Guten Tag,
... mal angenommen ein ALG2-Antragsteller erfüllt die offiziellen Bedürftigkeitskriterien der ARGE und wohnt noch bei seinen Eltern die aber deutlich "überschuldet" sind. Für mich stellt sich nun hier die Frage, ob die hier entstandenen Schulden (in Form einer erheblichen Hypothek) im Zuge der Offenlegung der finanziellen Verhältnisse der Eltern einen abzugsfähigen Charakter haben.
Ich habe nämlich konkret den Eindruck dass dieser Umstand teilweise das mtl. Einkommen der Eltern deutlich relativieren könnte.
... mal angenommen ein ALG2-Antragsteller erfüllt die offiziellen Bedürftigkeitskriterien der ARGE und wohnt noch bei seinen Eltern die aber deutlich "überschuldet" sind. Für mich stellt sich nun hier die Frage, ob die hier entstandenen Schulden (in Form einer erheblichen Hypothek) im Zuge der Offenlegung der finanziellen Verhältnisse der Eltern einen abzugsfähigen Charakter haben.
Ich habe nämlich konkret den Eindruck dass dieser Umstand teilweise das mtl. Einkommen der Eltern deutlich relativieren könnte.