Ich bin ausgesteuert, habe die Reha arbeitsunfähig beendet und Erwerbsminderungsrente beantragt. Wie geht es jetzt weiter?

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benneman888

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Hallo
Bin seid 2016 krank geschrieben und wurde im Februar ausgesteuert.
EU rente wurde im januar beantragt.
Nahtlosigkeitsregelung wurde bewilligt.
War jetzt 4 Wochen in Reha und wurde arbeitsunfähig wegen Depressionen entlassen.
Mir stehen noch 15 monate arbeitslosen geld zu.
Jetzt meine Frage...sollte ich mich für die Arge noch weiter AU schreiben lassen um vor denen erstmal ruhe zu haben ?

Mfg.
 

Muzel

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Du solltest schon für den Fall, dass du zum Gutachter musst, den Nachweis haben, dass du krank bist. Mich hat der Gutachter gefragt, ob ich berufstätig bin.
Solltest du dort hin müssen, berichte bitte über deine Erfahrungen. Ich muss wohl auch noch mal dorthin und mich gruselt mich das gewaltig.
 
E

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Lass Dich weiter AU schreiben, aber gib die AUB nicht bei der AfA ab.
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Danke für die schnelle Antwort.
Muss ich das der Afa nicht melden wenn ich AU bin.
Bin laut Afa in meinem Leistungsvermögen unter 15 std. oder nicht mehr wie 30 std wöchentlich eingeschränkt.
Geht mir nur darum das ich mich solange das mit der EU rente nicht abgeklärt ist, mich nirgendwo bewerben muss.
Bin aufgrund von Psychischen problemen zurzeit AU .
 

HermineL

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Wenn du ALG I Nahtlosigkeit bekommst geht die AFA die AU nichts an. Bei normalen ALG I sieht das anders aus.
Solange das Rentenverfahren läuft lässt die AFA dich normalerweise in Ruhe.
 

Machts Sinn

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo bennemann888,

zu dem, was mir auffällt der Reihe nach

Bin seit 2016 krank geschrieben und wurde im Februar ausgesteuert.
Warst du also ab August 2016 arbeitsunfähig?
Bist du wegen derselben Krankheit früher nie arbeitsunfähig gewesen? Falls doch, hast du mal darüber nachgedacht, ob die Aussteuerung im Februar 2018 richtig war oder ob du evtl. weiterhin Anspruch auf Krankengeld hättest? Beispiel: https://www.elo-forum.org/schwerbeh...ankenkasse-ausgesteuert-geht.html#post2282433

Nahtlosigkeitsregelung wurde bewilligt.
Es ist ein Unterschied, ob dir lückenlos Arbeitslosengeld bewilligt wurde, oder ob die Nahtlosigkeitsregelung, § 145 SGB III, angewandt wird. Dazu sind auch deine Angaben zu „unter 15 std.“ und „nicht mehr wie 30 std.“ widersprüchlich:
Bin laut Afa in meinem Leistungsvermögen unter 15 std. oder nicht mehr wie 30 std wöchentlich eingeschränkt.


sollte ich mich für die Arge noch weiter AU schreiben lassen … ?

Mit der „Arge “ hat dies wohl nichts zu tun, sondern mit der AA? Für die Mitteilungs- und Vorlagepflicht bei der AA kommt es darauf an. Wenn du Arbeitslosengeld über § 145 SGB III bekommst, müsstest du weitgehend Ruhe haben, dich nicht bewerben müssen.

Aber AU -Bescheinigungen würden sich die meisten hier trotzdem weiterhin geben lassen und sammeln.

Schönen Gruß
Machts Sinn
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo
Nur wenn ich mich jetzt auf eine stelle bewerben muss,müsste ich die AU ja bei der Afa angeben.
Ist es da nicht für mich besser,bis ich bescheid habe ob die EU Rente durch geht oder nicht,mich bei der Afa durch zu wurschteln, um nicht zu riskieren das sie mir das Geld streichen(Nahtlosigkeit) wegen nicht vermittelbar ?
Und ist die AU nicht auf 6 Wochen begrenzt ?Oder zählt das nur wenn ich Krankengeld bekäme ?

Mfg. b888
 

HermineL

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Aber AU -Bescheinigungen würden sich die meisten hier trotzdem weiterhin geben lassen und sammeln.
Das auf jeden Fall aber nicht bei der Agentur abgeben.

Dem Arbeitsmarkt stehst du bei der Nahtlosigkeit nur fiktiv zu Verfügung.
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo
War im März 2016 wegen Depri. 3 Wochen krank.
Dann ab dem 25.8.16 als ich noch gearbeitet habe(5 monate kündigungsschutz)AU wegen Depri.
Ab 1.09.16 arbeitslos.und natürlich nicht vermittelbar.
Bis zum 09.02.18 AU und dann Ausgesteuert.(78 Wochen).
Hätte ich da noch länger anspruch gehabt ?

Habe mal die Antwort der Afa angehängt wegen Nahtlosigkeit.
Ist das mit der AU schreibung denn begrenzt,oder eben nur wenn man noch krankengeld bekommt ?

Danke :peace:
 

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HermineL

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Steht doch alles im Schreiben.

