Hallo,
es geht um ein homosexuelles Pärchen, die beiden Frauen haben ein Kind (geb. im Dez. 2008) der Vater ist bekannt.
Muß der gesetztliche Vater für das Kind Unterhalt zahlen, obwohl die Frauen mit dem Kind in einer Partnerschaft leben? Beide Frauen sind zu Hause und beziehen gemeinsam Alg2, sie werden im Amt auch als "eheähnliche Gemeinschaft" geführt.
LG
es geht um ein homosexuelles Pärchen, die beiden Frauen haben ein Kind (geb. im Dez. 2008) der Vater ist bekannt.
Muß der gesetztliche Vater für das Kind Unterhalt zahlen, obwohl die Frauen mit dem Kind in einer Partnerschaft leben? Beide Frauen sind zu Hause und beziehen gemeinsam Alg2, sie werden im Amt auch als "eheähnliche Gemeinschaft" geführt.
LG