McMurphy83
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- 17 August 2015
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Hallo Zusammen,
leider komme ich alleine nicht mehr weiter, auch diverse Telefonate mit verschiedenen Ämtern haben mich nur noch mehr verunsichert. Daher hoffe ich, dass ihr mir ein bisschen Klarheit verschaffen könnt...
Folgende Situation:
Ich (32) = seit 2010 Student
10/2010-10/2013 BAföG (elternunabhängig) im Bachelor, dann Förderungshöchstdauer erreicht
07/2011-10/2013 Minijob 240€/Monat
nach BAföG:
KfW-Kredit 10/2013-10/2015 da ich den Bachelor verlängern musste
10/2013-heute Minijob 440€/Monat
10/2013-heute Wohngeld 127€
Partnerin (29) = seit 2010 im ALG2-Bezug / dauerhaft krank geschrieben leider
Regelbedarf + Kosten für Unterkunft = 572€ (Kosten der Unterkunft werden durch das JC nur hälftig für meine Freundin und nicht für mich übernommen)
Ich stehe mit 0,00€ in allen Spalten mit auf dem ALG2-Bescheid
Nun zur Problematik: Im Oktober 2015 steht mein Wechsel in den Masterstudiengang und somit der erneute Bezug von BAföG (elternunabhängig) an. Ich finde verschiedene Informationen, was wie und in welcher Höhe angerechnet wird. Manche sagen, dass auch ein weiterer Wohngeldbezug möglich sein könnte.
Meine Fragen:
1) Stimmt es, dass "mein" BAföG wie folgt auf das ALG2 meiner Partnerin angerechnet wird:
Bedarf für Studierende = 597,00€
Pauschabzug 20% = 119,40€
Pauschabzug 30,00€
Anrechenbares Einkommen/BAföG = 447,60€
--> Übersteigt noch nicht "meinen" ALG2-Bedarf
2) Dann dürfte mein Einkommen ja wie folgt als Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden. Um keine Abzüge beim BAföG zu haben, werde ich 395€/Monat verdienen, statt der gerade aktuellen 440€.
Monatslohn = 395,00€
Pauschabzug 100€
Pauschabzug 20%
Anrechenbares Einkommen = 236,00€
--> Übersteigt mit dem BAföG meinen fiktiven Grundbedarf, siehe Punkt 3.
3) Mein anrechenbares Gesamteinkommen (447,60€ + 236,00€ = 683,60€) übersteigt um 111,60€ (572,00€ - 683,60€) meinen fiktiven ALG2-Bedarf und meiner Freundin werden somit "nur" noch 460€ (572,00€ - 111,60€) ausgezahlt.
4) Da ich letztens sowieso zum Amt für soziales und wohnen musste, dachte ich, ich schildere den Fall einmal und frage, wie sich das auf mein Wohngeld auswirkt. Die Dame sagte, dass in der Konstellation BAföG Empfänger + ALG-2 Empfängerin in einer Wohnung, der BAföG-Empfänger grundsätzlich berechtigt sei, Wohngeld zu beziehen. Allerdings ginge das nur, wenn der BAföG-Empfänger nicht auf dem Bescheid der ALG-2 Empfängerin auftauche, bzw. sein Einkommen nicht auf die Bezüge der ALG-2 Empfängerin angerechnet werden würden. Das verstand ich nicht, also habe ich heute beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Referat für Wohngeld angerufen und dort sagte man mir, dass ich Wohngeld beziehen könne, solange keine KDU-Anteile im ALG2-Bescheid aufgeführt seien. Das hat mich stutzig gemacht, da ich als BAföG-Bezieher ja sowieso keinen Anspruch auf SGB2 Leistungen habe und ich noch nie in der Spalte für Unterkunft und Heizung berücksichtigt wurde.
Also, was stimmt nun in Bezug auf BAföG, Minijob und Wohngeld?
Stimmt meine Annahme überhaupt, dass BAföG und Minijob in der Form auf das ALG2 meiner Freundin angerechnet werden? Ach ja, zwei Telefonate mit dem hiesigen Jobcenter ergaben, dass BAföG überhaupt nicht auf das ALG2 meiner Freundin angerechnet werden würden, das kann ich mir so aber nicht vorstellen.
Ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig die Augen öffnen. Falls ihr noch zusätzliche Infos braucht, bin ich gerne bereit, diese zu liefern.
