AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ? Hallo benneman888,
Sooo... war heute bei meinem Termin.
Laut meiner SB ist es normal das man nach einem halben Jahr geladen wird.
Da ich ja Geld nach der Nahtlosigkeitsregelung bekomme
Völliger Quatsch, ich bekam 1,5 Jahre
ALGI gemäß Nahtlosigkeit und hatte
NIE einen Termin beim Arbeitsberater ... ich war genau 3 Mal dort ...
Erstbesuch um mich dort wegen der Aussteuerung zu melden und meine notwendigen Antrags-Unterlagen zu bekommen, da bekam ich gleich eine offizielle Einladung zur Abgabe direkt bei der Leistungs-Abteilung.
Zu diesem Termin sollte ich auch meinen "verschlossenen Umschlag" mit den Unterlagen für den
ÄD mitbringen, den man dort dann auch gerne schon geöffnet hätte ...
Danach bekam ich recht zügig (und nahtlos pünktlich

) meinen Leistungsbescheid und meine laufenden
ALGI -Zahlungen und etwa 4 Monate später die Einladung zur Untersuchung beim
ÄD zu erscheinen ...
Danach hatte ich
KEINE Termine mehr bei der
AfA , bekam nur noch schriftlich (was du oben auch eingestellt hast) dass ich EM-Rente beantragen soll, weil man mich nicht für Vermittlungsfähig "begutachtet" hatte (weniger als 15 Wochenstunden Leistungsfähig, länger als 6 Monate).
Das habe ich dann wunschgemäß erledigt und fristgerecht nachgewiesen, danach hatte ich nur noch mal kurzen (telefonischen) Kontakt zum
ÄD , weil der Antrag abgelehnt wurde und man gerne die
DRV -Gutachten zur Einsicht haben wollte ...
War mir nicht so recht aber danach war komplett
RUHE bis mein
ALGI dann abgelaufen war nach 18 Monaten.
Hat mich dann gefragt wie ich mich fühle,und ob ich meine das ich wieder voll am Arbeitsleben teilhaben könnte.
Habe ihr dann gesagt das es mir immer noch nicht gut geht,weiterhin AU geschrieben bin und vom ÄD zurzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
Da warst du schon zu Auskunfts-Freudig, es hätte genügt ihr zu sagen, dass du über deine Gesundheit
NICHT mit ihr reden möchtest, du bist kein Hellseher und deine Ärzte auch nicht.
Dann fing sie an mit Restleistungsvermögen.
Dann habe ich ihr(wie empfohlen) gesagt 3x ,
Das ich mich mit meiner Restleistungsfähigkeit" lt. vorliegendem ÄD -Gutachten, Vollzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stelle.
Und wo ist dieses "Gutachten", wenigstens der Teil B sollte ihr doch schon vorgelegen haben, warum hast du den nicht in Kopie verlangt ???
Jetzt ist es so das sie mein Restleistungsvermögen feststellen will,und hat mir einen Gesundheitsfragebogenzur begutachtung im Ärztlichen Dienst mit gegeben.
Der muss bis zum 15.10.18 abgegeben werden.
Ich denke das ist längst erledigt, mit Bezug auf dieses "
ÄD -Gutachten" wurdest du doch aufgefordert EM-Rente zu beantragen und das nachzuweisen ???
Wer "sagt", dass du das (und
WO) bis zum 15.10. abgeben "musst" ???
Es soll doch schon ein solches Gutachten geben, also wozu erneut ???
Ich denke mal das ich das auch wohl ausfüllen muss ,oder?
Es liegen da auch entbindung der Schweigepflichts erklärungen bei.
Was hattest du denn (und bei
WEM) für das erste Gutachten abgegeben, habe jetzt keine große Lust alles noch mal nachzulesen.
Immerhin kannst du aber hier überall schon lesen, dass diese Unterlagen absolut freiwillig sind, also
MUSST du das auch nicht abgeben, dann soll man dich doch zur Begutachtung beim Arzt einbestellen.
Für Behandelnde Ärzte,Rentenversicherungsträger,Reha zentrum,
MDK ,Berufgenossenschaft,arzt des Gesundheitsamt,Sozialgericht und arzt der Behörde für Schwerbehindertenrecht.
