Ich bauche Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag und ich habe ein paar Fragen dazu, wie zum Beispiel Bausparvertrag?

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Minniwie

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Hallo,

ist wohl was neues dazugekommen mit der Einführung des Bürgergelds jetzt weiß ich nicht was man da eintragen soll wenn man jetzt keine Bausparvertrage hat oder dergleichen. Einfach die Felder Leer lassen oder durchstreichen?

Bei Girokonto ist natürlich immer was drauf mein Not Groschen etc. Das dann eintragen?


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@Minniwie

Bei Girokonto ist natürlich immer was drauf mein Not Groschen etc. Das dann eintragen?

Ich nehme mal an, das du auch Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreichen/vorlegen mußt, richtig?

Dein Girokonto ist für die laufenden Zahlungen sprich Ein- und Überweisungen und kein Sparonto, richtig?
 
@Minniwie



Ich nehme mal an, das du auch Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreichen/vorlegen mußt, richtig?

Dein Girokonto ist für die laufenden Zahlungen sprich Ein- und Überweisungen und kein Sparonto, richtig?
Hi, also normal müsste ich beim WBA nie Kontoauszüge einreichen.

Genau mein Giro ist kein Sparkonto
 
Hi, also normal müsste ich beim WBA nie Kontoauszüge einreichen.
Hängt mit der zuständigen Person in der Leistungsabteilung ab.

Hast anscheinend Glück.

Begrifflichkeiten wie "Dienstanweisung" verwende ich bewusst nicht, da es keine Dienstanweisung geben kann, in welcher hervorgeht, dass Kontoauszüge nicht angefordert werden müssen.

Daher ist auf die Ausführung der SB abzustellen.
 
Hängt mit der zuständigen Person in der Leistungsabteilung ab.

Hast anscheinend Glück.

Begrifflichkeiten wie "Dienstanweisung" verwende ich bewusst nicht, da es keine Dienstanweisung geben kann, in welcher hervorgeht, dass Kontoauszüge nicht angefordert werden müssen.

Daher ist auf die Ausführung der SB abzustellen.
Vielleicht wollen Sie diese ja noch sehen. Gut ich hab mein Sparschwein vor nen Monat mal auf Konto eingezahlt (Kleingeld) oder ebay was verkauft aber kein Gewinn erzielt.

Ist ja noch genug Zeit für Oktober bekomme ich noch Geld und wenn was fehlt dann sollen sie nochnal mich anschreiben. War etwas überrascht mit dem Anhang zusätzlich.
 
Vielleicht wollen Sie diese ja noch sehen. Gut ich hab mein Sparschwein vor nen Monat mal auf Konto eingezahlt (Kleingeld) oder ebay was verkauft aber kein Gewinn erzielt.

Ist ja noch genug Zeit für Oktober bekomme ich noch Geld und wenn was fehlt dann sollen sie nochnal mich anschreiben. War etwas überrascht mit dem Anhang zusätzlich.
Vermögensumwandlung ist legitim.
Verkauf ruhig dein Zeug.....
 
@Kunii

Vermögensumwandlung ist legitim.
Verkauf ruhig dein Zeug.....

Einfach so pauschal eine Antworten schreiben bzw. nur zwei kurze Sätze ohne belegbaren und nachvollziehbaren Grund, macht sich nicht gut, wer etwas behauptet muß es auch belegen können!

Hier mal aus dem Forum dieses Zitat:

Tacheles Forum: Re: privater ibääh Verkauf als Vermgensumwandlung?

Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der Jobcenter), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!

Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:

Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)

Nur wer einen schwunghaften Handel im Internet betreibt, hat gegebenfalls kein Anspruch mehr auf ALG II (Sozialgericht Wiesbaden S 16 AS 79/06 ER )

also Vermögensumschichtung dies bedeutet, dass eine Verwertung bereits bestehender Vermögenswerte - d. h. eine Vermögensumschichtung - in der Regel kein Einkommen, sondern weiterhin Vermögen darstellt ( Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 9 AS 7/08 04.09.2008 ,Urteil ).
 
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