Die Nahtlosigkeit läuft solange bis die DRV rechtskräftig entschieden hat. Sollte sie deinen Antrag ablehnen kannst du innerhalb von 4 Wochen in Widerspruch gehen. Sollte auch dieser abgelehnt werden kannst klagen. Wenn du dort verlierst kannst du in die nächste Instanz usw.

Solange wie das alles läuft ist es nicht rechtskräftig und die AFA muss zahlen. Allerdings nur solange wie du auch einen Anspruch auf ALG 1 hast wenn du normal arbeitslos wärst.

Aufforderungen der DRV zu einer Reha oder sonstigem musst du allerdings im Rahmen der Mitwirkungspflichten Folge leisten ansonsten kann die AFA die Zahlungen einstellen.
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo
OK.
habe gerade meine AU bekommen..(rückwirkend zum anfangstermin der Reha)
Den gebe ich dann nur bei Krankenkasse ab.
Und die anderen sammele ich erstmal... richtig bis hier ?

Muss ich bei der KK . noch irgendwas beachten ?

Danke schonmal bis hierhin :icon_wink:
 

HermineL

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Genau so ::icon_daumen:

Bei der KK musst du nichts weiter beachten. Einfach den Durschlag für die KK abgeben.
 

Machts Sinn

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Hätte ich da noch länger anspruch gehabt ?
Hallo bennemann888,

wenn du vor März 2016 nie wegen Depri, Psyche oder im Zusammenhang damit AU warst, dürfte die Aussteuerung im Februar 2018 passen.

Die Aussage der Arbeitsagentur ist eindeutig. Du wirst bei der AA also weitgehend Ruhe haben.

Alles Gute!
Machts Sinn
 

Doppeloma

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo benneman888,

Bin seid 2016 krank geschrieben und wurde im Februar ausgesteuert.
EU rente wurde im januar beantragt.
Nahtlosigkeitsregelung wurde bewilligt.

Dazu wurde dir ja schon Einiges geschrieben, was hat dich konkret veranlasst EM-Rente zu beantragen (EU-Rente gibt es schon seit 2001 nicht mehr) ???

War jetzt 4 Wochen in Reha und wurde arbeitsunfähig wegen Depressionen entlassen.

Eine AU -Entlassung bdeutet aber noch längst nicht, dass man dich in der Reha-Klinik für Erwerbsgemindert angesehen haben muss, hast du den kompletten Reha-Bericht selber vorliegen ???

Oder hat den (auch) ein Arzt von dir bekommen, darin solltest du mal nachlesen, was zum Thema Erwerbsfähigkeit (letzte Tätigkeit / "allgemeiner Arbeitsmarkt") geschrieben wurde.

Denn das wird die DRV im Bezug zu deinem Antrag auf EM-Rente jetzt auch machen, Arbeits-Unfähigkeit alleine hat mit (anerkannt) bestehender Erwerbsminderung noch nichts zu tun. :icon_evil:

Das besagte zunächst mal nur, dass du am Ende der Reha (noch) nicht wieder Arbeits-Fähig gewesen bist ... dazu kann es aber auch im Bericht noch Hinweise geben, wann das (nach Ansicht der Reha-Ärzte vielleicht) wieder der Fall sein könnte.

Welche Therapien / Behandlungen dafür empfohlen werden steht meist auch im Reha-Bericht, eine AU -Entlassung bedeutet also noch lange nicht auch (schon) berechtigte Aussichten auf Bewilligung einer EM-Rente zu haben. :icon_evil:

Wenn man das so in der Reha gesehen hätte, wäre wohl schon ein Schreiben (von der DRV ) zur "Umdeutung" dieser Reha bei dir eingetroffen, wo man dich direkt aufgefordert hätte, nun den Antrag auf EM-Rente zu stellen, weil die Reha nicht wirksam genug gewesen ist.

Dass die AfA dir zunächst offiziell die "Nahtlosigkeit" zugebilligt hat wundert mich nicht, noch gab es ja keine Bescheide zu deinem EM-Renten-Antrag, da hat man meist erst mal seine Ruhe (nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld) und die AfA hofft auf den (baldigen) positiven Bescheid (genau wie du) und ist dich dann in die EM-Rente los.

Damit endet ja dein Anspruch nach § 145 SGB III.

Mir stehen noch 15 monate arbeitslosen geld zu.

Das interessiert die AfA dann aber nicht mehr, der EM-Rentenbescheid beendet die Leistungspflicht der AfA sofort, du kannst mit voller EM der Vermittlung auch nicht mehr "fiktiv" zur Verfügung stehen. :icon_evil:

Jetzt meine Frage...sollte ich mich für die Arge noch weiter AU schreiben lassen um vor denen erstmal ruhe zu haben ?

Du hast doch aktuell Ruhe und der (vorwiegende) Grund ist der gestellte Antrag auf EM-Rente, die "Arge " gibt es übrigens auch schon seit Jahren nicht mehr, die waren mal für Hartz 4 zuständig.
Man sollte schon wissen mit welchem Amt man es gerade wirklich zu tun hat (steht ja auch auf deinen Bescheiden drauf, dass die von der "Agentur für Arbeit" = AfA kommen).

