Die Tätigkeit ist kein Gewerbe, sondern freiberuflich.
Außer du würdest die Bücher selbst verkaufen. Dann musst du ein Gewerbe anmelden.
Dann musst du auch Rechnungen schreiben etc. An deiner Stelle würde ich mir das nicht antun, weil der Aufwand enorm ist.
Deine Tätigkeit meldest du mit einem formlosen Schreiben beim Finanzamt an. Dann antworten die dir und dann teilen sie dir auch eine Steuernummer zu, die du fortan im Schriftverkehr verwenden musst. Dann erfährst du auch, wer beim FA dein zuständiger Sachbearbeiter ist.
Läuft es über einen Vertriebspartner, hast du mit dem Verkauf direkt nichts zu tun. Anfangs bist du auch noch nicht USt-pflichtig.
Ab wann du USt-pflichtig wirst, kannst du frühestens nach einem Jahr einschätzen, wenn du siehst, wohin die Reise geht hinsichtlich deiner erzielten Gewinne.
Die 15-Stunden-Regelung ist sehr wichtig.
Das, was du machst, ist keine Teilzeit-Tätigkeit, sondern eine geringfügige Nebentätigkeit. Offiziell solltest du also immer
unter den 15 Stunden bleiben, wenn man dich danach frägt.
Teilzeit wären 15 Stunden pro Woche. Damit wärest du möglicherweise nicht mehr
ALG II -berechtigt, wenn du entsprechend viel verdienst.
Um aus dem
ALG II zu fallen, müsstest du monatliche Einnahmen von mindestens 800 € haben. Das wirst du aber gerade am Anfang sicher nicht haben, außer du landest einen Bestseller. Wenn du in der vorläufigen
EKS monatlich als Einstieg 100 € angibst, ist das eher der Realität angemessen.
Erwähne das Wort Teilzeit
nicht, sonst unterstellt man dir noch, du würdest dem Arbeitsmarkt nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen und kommt dann noch auf dumme Gedanken, wie z. B. die von mir erwähnte
Wirtschaftlichkeitsprüfung. Und dann kannst du deine Tätigkeit ganz schnell wieder vergessen! Da die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Konzeptes im ersten Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht gegeben sein wird, kann man dir die Tätigkeit ganz schnell verbieten.
Es ist auch ein Unterschied, ob du mit einem Vertriebspartner zusammenarbeitest oder direkt bei einem Verlag verlegst, der dich unter Vertrag nimmt. Dort sind die Auszahlungen nicht monatlich, sondern z. B. halbjährlich üblich. Will man es monatlich haben, muss man das mit dem Verlag klären. Für den ist das ein organisatorischer Mehraufwand.
Deine Einnahmen für dein Buch würde ich an deiner Stelle deutlich niedriger ansetzen. Außer du hast schon so einen enormen Bekanntheitsgrad, dass man dir das Buch aus den Händen reißen wird.
Zu bedenken ist auch der Aufwand für Werbung. Ohne Werbung (falls diese nicht der Verlag für dich übernimmt) wird zunächst nicht viel passieren bei deinen Umsatzzahlen.
Um überhaupt auf dem Buchmarkt wahrgenommen zu werden, braucht es
mindestens ein Jahr Vorlaufzeit.
Die vorläufigen Einnahmen in der Anlage
EKS schätzt du zunächst, weil du sie ja noch nicht kennst. Die tatsächlich erfolgten Einnahmen werden dann auf den 6-Monats-Zeitraum umgelegt, wovon du einen gewissen Betrag behalten darfst, der nicht angerechnet wird, der andere Teil wird angerechnet und um den Betrag dein
ALG II gekürzt.
Die Steuererklärung würde ich zunächst
auf jeden Fall selber machen. Spart sehr viel Geld. Es kann sein, dass du allein durch die Steuerberaterkosten ins Minus kommst mit deinen Einnahmen. Du musst aber immer einen Gewinn erzielen, selbst wenn es nur 1 Euro sein sollte. Ansonsten besteht die Gefahr der Liebhaberei.
Daher behalte auch die Höhe deiner für diese Tätigkeit verwendeten Ausgaben im Auge. Sie sollten den Gewinn nie übersteigen.
Noch ein ganz wichtiger Hinweis: Wenn deine Tätigkeit schon läuft und du deinen nächsten
WBA stellen musst, musst du darin auch die selbstständige Tätigkeit angeben. Abgefragt werden: der Beginn der Tätigkeit, die Art der Tätigkeit, die Form des Unternehmens, und dann wird auch abgefragt, ob du deine privaten Räumlichkeiten für diese Tätigkeit nutzt.
Hier solltest du gut überlegen. Wenn du diese für deine Tätigkeit nutzt,
kann man dir die KdU kürzen!