matroschka
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Hey Freunde,
wie die Überschrift schon verrät, bin ich leider wieder arbeitslos.
ich erkläre euch kurz die Situation.
Zum 01.10.2020 habe zum ersten mal ALG2 beantragt. Habe mir kurz danach eine neue Ausbildung gesucht zum 01.09.2021
In der Zwischenzeit war ich vom 03.2021 bis zum 08.2021 beschäftigt, habe aber aufstockende Leistungen erhalten.
Zum 09.2021 habe ich dann eine Berufsausbildung begonnen. Diese wurde durch den Arbeitgeber zum 30.09.2021 gekündigt.
Ich bin meiner Pflicht nachgekommen und bin am nächsten Tag zur Agentur für Arbeit um mich arbeitslos zu melden. Sachbearbeiter im Eingangsbereich meinte, ich kann mich nicht arbeitslos melden, da ich nie aus dem Leistungsbezug des ALG2 war (Für 09.2021 habe ich keine Leistungen bekommen).
Ich sollte bitte einen neuen WBA stellen. Das habe ich auch gemacht und per Fax übermittelt.
Jetzt habe ich mittlerweile Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des SB .
Ist die Aussage des SB richtig?
Droht mir bei einer Falschaussage des SB im Eingangsbereich eine Sperre des ALG2 bzw. eine Kürzung?
Liebe Grüße
Eure Matroschka
wie die Überschrift schon verrät, bin ich leider wieder arbeitslos.
ich erkläre euch kurz die Situation.
Zum 01.10.2020 habe zum ersten mal ALG2 beantragt. Habe mir kurz danach eine neue Ausbildung gesucht zum 01.09.2021
In der Zwischenzeit war ich vom 03.2021 bis zum 08.2021 beschäftigt, habe aber aufstockende Leistungen erhalten.
Zum 09.2021 habe ich dann eine Berufsausbildung begonnen. Diese wurde durch den Arbeitgeber zum 30.09.2021 gekündigt.
Ich bin meiner Pflicht nachgekommen und bin am nächsten Tag zur Agentur für Arbeit um mich arbeitslos zu melden. Sachbearbeiter im Eingangsbereich meinte, ich kann mich nicht arbeitslos melden, da ich nie aus dem Leistungsbezug des ALG2 war (Für 09.2021 habe ich keine Leistungen bekommen).
Ich sollte bitte einen neuen WBA stellen. Das habe ich auch gemacht und per Fax übermittelt.
Jetzt habe ich mittlerweile Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des SB .
Ist die Aussage des SB richtig?
Droht mir bei einer Falschaussage des SB im Eingangsbereich eine Sperre des ALG2 bzw. eine Kürzung?
Liebe Grüße
Eure Matroschka