Sollte dein Antrag auf EM-Rente von der DRV abgelehnt werden wird man sehr schnell "das Mäntelchen wenden" bei der AfA und der Meinung sein, dass die DRV bereits "entschieden" habe, dass du nicht EM bist ... dann wird man auch verlangen (dürfen), dass du eventuell Bewerbungen schreibst.

Da hift dir eine AU (extra für die AfA ) aber auch nicht das zu ändern, in der Regel sind Ausgesteuerte sowieso weiter AU geschrieben, viele haben ja sogar noch einen Arbeitsplatz und OHNE AU vom eigenen Arzt dürfte sich auch die DRV schnell fragen, warum man meint EM-Rente zu benötigen.

Also genieße die aktuelle Ruhe, der nächste "Bürokratie-Sturm" kann durchaus noch kommen.

MfG Doppeloma
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

@Doppeloma
Habe Montag termin bei meinem Arzt,dann müssten die Unterlagen da sein.
Werde dann bestimmt noch fragen haben... :wink:
Irgendwie bekomme ich die begriffe Arge und EU rente nicht aus dem Kopf.. :sorry:
Übe noch.... :peace:

Mfg bm888
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Sooo...
Jetzt habe ich ja lange Ruhe gehabt vor der AfA ... :icon_pause:

Am Montag möchte die AfA mit mir meine Situation besprechen.
Aktuell läuft mein EM Antrag noch,da habe ich noch keinen Termin zur medizinischen Prüfung bekommen.
AfA bezahlt momenten Arbeitlosengeld(nahtlosigkeitsregelung)

Jetzt möchte meine Sachbearbeiterin das ich,
einen ausgedruckten Lebenslauf mitbringe (kann sie ja haben ) oder ?
Und Unterlagen meiner medezinischen Reha..

Meine Frage ... bevor ich mich wieder falsch verhalte...
Unterlagen zur Reha liegen der AfA vor. Muss ich diese nochmal vorlegen ?
Und wie bekomme ich eine andere Sachbearbeiterin..?

MfG
Benneman888
 

Doppeloma

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo benneman888,

Am Montag möchte die AfA mit mir meine Situation besprechen.
Aktuell läuft mein EM Antrag noch,da habe ich noch keinen Termin zur medizinischen Prüfung bekommen.

Dann gibt es ja dazu (vermutlich) noch nichts Neues, ich hoffe jedenfalls du hast dem ÄD nicht irgendwelche Schweigepflicht-Entbindungen für eigene Rückfragen bei der DRV unterschrieben ???

Dann wissen die vielleicht früher was zu deinem EM-Renten-Verfahren als du selber.

AfA bezahlt momenten Arbeitlosengeld(nahtlosigkeitsregelung)

Genau und was konkret möchte man da zu welcher "Situation" mit dir besprechen, das muss doch dabei stehen ???

Jetzt möchte meine Sachbearbeiterin das ich,
einen ausgedruckten Lebenslauf mitbringe (kann sie ja haben ) oder ?

Wozu soll das bitte gut sein, wenn du aktuell (lt. ÄD ) sowieso nicht vermittelbar bist, hilft ihr dein Lebenslauf da auch nicht weiter.

Und Unterlagen meiner medezinischen Reha..

Was will sie damit, hat sie einen Dr. Titel, dass sie was mit medizinischen Unterlagen anfangen könnte, für eine eventuelle "Vermittlung" sollte sie den Teil B (Leistungs-Einschätzung) vom ärztlichen Dienst der AfA bekommen haben.

Da steht ALLES drin was sie wissen muss und als medizinischer Laie auch verstehen könnte, wenn nicht muss sie das mit dem ÄD klären, dass der sich verständlicher ausdrücken soll. :idea:

Meine Frage ... bevor ich mich wieder falsch verhalte...
Unterlagen zur Reha liegen der AfA vor. Muss ich diese nochmal vorlegen ?

Diese Unterlagen liegen (hoffendlich) NUR beim ÄD der AfA bereits vor, die SB geht das GAR NICHTS an, da soll sie dir mal bitte die Rechtsgrundlagen aufschreiben, die sie ermächtigen zu ihren Händen medizinische Unterlagen einzufordern.

Einen Lebenslauf kannst du auch "fiktiv" schreiben, damit sie sehen kann wie du das so machen würdest, die Tätigkeiten die du bisher ausgeübt hast darfst du ja aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen ... da soll SIE dich ja beraten was du mit deiner "Restleistungsfähigkeit" nun so anfangen könntest am umliegenden Arbeitsmarkt. :bigsmile:

Nach deinem bisherigen ÄD -Gutachten gibt es ja da nicht viele Möglichkeiten aber das soll ja nicht dein Problem sein ... dabei ist auch immer die Zumutbarkeit nach § 140 SGB III zu beachten.

Und wie bekomme ich eine andere Sachbearbeiterin..?

Wahrscheinlich gar nicht, was willst du mit einer anderen SB , die haben alle das gleiche Ziel, die sollen dich nerven, dafür werden sie bezahlt.

