👋 Hallo, ich bin wieder auf eure Hilfe angewiesen.
Ich beziehe seit 19.2.2019 AlG 1 und habe am 31.1.2019 einen Antrag auf EMR gestellt. Meine SB der AfA stellte mir die Frage, ob ich diesen Antrag schon gestellt habe, was ich mit "Ja" beantwortete. Mir kam es so vor, das die Frage nur so nebebei gestellt wurde und nicht so wichtig sei. Nun meine eigentliche Frage: Ist irgendetwas anders bei dem Bezug vom AlG1 ( Laufzeit, Vermittlungsgespräche) wenn ich den Antrag auf EMR gestellt habe oder hat beides(AlG1 und EMR Antrag)gar nichts miteinander zu tun?
Ich habe schon versucht eine Antwort im Forum zu finden, bin mir aber sicherer direkt eine Antwort auf meine Frage von Euch zu erhalten.
Danke
Gruss Mutsch
Ich beziehe seit 19.2.2019 AlG 1 und habe am 31.1.2019 einen Antrag auf EMR gestellt. Meine SB der AfA stellte mir die Frage, ob ich diesen Antrag schon gestellt habe, was ich mit "Ja" beantwortete. Mir kam es so vor, das die Frage nur so nebebei gestellt wurde und nicht so wichtig sei. Nun meine eigentliche Frage: Ist irgendetwas anders bei dem Bezug vom AlG1 ( Laufzeit, Vermittlungsgespräche) wenn ich den Antrag auf EMR gestellt habe oder hat beides(AlG1 und EMR Antrag)gar nichts miteinander zu tun?
Ich habe schon versucht eine Antwort im Forum zu finden, bin mir aber sicherer direkt eine Antwort auf meine Frage von Euch zu erhalten.
Danke
Gruss Mutsch