Soll ich da was von unterschreiben ?
Wenn es nach der
AfA geht bestimmt alles (egal ob du da jemals schon gewesen bist oder nicht), für eine Untersuchung beim
ÄD besorgst du dir lieber Kopien von (einigen / wenigen) wichtigen Befunden und Arztberichten und nimmst die dann selber mit zu Termin.
Dann ist es überflüssig Schweigepflicht-Entbindungen für die eigenen Ärzte zu unterschreiben und die anderen Stellen können (sehr wahrscheinlich) sowieso
KEINE Angaben zu deinem aktuellen Gesundheitszustand und deiner aktuellen "Restleistungsfähigkeit" machen, das genau soll ja der
ÄD feststellen müssen (zur Verwendung für die Arbeitsvermittlung).
Eine Eingliederungsvereinbarunghat sie mir auch vorgelegt,wo nicht viel drin stand.(anhang)
Da steht vor Allem
NICHTS drin was da rein gehören würde oder sollst du dich beim,
ÄD um Arbeit bewerben ???
Sie meinte doch glatt ich könnte es sofort am Schreibtisch unterschreiben.
Wozu sollst du solchen Unsinn überhaupt unterschreiben müssen, wenn deine Leistungsfähigkeit erst medizinisch geprüft werden soll
KANN zur Eingliederung in Arbeit noch gar nichts "zumutbar" vereinbart werden.
Sage natürlich nein,einen vertrag nehme ich zur prüfung mit.
Dann meint sie es sei kein vertrag.
Erst der Verwaltungsakt wäre einer.
So ganz Unrecht hat sie ja nicht, das ist tatsächlich "kein ernstzunehmender
VERTRAG".

Den rechtlichen Unterschied zwischen Vertrag und Verwaltungs-Akt (Bescheid) sollte sie allerdings wenigstens kennen.
DU musst das nicht wissen, es ist ihre Aufgabe dich dazu aufzuklären was eine
EGV überhaupt ist und wozu dieser Vertrag "gut sein soll" ...
Und fügte hinzu das sie ihn auch sofort als verwaltungsakt aushändigen könnte.
Habe sie dann freundlich gebeten mir (euer tipp ),
die rechtsgrundlage dafür aufzuschreiben für meinen Anwalt.
Habe ich auch 3 x wiederholt.
Theoretisch kann sie das natürlich machen aber das widerspricht der gesetzlichen Vorgabe, dass eine
EGV mit dir zusammen zu erabeiten ist und erst wenn du (nach einer Bedenkzeit) den Vertrags-Vorschlag dann nicht unterschreiben möchtest ist sie berechtigt einen
VA zu erlassen ...
Unter diesen Umständen ist das rechtmäßig am gleichen Tag / im gleichen Termin gar nicht zulässig, vielleicht sollte sie dazu mal ihre "Fachlichen Anweisungen" im Bezug auf
EGV und
EGV -
VA durchlesen.
Dann hat sie mir das merblatt für meine Rechte und pflichten vorgelegt.
Was ich mir dann auch zu hause durchlesen wollte und auch gemacht habe.
Dort habe ich allerdings nichts dazu gefunden eine EGV sofort unterschreiben zu müssen.
Das muss man ja auch
NICHT, man muss eine
EGV (einen Vertrag) gar nicht unterschreiben wenn man das nicht will, weil es keinen Sinn ergibt was da drin steht, hefte das ab und warte einfach ab was weiter passieren wird.
Gegen einen solchen
VA würde ich sofort
Widerspruch einlegen und eine Beschwerde nach Nürnberg richten ... gesundheitliche Klärungen haben in einer
EGV NICHTS zu suchen (also auch nicht im ersetzenden
VA ).
Für die Einschaltung des
ÄD benötigt die
SB dein Einverständnis "per Vertrag" überhaupt nicht, wenn sie das für nötig hält kann sie dich jederzeit zum
ÄD schicken ... und sie "plant schon ein", das wird bis zum 01.04.2019 dauern ... wahrscheinlich ein vorfristiger "Aprilscherz".