Nimm dir Begleitung mit zu dem Termin (Beistand nach § 13 SGB X) und lass die Dame erzählen was sie von dir will, schließlich hat sie dich eingeladen ...

Solltest du dein ÄD -Gutachten noch nicht selber haben (Teil A und Teil B) dann schau gleich mal ob der ÄD besetzt ist und verlange eine Kopie von BEIDEN Teilen, dann war der Weg wenigstens nicht ganz umsonst und für erteilte Schweigepflicht-Entbindungen nimmst du am Besten auch gleich den schriftlichen Widerruf (wirksam ab SOFORT) mit zum ÄD .

Auf einer Kopie davon bitte auch den Empfang gleich quittieren lassen.
Ich denke mal die wissen (bei der AfA ) leider schon was zu deinem EM-Renten-Antrag was dir noch gar nicht mitgeteilt wurde von der DRV , es gibt auch Ablehnungen ohne vorherige Begutachtung bei denen, zumal du ja gerade erst in einer Reha gewesen bist.

MfG Doppeloma
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo Doppeloma :wink:
Danke für die schnelle Antwort

Habe mal meine ganzen Unterlagen geprüft.
Ich war 2 mal zur sozialmedezinischen Untersuchung nach aufforderung durch die krankenkasse.
Zum ÄD derAfA war ich noch garnicht.Kann mich danicht dran erinnern und auch nix finden.
Daher habe ich da auch nix unterschrieben zwecks Schweigepflicht.
Das was ich habe steht auf der mittteilung zur Nahtlosigkeitsregelung.

Text daraus
(laut dem vorliegenden Arztgutachten,sind Sie in ihrerLeistungsfähigkeit so weit gemindert,dass Sie nur noch Beschäftigungen in einem Umfang von weniger als 15 stunden wöchentlich ausüben können oder mindestens 15 Stunden bis unter 30 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht mehr unter Bedingungen ausüben können,die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt üblich sind.Sie stehen damit der Arbeitsvermittelung nicht zur Verfügung.

In dem Reha gutachten bin ich als Arbeitunfähig entlassen.
Das ist auch so zum ÄD in einem Umschlag geschickt worden.
Die AU bescheinigung läuft auch weiter.

Auf was für nettigkeiten sollte ich mich den Montag vorbereiten ?:icon_question:
Oder soll ich erstmal hingehen und mich dann hier nochmal melden wenn ich mehr weiss ? :wink:

MfG
benneman 888
 

Doppeloma

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo benneman888,

Zum ÄD derAfA war ich noch garnicht.Kann mich danicht dran erinnern und auch nix finden.

Daran musst du dich auch nicht "erinnern" können, meist wird nach "Aktenlage" begutachtet, denn das Schreiben was du wegen "Anerkennung der Nahtlosigkeit" bekommen hast bestätigt ja, dass es ein solches "Gutachten" beim ÄD geben muss.

Daher habe ich da auch nix unterschrieben zwecks Schweigepflicht.

Viellleicht möchte man jetzt nachträglich noch solche Unterschriften haben wenn es wirklich noch keine von dir gibt, das ist aber NICHT erforderlich und wenn überhaupt würde das NUR der ÄD DIREKT bekommen wenn eine erneute "Begutachtung" vorgesehen ist.

Den Grund dafür hätte dir die SB erst mal zu nennen, ebenso ist mir immer noch nicht klar welche konkrete "Situation" sie mit dir nun besprechen möchte am Montag ... :idea:

Text daraus
(laut dem vorliegenden Arztgutachten,sind Sie in ihrerLeistungsfähigkeit so weit gemindert,dass Sie nur noch Beschäftigungen in einem Umfang von weniger als 15 stunden wöchentlich ausüben können ....................... Sie stehen damit der Arbeitsvermittelung nicht zur Verfügung.

Genau das meine ich ja, es gibt also bereits ein "Gutachten" beim ÄD und das solltest du dir dort gleich mal abholen, wenn du einmal dort bist, der ÄD sitzt in der Regel im gleichen Gebäude (verlange die Kopie von Teil A UND Teil B).

In dem Reha gutachten bin ich als Arbeitunfähig entlassen.
Das ist auch so zum ÄD in einem Umschlag geschickt worden.
Die AU bescheinigung läuft auch weiter.

Mehr haben die dann auch nicht "ausgewertet", deine AU -Bescheinigung bleibt bitte zu Hause, die brauchst du weiterhin NICHT abgeben bei der AfA und wenn sie nach den "Reha-Unterlagen" fragt, dann weist du freundlich darauf hin, dass die bereits beim ÄD vorliegen, wo sie auch hingehören.

Medizinische Unterlagen gehören NUR in medizinische Hände, falls sie das anders sehen möchte verlangst du die Rechtsgrundlagen (schriftlich bitte für deinen Anwalt :bigsmile:).

Über gesundheitliche / medizinische Dinge sprichst du generell NUR mit einem Arzt, sie ist ja sicher KEINER = Ende der Diskussion zu diesem Thema.

