G
Gelöschtes Mitglied 64655
Gast
Folgende (noch hypothetische) Frage:
Ich beziehe ALG1 und habe eine Nebentätigkeit. Momentan jeden zweiten Sonntag. Bei Bedarf auch mal mehr.
Im Sommer ist dort immer voll zutun und ich werde dort von Mitte Juni bis Mitte Juli voll arbeiten. Das war auch in den vergangenen Jahren so und ist so fest vereinbart. Ich werde in dieser Zeit nicht arbeitslos sein.
Jetzt habe einen VV mit einer (für mich uninteressanten) Stelle mit möglichen
Beginn ab Mai bekommen und mich auch beworben.
Nehmen wir an ich bekomme eine Zusage und es gelingt mir nicht sie nach § 140 SGB III abzusagen. Sage dann dem AG das ich von Mitte Juni bis Juli aber keine Zeit habe. Wie ist dann die Lage zu bewerten?
Auch gegenüber dem Arbeitsamt wenn ich deshalb die Stelle nicht angetrete?
Oder sage ich besser nichts, fange ab und kündige dann zum 14. Juni wenn es von der Frist soweit ist? Die ja in der Probezeit kurz sein dürfte.
Ich beziehe ALG1 und habe eine Nebentätigkeit. Momentan jeden zweiten Sonntag. Bei Bedarf auch mal mehr.
Im Sommer ist dort immer voll zutun und ich werde dort von Mitte Juni bis Mitte Juli voll arbeiten. Das war auch in den vergangenen Jahren so und ist so fest vereinbart. Ich werde in dieser Zeit nicht arbeitslos sein.
Jetzt habe einen VV mit einer (für mich uninteressanten) Stelle mit möglichen
Beginn ab Mai bekommen und mich auch beworben.
Nehmen wir an ich bekomme eine Zusage und es gelingt mir nicht sie nach § 140 SGB III abzusagen. Sage dann dem AG das ich von Mitte Juni bis Juli aber keine Zeit habe. Wie ist dann die Lage zu bewerten?
Auch gegenüber dem Arbeitsamt wenn ich deshalb die Stelle nicht angetrete?
Oder sage ich besser nichts, fange ab und kündige dann zum 14. Juni wenn es von der Frist soweit ist? Die ja in der Probezeit kurz sein dürfte.