Wie in dem vorigen Abschnitt beschrieben, erfüllen die Eltern ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern durch die Gewährung von "Naturalunterhalt", indem sie ihnen Wohnung gewähren, sie verpflegen, sie kleiden und auch sonst für sie sorgen.
Kommt es zur Trennung der Eltern, wird der Naturalunterhalt von dem Elternteil allein erbracht, bei dem das Kind wohnt. Er erfüllt gegenüber einem minderjährigen Kind seine Unterhaltspflicht damit vollständig.
Nur der andere Elternteil ist nach der Trennung zur Zahlung von "Barunterhalt" verpflichtet. Das heisst, er muss dem betreuenden Elternteil monatlich einen Geldbetrag zum Unterhalt des Kindes zur Verfügung stellen.