Mit deiner "Restleistungsfähigkeit" lt. vorliegendem ÄD -Gutachten stellst du dich Vollzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung ... das wiederholst du so oft, bis sie das verstanden haben könnte ... (so wie eine Schallplatte mit Sprung).
Der Teil B sollte ihr ja vorliegen.

Was SIE sich da vorstellt als mögliche Tätigkeiten, das hat SIE dir zu erklären, dafür wird SIE schließlich bezahlt, immer unter Beachtung der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III.

Lt. "ÄD -Gutachten" bist du aktuell gar nicht vermittelbar aber wenn sie meint dich vermitteln zu können solltest du sie NICHT bremsen ... :icon_evil:

Den Lebenslauf würde ich glatt "vergessen" haben ... :doh:

Auf was für nettigkeiten sollte ich mich den Montag vorbereiten ?

Das ist schwer zu beurteilen, wenn man nicht mal den konkreten Grund kennt für diese Einladung ... lass SIE reden, SIE hat dich eingeladen ...
Wenn es dir zu "dumm" wird stehst du auf und beendest das Gespräch, dann gehst du wieder, der Melde-Aufforderung bist du somit nachgekommen.

Mach dir eine Kopie von der Einladung und lass dir deine Anwesenheit darauf quittieren, die sammeln die Einladungen gerne wieder ein und du hast NIX mehr in der Hand und kannst bei Notwendigkeit nicht mal beweisen, dass du dort gewesen bist.

Legt sie dir eine Eingliederungsvereinbarung (EGV ) vor steckst du die ein zur gründlichen Prüfung zu Hause, frage sie aus was das ist und wofür das gut sein soll, du unterschreibst NIE was sofort und ungeprüft auch NICHT bei der AfA ...

"Droht" sie dann mit "Leistungs-Entzug" fragst du wieder nach den Rechtsgrundlagen dafür (schriftlich für deinen Anwalt), es wäre dir neu, dass man verpflichtet sei ungeprüft Verträge zu unterschreiben, weil man sonst kein ALGI mehr bekommen wird.

"Es gibt doch so was wie Vertrags-Freiheit, hast du mal gehört" ... :icon_kinn:

Oder soll ich erstmal hingehen und mich dann hier nochmal melden wenn ich mehr weiss ?

Wie schon empfohlen solltest du besser mit Beistand zu dem Termin gehen, man kann schlecht "ahnen" was sie gerade wirklich von dir will, also sei auf der Hut und hinterfrage ALLES was dir merkwürdig vorkommt und unterschreibe NICHTS ohne Prüfung zu Hause ...

Überlege dir sehr gut was du selber sagst, lieber "weiche mal aus", dass du darüber noch nicht nachgedacht hast, weil die Situation ja auch noch ziemlich neu für dich ist ... Bla, Bla, Bla ... :icon_laber:

Natürlich wollen wir sehr gerne wissen, wie der Termin dann verlaufen ist ... und was überhaupt der Grund dafür war ...

MfG Doppeloma
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Sooo... war heute bei meinem Termin.
Laut meiner SB ist es normal das man nach einem halben Jahr geladen wird.
Da ich ja Geld nach der Nahtlosigkeitsregelung bekomme.
Hat mich dann gefragt wie ich mich fühle,und ob ich meine das ich wieder voll am Arbeitsleben teilhaben könnte.
Habe ihr dann gesagt das es mir immer noch nicht gut geht,weiterhin AU geschrieben bin und vom ÄD zurzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
Dann fing sie an mit Restleistungsvermögen.
Dann habe ich ihr(wie empfohlen) gesagt 3x ,:bigsmile:
Das ich mich mit meiner Restleistungsfähigkeit" lt. vorliegendem ÄD -Gutachten, Vollzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stelle.
Jetzt ist es so das sie mein Restleistungsvermögen feststellen will,und hat mir einen Gesundheitsfragebogenzur begutachtung im Ärztlichen Dienst mit gegeben.
Der muss bis zum 15.10.18 abgegeben werden.
Ich denke mal das ich das auch wohl ausfüllen muss ,oder?
Es liegen da auch entbindung der Schweigepflichts erklärungen bei.
Für Behandelnde Ärzte,Rentenversicherungsträger,Reha zentrum,MDK ,Berufgenossenschaft,arzt des Gesundheitsamt,Sozialgericht und arzt der Behörde für Schwerbehindertenrecht.
Soll ich da was von unterschreiben ?

Eine Eingliederungsvereinbarunghat sie mir auch vorgelegt,wo nicht viel drin stand.(anhang)
Sie meinte doch glatt ich könnte es sofort am Schreibtisch unterschreiben.
Sage natürlich nein,einen vertrag nehme ich zur prüfung mit.
Dann meint sie es sei kein vertrag.
Erst der Verwaltungsakt wäre einer.
Und fügte hinzu das sie ihn auch sofort als verwaltungsakt aushändigen könnte.
Habe sie dann freundlich gebeten mir (euer tipp :bigsmile:),
die rechtsgrundlage dafür aufzuschreiben für meinen Anwalt.
Habe ich auch 3 x wiederholt.
Dann hat sie mir das merblatt für meine Rechte und pflichten vorgelegt.
Was ich mir dann auch zu hause durchlesen wollte und auch gemacht habe.
Dort habe ich allerdings nichts dazu gefunden eine EGV sofort unterschreiben zu müssen.
Jetzt war ich zum Glück ja nicht alleine :bigsmile:
Ich darf mir nun gnädiger Weise bis Montag Zeit lassen.

