. Wir stellen das dann Ende September ein."
Ich: "Doch, Frau L hat mir das letztes Jahr genau so erklärt."
Herr A. "Nö. Das ist eine Kann-Leistungen und die gibt es hier nicht."
Ich: "Okay, dann werde ich halt nicht studieren." (Hab ich nur so gesagt)
Herr A: "Stellen wir trotzdem ein. Sie können sich im Oktober melden, falls Sie doch nicht studieren."
Ich: "Wie bitte?!"
Herr A: "Ach, da muss ich mit Ihnen nicht drüber diskutieren. Fertig. Sie haben auch schon bei Ihrer letzten EGV mit meinem Kollegen gestritten. Das weiß ich noch."
Ich: "Ja, weil der VA rechtswidrig war."
Herr A: "Darüber muss ich nicht diskutieren. Machen wir es kurz: Unterschreiben Sie die EGV heute?"
Ich: "Was? Nach vorheriger Prüfung und Verhandlung sehe ich da kein Problem."
Herr A: "Also nicht. Ich schick die dann als VA".
Ich: "WAS?! Ich habe die EGV doch noch nicht einmal gesehen. Das ist rechtswidrig."
Herr A: "Sie wollen ja nicht unterschreiben. Ich sage Ihnen gerne was drinnen steht und dann ändere ich die Textbausteine, wenn Sie etwas geändert haben wollen."
Ich: "Ich würde die EGV erstmal gerne sehen."
Herr A: "Nö, die lese ich Ihnen jetzt vor." (Erfahrung, weil ich die das letzte Mal eingesteckt habe?)
bla bla bla
Ich: "Was ist mit den Bewerbungs und Fahrtkosten für die Vermittlungsvorschläge?"
Herr A: "Pauschal 5 Euro".
Ich: "Das uss da drinnen stehen. Ausserdem sind das maximal 260 Euro. Die Anzahl der VV muss also begrenzt werden, sonst können Sie durch jede Menge VVs meine Existenz gefährden."
Herr A: "Wie gesagt, pauschal 5 Euro. Unterschreiben Sie jetzt?"
Ich: "Nach vorheriger Prüfung."
Herr A: "Wie wollen Sie die prüfen? Jetzt durchlesen oder mit nach Hause nehmen?"
Ich: "Durch meinen Anwalt."
Herr A: "So so, durch Ihren Anwalt. Das reicht mir jetzt. Das geht nun als VA raus."
Ich: "Haben das SGB oder da GG über Nacht Ihre Gültigkeint verloren?!"
Herr A: "Ich halte mich an das SGB. Sie wollen ja nicht unterschreiben."
Dann ging das noch 10 mal hin und her mit "Recht auf Prüfung" meinerseits und "VA" seinerseits.
Herr A: "Nö.", "Dürfen Sie nicht.", "Ich muss gar nichts."
Ich: "Ich möchte mit Ihrem Vorgesetzten sprechen."
Herr A: "Das bin ich. Ich bin stellvertretender Teamleiter".
Ich: "Dann möchte ich mit dem GF sprechen."
Herr A: "Das können Sie, aber der ist im Hauptgebäude in G." (Anderer Ort, in meinem Ort ist nur eine Zweigstelle)
Herr A: "Wieso haben Sie sich nicht auf die freie Stelle beworben?"
Ich: "Welche freie Stelle."
Herr A: "Bei uns im Haus. Die stelle die meine junge Kollegin jetzt hat. Jemanden wie Sie, der gerne diskutiert, wäre richtig gewesen."
Ich: "Aha. Ich denke nicht, dass Sie hier jemanden haben möchten, der sich an das SGB hält."
Herr A tippt jede Menge in seinen Computer.
Ich: "Sie scheinen nicht viele Leute zu vermitteln. Wenn Sie keine Lust auf Ihren Beruf haben, dann kündigen Sie doch und fangen Sie bei einem Inkassounternehen an. Da hat man mit Rechtsbruch ganz gute Karrierechancen."
Herr A tippt nur weiter.
Herr A: "Wollen Sie den VA jetzt mitnehmen oder per Post erhalten?"
Ich: "Den dürfen Sie behalten. Sie begehen hier Rechtsbruch. Dagegen lege ich ohnehin Widerspruch ein und dann geht das ans SG. Der Steuerzahler wird sich freuen."
Ich: "Ich hätte gerne schriftlich bestätigt, dass Sie mir nicht erlauben die EGV vorher zu prüfen und ich diese sofort unterschreiben muss."
Herr A: "Nö, gibts nicht."
Ich: "Wieso nicht?"
Herr A: "Wir sind dazu angehalten keine unnötigen Arbeiten zu verrichten."
Ich: "Das ist aber nötige Arbeit."
Herr A: "Nö."
Ich: "Wie soll ich denn mit Ihnen zusammenarbeiten, wenn Sie nur 'Nö' und 'Geht nicht' und 'Muss ich nicht' sagen und geltendes Rechts missachten?"
Herr A: "So, VA wurde rausgeschickt. Gehen Sie jetzt?"
Hab dann noch 2mal nach einer Bestätigung gefragt und wurde mehrfach aufgefordert zu gehen. Dann war mir das zu blöd. Bin dann zum Empfang gegangen, habe eine schriftliche Richtigstellung des Gespräches eingereicht (ähnlich dem Gedächnisprotokoll, aber weit kürzer gefasst) und darauf hingewiesen, dass ich durchaus dem konsensualen Zustandekommen einer EGV zustimme, sofern mir die Möglichkeit gegeben wird die EGV vorher zu prüfen. Und das ich nicht auf meine Rechte verzichten werde. Habe mir das dann am Empfang bestätigen lassen.
Das ist doch ein Unding.
Dürfen die auf Verdacht ALG2 stoppen weil ich theoretisch wieder studieren kann?
Dann können die das doch immer, weil ich zu jedem Zeitpunkt eine Arbeit finden könnte.
So ein Bullshit!