Hallo zusammen,
ich bin Frührentner (Erwerbsminderung) und bekomme zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Situation ist wie folgt. Meine Freundin hat ein WG Zimmer und ist deshalb die meiste Zeit bei mir. Jeder von uns bezahlt seine eigene Miete. An mich wird von ihr weder Strom noch Mietgeld bezahlt. Selbst die Lebensmittel kaufen wir meist getrennt, weil wir die Mischung Vegi/Meatlover sind.
Meinem Vermieter habe ich wegen der Nebenkosten bescheid gegeben, dass sie sich sehr oft bei mir Aufhält.
Meine frage nun, zählt das bereits als Wohnen bzw greift hier sogar die 6 Wochen Regel? Oder gibt es etwas anderes für mich zu beachten.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist es so, dass es zwei Möglichkeiten gibt.
A) Es wird die tatsächliche Wohnung der Freundin zu Grunde genommen, es hat keine Auswirkungen auf meine Sozialhilfe
b) Es wird der Ständige Lebensmittelpunkt zu Grunde genommen, es hätte Auswirkungen auf meine Sozialhilfe.
Welches von den beiden aber dann tatsächlich relevant ist, habe ich nicht herauslesen können. Im §30 erstes SGB ist die Definition zu finden. In § 35 SGB 12 wurde ich auch nicht fündig.
Welches der beiden könnte dann für das SoziAmt relevant sein?
Und wie ist es, wenn wir tatsächlich zusammen ziehen. Ist Sie für mich dann Unterhaltspflichtig und wenn ja ab welchen Verdienst? Ist die größe der Wohnung für zwei Personen dann auch auf ca. 75qm² beschränkt?
Danke schon mal für eure Antworten.
ich bin Frührentner (Erwerbsminderung) und bekomme zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Situation ist wie folgt. Meine Freundin hat ein WG Zimmer und ist deshalb die meiste Zeit bei mir. Jeder von uns bezahlt seine eigene Miete. An mich wird von ihr weder Strom noch Mietgeld bezahlt. Selbst die Lebensmittel kaufen wir meist getrennt, weil wir die Mischung Vegi/Meatlover sind.
Meinem Vermieter habe ich wegen der Nebenkosten bescheid gegeben, dass sie sich sehr oft bei mir Aufhält.
Meine frage nun, zählt das bereits als Wohnen bzw greift hier sogar die 6 Wochen Regel? Oder gibt es etwas anderes für mich zu beachten.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist es so, dass es zwei Möglichkeiten gibt.
A) Es wird die tatsächliche Wohnung der Freundin zu Grunde genommen, es hat keine Auswirkungen auf meine Sozialhilfe
b) Es wird der Ständige Lebensmittelpunkt zu Grunde genommen, es hätte Auswirkungen auf meine Sozialhilfe.
Welches von den beiden aber dann tatsächlich relevant ist, habe ich nicht herauslesen können. Im §30 erstes SGB ist die Definition zu finden. In § 35 SGB 12 wurde ich auch nicht fündig.
Welches der beiden könnte dann für das SoziAmt relevant sein?
Und wie ist es, wenn wir tatsächlich zusammen ziehen. Ist Sie für mich dann Unterhaltspflichtig und wenn ja ab welchen Verdienst? Ist die größe der Wohnung für zwei Personen dann auch auf ca. 75qm² beschränkt?
Danke schon mal für eure Antworten.
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