Ach,bestätigung das ich da war habe ich auch von ihr bekommen....Als Einstieg in unser Gespräch.. :icon_hihi:

Uuuups
da is ja wieder einiges zusammen gekommen...
Bin jetzt für eure Tipps dankbar :icon_pause: :wink:

MFG
Benneman 888
 

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

DEn Gesundheitsfragebpgen musst Du nicht ausfüllen, wenn Du das nicht möchtest und auch Schweigepflichtentbindungen musst Du nicht erteilen.

das einzige, was Du musst ist, zum Termin beim äD erscheinen, wenn Du eingeladen wirst.

Schöneen Gruss an Deine SB : Eine EGV ist ein Vertrag und ein EGV -VA ist ein Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt ist kein Vertrag, weil er nicht vereinbart wird, sodern einseitig aufgedrückt.

Und die EGV (ist das alles?) musst Du nicht unterschreiben. Beim äD zu erscheinen gehört sowieso zu den Mitwirkungspflichten. Das steht im Gestz und das muss man nicht extra vereinbaren.

Eine EGV vereinbart man, wenn die Erwerbsfähogkeit festgestellt wurde und nicht vorher.

Mann, Mann, was sitzen da für Pfeifen. Unfassbar.
 

benneman888

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

@Gast danke :wink:

Hätte ich die EvG jetzt unterschrieben,hätte ich auch den fragebogen ausfüllen müssen,richtig? :wink:

Wie soll ich mich den jetzt verhalten ?
Sie will ja schritte einleiten wenn ich den Fragebogen bis zum 15.10 nicht abgegeben habe.
Oder auch einen VA . wenn nicht die EGV bis zum 5.10. abgegeben wird.
Achja....sie meinte auch das ich mich telefonisch beim Rentenversicherer hätte melden können,um ein bissel Druck zu machen.Weil ein halbes jahr zur feststellung der EM rente wäre ja wohl sehr lang.

MfG
benneman 888

Habe mal mein Attest mit hochgeladen.
Sie bezog sich da auf das grün unterstrichene seite 2,mein restleistungsvermögen festzustellen
 

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Dann Ass sie Schritte einleiten, ein Termin beim äD wäre schön mal gut. Und gegen einen VA kann man sich wehren.

Bei der dRV anzurufen bring übrigens nichts. Wenn du magst, kannst du mal ne Sachstandsanfrage schreiben.
[>Posted via Mobile Device<]
 

Doppeloma

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AW: Ausgesteuert,reha arbeitunfähig beendet,EU rente beantragt,wie weiter ?

Hallo benneman888,

Sooo... war heute bei meinem Termin.
Laut meiner SB ist es normal das man nach einem halben Jahr geladen wird.
Da ich ja Geld nach der Nahtlosigkeitsregelung bekomme

Völliger Quatsch, ich bekam 1,5 Jahre ALGI gemäß Nahtlosigkeit und hatte NIE einen Termin beim Arbeitsberater ... ich war genau 3 Mal dort ...

Erstbesuch um mich dort wegen der Aussteuerung zu melden und meine notwendigen Antrags-Unterlagen zu bekommen, da bekam ich gleich eine offizielle Einladung zur Abgabe direkt bei der Leistungs-Abteilung.
Zu diesem Termin sollte ich auch meinen "verschlossenen Umschlag" mit den Unterlagen für den ÄD mitbringen, den man dort dann auch gerne schon geöffnet hätte ...

Danach bekam ich recht zügig (und nahtlos pünktlich :bigsmile:) meinen Leistungsbescheid und meine laufenden ALGI -Zahlungen und etwa 4 Monate später die Einladung zur Untersuchung beim ÄD zu erscheinen ... :idea:

Danach hatte ich KEINE Termine mehr bei der AfA , bekam nur noch schriftlich (was du oben auch eingestellt hast) dass ich EM-Rente beantragen soll, weil man mich nicht für Vermittlungsfähig "begutachtet" hatte (weniger als 15 Wochenstunden Leistungsfähig, länger als 6 Monate).

Das habe ich dann wunschgemäß erledigt und fristgerecht nachgewiesen, danach hatte ich nur noch mal kurzen (telefonischen) Kontakt zum ÄD , weil der Antrag abgelehnt wurde und man gerne die DRV -Gutachten zur Einsicht haben wollte ...
War mir nicht so recht aber danach war komplett RUHE bis mein ALGI dann abgelaufen war nach 18 Monaten.

Hat mich dann gefragt wie ich mich fühle,und ob ich meine das ich wieder voll am Arbeitsleben teilhaben könnte.
Habe ihr dann gesagt das es mir immer noch nicht gut geht,weiterhin AU geschrieben bin und vom ÄD zurzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.

Da warst du schon zu Auskunfts-Freudig, es hätte genügt ihr zu sagen, dass du über deine Gesundheit NICHT mit ihr reden möchtest, du bist kein Hellseher und deine Ärzte auch nicht.