Jetzt war ich zum Glück ja nicht alleine
Ich darf mir nun gnädiger Weise bis Montag Zeit lassen
Du kannst dir Zeit lassen
OHNE ENDE, meine Unterschrift gäbe es nicht auf so einem "Pseudo-Vertrag" zur Not freut sich bestimmt das KRM über eine Nachfrage dazu ...
Hätte ich die EvG jetzt unterschrieben,hätte ich auch den fragebogen ausfüllen müssen,richtig?
Wo steht das geschrieben in diesem "Vertrags-Vorschlag" ???
Da steht
NUR, dass du einverstanden bist wenn sie den
ÄD beauftragen wird und dass du zur Untersuchung gehen wirst wenn du dazu (beim
ÄD ) eingeladen wirst.
Das steht so schon
ALLES im Gesetz, dafür brauchst du keinen "Vertrag" mit deiner
SB abschließen, dazu bist du auch
OHNE diesen "Vertrag" verpflichtet.
Davon, dass du irgendwelche Unterlagen ausfüllen und unterschreiben sollst steht da
NIX, wäre auch ziemlich frech, weil das alles freiwillig ist, dazu
KANN man dich also gar nicht verpflichten.
Es ist gut, dass du einen Beistand dabei hattest, ich nehme an sonst wärst du da
OHNE die ganzen (von ihr gewünschten) Unterschriften nicht wieder raus gekommen, für mehr war der ganze Termin (sehr wahrscheinlich) gar nicht vorgesehen.
Wie soll ich mich den jetzt verhalten ?
Sie will ja schritte einleiten wenn ich den Fragebogen bis zum 15.10 nicht abgegeben habe.
Oder auch einen
VA . wenn nicht die
EGV bis zum 5.10. abgegeben wird.
Na-Und, lass sie doch machen was sie dir so "angedroht" hat im Beisein eines Zeugen ... absolut
NICHTS würde ich an deiner Stelle jetzt davon machen.
Wenn du einen
VA bekommst (als Ersatz für diese
EGV ), dann schreiben wir dir einen netten
Widerspruch und bei Bedarf geht eine Beschwerde an das KRM nach Nürnberg, lass dich doch von der nicht unter Druck setzen ...
Die Rechtsgrundlagen für ihre "Schritte" konnte sie dir nicht nennen, weil es dafür keine gibt, deine Unterschrift auf die
EGV ist freiwillig und völlig überflüssig, das Gleiche gilt für die Gesundheits-Unterlagen, allgemein bei der
AfA gibt man so was sowieso
NICHT ab.
Medizinische Unterlagen bekommt bei Bedarf
NUR der
ÄD DIREKT = FERTIG ...
Achja....sie meinte auch das ich mich telefonisch beim Rentenversicherer hätte melden können,um ein bissel Druck zu machen.
Das ist nicht deine Aufgabe dem Rententräger "Druck" zu machen, die melden sich schon selber wenn sie soweit sind, auch dafür hättest du gleich wieder die Rechtsgrundlagen verlangen sollen ... Telefonate sind auch bei der
DRV meist was für den "
ARS**" ...
Weil ein halbes jahr zur feststellung der EM rente wäre ja wohl sehr lang.
Da hat die aber wenig Ahnung wie lang solche Verfahren wirklich werden können, die
DRV lässt sich nicht von den Antragstellern "unter Druck" setzen ...
Schon deswegen möchte man bei der
AfA IMMER gerne eine Schweigepflicht-Entbindung für die
DRV haben.
Damit können die sich dann direkt bei der
DRV erkundigen zum Stand deiner Angelegenheiten und dann wissen die eher Bescheid, was dort läuft als du selber ... und das muss doch nicht sein.

Beeinflussen lässt sich die
DRV auch
NICHT von der
AfA also gib denen
KEINE Schweigepflicht-Entbindung für die
DRV , das brauchen die nicht (auch nicht für dein "Restleistungsvermögen").
Warte ab was sie sich als Nächstes ausdenken wird, wahrscheinlich war
ALLES "nur heiße Luft" und sonst meldest du dich wieder wenn du Post bekommen hast ...
Den ganzen Termin hätte sie sich sparen können ... ich nehme an dein Beistand war der "Störfaktor", sonst hätte sie bstimmt richtig "die Krallen ausgefahren" und wer weiß, ob du dann so standhaft geblieben wärst.
MfG Doppeloma