Viele Grüße
McMurphy
leider komme ich alleine nicht mehr weiter, auch diverse Telefonate mit verschiedenen Ämtern haben mich nur noch mehr verunsichert. Daher hoffe ich, dass ihr mir ein bisschen Klarheit verschaffen könnt...
Folgende Situation:
Ich (32) = seit 2010 Student
10/2010-10/2013 BAföG (elternunabhängig) im Bachelor, dann Förderungshöchstdauer erreicht
07/2011-10/2013 Minijob 240€/Monat
nach BAföG:
KfW-Kredit 10/2013-10/2015 da ich den Bachelor verlängern musste
10/2013-heute Minijob 440€/Monat
10/2013-heute Wohngeld 127€
Partnerin (29) = seit 2010 im ALG2-Bezug / dauerhaft krank geschrieben leider
Regelbedarf + Kosten für Unterkunft = 572€ (Kosten der Unterkunft werden durch das JC nur hälftig für meine Freundin und nicht für mich übernommen)
Ich stehe mit 0,00€ in allen Spalten mit auf dem ALG2-Bescheid
Nun zur Problematik: Im Oktober 2015 steht mein Wechsel in den Masterstudiengang und somit der erneute Bezug von BAföG (elternunabhängig) an. Ich finde verschiedene Informationen, was wie und in welcher Höhe angerechnet wird. Manche sagen, dass auch ein weiterer Wohngeldbezug möglich sein könnte.
Meine Fragen:
1) Stimmt es, dass "mein" BAföG wie folgt auf das ALG2 meiner Partnerin angerechnet wird:
Bedarf für Studierende = 597,00€
Pauschabzug 20% = 119,40€
Pauschabzug 30,00€
Anrechenbares Einkommen/BAföG = 447,60€
--> Übersteigt noch nicht "meinen" ALG2-Bedarf
2) Dann dürfte mein Einkommen ja wie folgt als Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden. Um keine Abzüge beim BAföG zu haben, werde ich 395€/Monat verdienen, statt der gerade aktuellen 440€.
Monatslohn = 395,00€
Pauschabzug 100€
Pauschabzug 20%
Anrechenbares Einkommen = 236,00€
--> Übersteigt mit dem BAföG meinen fiktiven Grundbedarf, siehe Punkt 3.
3) Mein anrechenbares Gesamteinkommen (447,60€ + 236,00€ = 683,60€) übersteigt um 111,60€ (572,00€ - 683,60€) meinen fiktiven ALG2-Bedarf und meiner Freundin werden somit "nur" noch 460€ (572,00€ - 111,60€) ausgezahlt.
4) Da ich letztens sowieso zum Amt für soziales und wohnen musste, dachte ich, ich schildere den Fall einmal und frage, wie sich das auf mein Wohngeld auswirkt. Die Dame sagte, dass in der Konstellation BAföG Empfänger + ALG-2 Empfängerin in einer Wohnung, der BAföG-Empfänger grundsätzlich berechtigt sei, Wohngeld zu beziehen. Allerdings ginge das nur, wenn der BAföG-Empfänger nicht auf dem Bescheid der ALG-2 Empfängerin auftauche, bzw. sein Einkommen nicht auf die Bezüge der ALG-2 Empfängerin angerechnet werden würden. Das verstand ich nicht, also habe ich heute beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Referat für Wohngeld angerufen und dort sagte man mir, dass ich Wohngeld beziehen könne, solange keine KDU-Anteile im ALG2-Bescheid aufgeführt seien. Das hat mich stutzig gemacht, da ich als BAföG-Bezieher ja sowieso keinen Anspruch auf SGB2 Leistungen habe und ich noch nie in der Spalte für Unterkunft und Heizung berücksichtigt wurde.
Also, was stimmt nun in Bezug auf BAföG, Minijob und Wohngeld?
Stimmt meine Annahme überhaupt, dass BAföG und Minijob in der Form auf das ALG2 meiner Freundin angerechnet werden? Ach ja, zwei Telefonate mit dem hiesigen Jobcenter ergaben, dass BAföG überhaupt nicht auf das ALG2 meiner Freundin angerechnet werden würden, das kann ich mir so aber nicht vorstellen.
Ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig die Augen öffnen. Falls ihr noch zusätzliche Infos braucht, bin ich gerne bereit, diese zu liefern.
Viele Grüße
McMurphy