Dann fing sie an mit Restleistungsvermögen.
Dann habe ich ihr(wie empfohlen) gesagt 3x ,
Das ich mich mit meiner Restleistungsfähigkeit" lt. vorliegendem ÄD -Gutachten, Vollzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stelle.

Und wo ist dieses "Gutachten", wenigstens der Teil B sollte ihr doch schon vorgelegen haben, warum hast du den nicht in Kopie verlangt ???

Jetzt ist es so das sie mein Restleistungsvermögen feststellen will,und hat mir einen Gesundheitsfragebogenzur begutachtung im Ärztlichen Dienst mit gegeben.
Der muss bis zum 15.10.18 abgegeben werden.

Ich denke das ist längst erledigt, mit Bezug auf dieses "ÄD -Gutachten" wurdest du doch aufgefordert EM-Rente zu beantragen und das nachzuweisen ???

Wer "sagt", dass du das (und WO) bis zum 15.10. abgeben "musst" ???
Es soll doch schon ein solches Gutachten geben, also wozu erneut ???

Ich denke mal das ich das auch wohl ausfüllen muss ,oder?
Es liegen da auch entbindung der Schweigepflichts erklärungen bei.

Was hattest du denn (und bei WEM) für das erste Gutachten abgegeben, habe jetzt keine große Lust alles noch mal nachzulesen.
Immerhin kannst du aber hier überall schon lesen, dass diese Unterlagen absolut freiwillig sind, also MUSST du das auch nicht abgeben, dann soll man dich doch zur Begutachtung beim Arzt einbestellen.

Für Behandelnde Ärzte,Rentenversicherungsträger,Reha zentrum,MDK ,Berufgenossenschaft,arzt des Gesundheitsamt,Sozialgericht und arzt der Behörde für Schwerbehindertenrecht.
Soll ich da was von unterschreiben ?

Wenn es nach der AfA geht bestimmt alles (egal ob du da jemals schon gewesen bist oder nicht), für eine Untersuchung beim ÄD besorgst du dir lieber Kopien von (einigen / wenigen) wichtigen Befunden und Arztberichten und nimmst die dann selber mit zu Termin.

Dann ist es überflüssig Schweigepflicht-Entbindungen für die eigenen Ärzte zu unterschreiben und die anderen Stellen können (sehr wahrscheinlich) sowieso KEINE Angaben zu deinem aktuellen Gesundheitszustand und deiner aktuellen "Restleistungsfähigkeit" machen, das genau soll ja der ÄD feststellen müssen (zur Verwendung für die Arbeitsvermittlung).

Eine Eingliederungsvereinbarunghat sie mir auch vorgelegt,wo nicht viel drin stand.(anhang)

Da steht vor Allem NICHTS drin was da rein gehören würde oder sollst du dich beim, ÄD um Arbeit bewerben ??? :doh:

Sie meinte doch glatt ich könnte es sofort am Schreibtisch unterschreiben.

Wozu sollst du solchen Unsinn überhaupt unterschreiben müssen, wenn deine Leistungsfähigkeit erst medizinisch geprüft werden soll KANN zur Eingliederung in Arbeit noch gar nichts "zumutbar" vereinbart werden.

Sage natürlich nein,einen vertrag nehme ich zur prüfung mit.
Dann meint sie es sei kein vertrag.
Erst der Verwaltungsakt wäre einer.

So ganz Unrecht hat sie ja nicht, das ist tatsächlich "kein ernstzunehmender VERTRAG". :icon_evil:
Den rechtlichen Unterschied zwischen Vertrag und Verwaltungs-Akt (Bescheid) sollte sie allerdings wenigstens kennen.

DU musst das nicht wissen, es ist ihre Aufgabe dich dazu aufzuklären was eine EGV überhaupt ist und wozu dieser Vertrag "gut sein soll" ... :idea:

Und fügte hinzu das sie ihn auch sofort als verwaltungsakt aushändigen könnte.
Habe sie dann freundlich gebeten mir (euer tipp ),
die rechtsgrundlage dafür aufzuschreiben für meinen Anwalt.
Habe ich auch 3 x wiederholt.

Theoretisch kann sie das natürlich machen aber das widerspricht der gesetzlichen Vorgabe, dass eine EGV mit dir zusammen zu erabeiten ist und erst wenn du (nach einer Bedenkzeit) den Vertrags-Vorschlag dann nicht unterschreiben möchtest ist sie berechtigt einen VA zu erlassen ...

Unter diesen Umständen ist das rechtmäßig am gleichen Tag / im gleichen Termin gar nicht zulässig, vielleicht sollte sie dazu mal ihre "Fachlichen Anweisungen" im Bezug auf EGV und EGV -VA durchlesen. :doh:

Dann hat sie mir das merblatt für meine Rechte und pflichten vorgelegt.
Was ich mir dann auch zu hause durchlesen wollte und auch gemacht habe.
Dort habe ich allerdings nichts dazu gefunden eine EGV sofort unterschreiben zu müssen.

