EOjf11
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Hallo zusammen,
das Jobcenter möchte eine Mietbescheinigung haben. Das erste Schreiben der Aufforderung ist warum auch immer nicht bei mir angekommen. Als ich telefonisch mitgeteilt habe, dass der Brief nicht angekommen ist, habe ich auch gefragt, ob die Mietbescheinigung ein vom Vermieter aufgesetztes Schreiben oder ein Vordruck zum ausfüllen ist, die Dame meinte, dass es ein Vordruck ist der mir zugeschickt wird und vom Vermieter ausgefüllt werden muss. Da der Brief nicht angekommen ist, wird mir das Schreiben mit dem Vordruck nochmal zugestellt. Nun ist das Schreiben angekommen, aber ohne Vordruck. In dem Schreiben steht nur, dass ich meinen Mietvertrag und eine Mietbescheinigung vorlegen soll.
Wie ist das jetzt, ist es ein Vordruck den der Vermieter ausfüllen muss, den ich da eigentlich hätte erhalten sollen oder muss der Vermieter selbst etwas aufsetzen? Wenn der Vermieter etwas aufsetzen muss, was muss da alles drin stehen?
Was ich auch noch erwähnen möchte: Meine Vermieter sind absolut "Oldscool". Den Mietvertrag den ich damals erhalten habe, ist Ausgabe 84/85 ^^ DM wurde durchgestrichen und € dahinter gesetzt. Seit 2 Jahren zahle ich weniger Miete bzw. Nebenkosten als im Mietvertrag drin steht. Muss ich dem Jobcenter erklären warum im Mietvertrag ein anderer Betrag steht als ich seit 2 Jahren zahle? Und können die sich allgemein wegen dem Mietvertrag beschweren weil er von 84/85 ist ect. ?
Danke sehr euch.
das Jobcenter möchte eine Mietbescheinigung haben. Das erste Schreiben der Aufforderung ist warum auch immer nicht bei mir angekommen. Als ich telefonisch mitgeteilt habe, dass der Brief nicht angekommen ist, habe ich auch gefragt, ob die Mietbescheinigung ein vom Vermieter aufgesetztes Schreiben oder ein Vordruck zum ausfüllen ist, die Dame meinte, dass es ein Vordruck ist der mir zugeschickt wird und vom Vermieter ausgefüllt werden muss. Da der Brief nicht angekommen ist, wird mir das Schreiben mit dem Vordruck nochmal zugestellt. Nun ist das Schreiben angekommen, aber ohne Vordruck. In dem Schreiben steht nur, dass ich meinen Mietvertrag und eine Mietbescheinigung vorlegen soll.
Wie ist das jetzt, ist es ein Vordruck den der Vermieter ausfüllen muss, den ich da eigentlich hätte erhalten sollen oder muss der Vermieter selbst etwas aufsetzen? Wenn der Vermieter etwas aufsetzen muss, was muss da alles drin stehen?
Was ich auch noch erwähnen möchte: Meine Vermieter sind absolut "Oldscool". Den Mietvertrag den ich damals erhalten habe, ist Ausgabe 84/85 ^^ DM wurde durchgestrichen und € dahinter gesetzt. Seit 2 Jahren zahle ich weniger Miete bzw. Nebenkosten als im Mietvertrag drin steht. Muss ich dem Jobcenter erklären warum im Mietvertrag ein anderer Betrag steht als ich seit 2 Jahren zahle? Und können die sich allgemein wegen dem Mietvertrag beschweren weil er von 84/85 ist ect. ?
Danke sehr euch.