Das muss man ja auch NICHT, man muss eine EGV (einen Vertrag) gar nicht unterschreiben wenn man das nicht will, weil es keinen Sinn ergibt was da drin steht, hefte das ab und warte einfach ab was weiter passieren wird.

Gegen einen solchen VA würde ich sofort Widerspruch einlegen und eine Beschwerde nach Nürnberg richten ... gesundheitliche Klärungen haben in einer EGV NICHTS zu suchen (also auch nicht im ersetzenden VA ).

Für die Einschaltung des ÄD benötigt die SB dein Einverständnis "per Vertrag" überhaupt nicht, wenn sie das für nötig hält kann sie dich jederzeit zum ÄD schicken ... und sie "plant schon ein", das wird bis zum 01.04.2019 dauern ... wahrscheinlich ein vorfristiger "Aprilscherz". :icon_hihi:

Jetzt war ich zum Glück ja nicht alleine
Ich darf mir nun gnädiger Weise bis Montag Zeit lassen

Du kannst dir Zeit lassen OHNE ENDE, meine Unterschrift gäbe es nicht auf so einem "Pseudo-Vertrag" zur Not freut sich bestimmt das KRM über eine Nachfrage dazu ...

Hätte ich die EvG jetzt unterschrieben,hätte ich auch den fragebogen ausfüllen müssen,richtig?

Wo steht das geschrieben in diesem "Vertrags-Vorschlag" ???
Da steht NUR, dass du einverstanden bist wenn sie den ÄD beauftragen wird und dass du zur Untersuchung gehen wirst wenn du dazu (beim ÄD ) eingeladen wirst.

Das steht so schon ALLES im Gesetz, dafür brauchst du keinen "Vertrag" mit deiner SB abschließen, dazu bist du auch OHNE diesen "Vertrag" verpflichtet.
Davon, dass du irgendwelche Unterlagen ausfüllen und unterschreiben sollst steht da NIX, wäre auch ziemlich frech, weil das alles freiwillig ist, dazu KANN man dich also gar nicht verpflichten. :icon_evil:

Es ist gut, dass du einen Beistand dabei hattest, ich nehme an sonst wärst du da OHNE die ganzen (von ihr gewünschten) Unterschriften nicht wieder raus gekommen, für mehr war der ganze Termin (sehr wahrscheinlich) gar nicht vorgesehen.

Wie soll ich mich den jetzt verhalten ?
Sie will ja schritte einleiten wenn ich den Fragebogen bis zum 15.10 nicht abgegeben habe.
Oder auch einen VA . wenn nicht die EGV bis zum 5.10. abgegeben wird.

Na-Und, lass sie doch machen was sie dir so "angedroht" hat im Beisein eines Zeugen ... absolut NICHTS würde ich an deiner Stelle jetzt davon machen.

Wenn du einen VA bekommst (als Ersatz für diese EGV ), dann schreiben wir dir einen netten Widerspruch und bei Bedarf geht eine Beschwerde an das KRM nach Nürnberg, lass dich doch von der nicht unter Druck setzen ...

Die Rechtsgrundlagen für ihre "Schritte" konnte sie dir nicht nennen, weil es dafür keine gibt, deine Unterschrift auf die EGV ist freiwillig und völlig überflüssig, das Gleiche gilt für die Gesundheits-Unterlagen, allgemein bei der AfA gibt man so was sowieso NICHT ab.

Medizinische Unterlagen bekommt bei Bedarf NUR der ÄD DIREKT = FERTIG ...

Achja....sie meinte auch das ich mich telefonisch beim Rentenversicherer hätte melden können,um ein bissel Druck zu machen.

Das ist nicht deine Aufgabe dem Rententräger "Druck" zu machen, die melden sich schon selber wenn sie soweit sind, auch dafür hättest du gleich wieder die Rechtsgrundlagen verlangen sollen ... Telefonate sind auch bei der DRV meist was für den "ARS**" ...

Weil ein halbes jahr zur feststellung der EM rente wäre ja wohl sehr lang.

Da hat die aber wenig Ahnung wie lang solche Verfahren wirklich werden können, die DRV lässt sich nicht von den Antragstellern "unter Druck" setzen ...
Schon deswegen möchte man bei der AfA IMMER gerne eine Schweigepflicht-Entbindung für die DRV haben.

Damit können die sich dann direkt bei der DRV erkundigen zum Stand deiner Angelegenheiten und dann wissen die eher Bescheid, was dort läuft als du selber ... und das muss doch nicht sein. :icon_evil:
Beeinflussen lässt sich die DRV auch NICHT von der AfA also gib denen KEINE Schweigepflicht-Entbindung für die DRV , das brauchen die nicht (auch nicht für dein "Restleistungsvermögen").

Warte ab was sie sich als Nächstes ausdenken wird, wahrscheinlich war ALLES "nur heiße Luft" und sonst meldest du dich wieder wenn du Post bekommen hast ...

Den ganzen Termin hätte sie sich sparen können ... ich nehme an dein Beistand war der "Störfaktor", sonst hätte sie bstimmt richtig "die Krallen ausgefahren" und wer weiß, ob du dann so standhaft geblieben wärst. :peace:

MfG Doppeloma
 
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