strümpfchen
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Hallo,
kann mir nicht verkneifen mal meinen Erfolg zu schildern.
Vorgeschichte: Es gab eine Forderung einer Bank aus einem Darlehnsvertrag und einem aufgelöstem Girokonto, diese war durch notarielles Schuldanerkenntnis gesichert und wurde zum größten Teil durch Ratenzahlung bis Mai 2003 getilgt. Weiterhin gab es eine Bankbürgschaft bei der ein weiterer als Gesamtschuldner mithaftete. Diese wurde im Juni 2005 gezogen und ausgezahlt.
Im September 2006 meldete sich erstmals das Inkassobüro als Bevollmächtigter, hatte jedoch beide Forderungen unter dem notariellen Schuldanerkenntnis geführt.
In 11/2006, 06/2007 und 01/2008 wurde das Inkassobüro schriftlich gebeten die Forderungen zu trennen. Eine Reaktion erfolgte nicht.
Im Dezember 2008 erfolgte nochmals ein Vergleichsangebot des Inkassobüros, Zahlungsfrist: 08.01.2009
Mit Schreiben vom 13.01.2009 teilte ich dem Inkasso (kaltlächelnd) mit, dass die Forderung aus der Bankbürgschaft verjährt sei, gleiches gilt für die Zinsen im Zeitraum 05/2003 bis 31.12.2005. (Kopie des Schreibens ging an den mithaftenden Gesamtschuldner)
Mit Schreiben von 02/2009 bestätigt das Inkasso die eingetretene Verjährung und macht zur endgültigen Beilegung der noch offenen Forderung ein Angebot, welches nur knapp über der restlichen Hauptforderung liegt.
Dieses werde ich vermutlich wahrnehmen ... und damit gut 3.000 € einsparen, gegenüber der ursprünglichen Forderung des Inkassos
Offensichtlich war das Inkasso zu arrogant, meinen Hinweisen auf die Nichttitulierung der Teilforderung nachzugehen. (Ob deren Haftpflichtversicherer sich ebenso freut wie ich???)
Bitte alle Forderungen genau prüfen!!!
LG
strümpfchen
kann mir nicht verkneifen mal meinen Erfolg zu schildern.
Vorgeschichte: Es gab eine Forderung einer Bank aus einem Darlehnsvertrag und einem aufgelöstem Girokonto, diese war durch notarielles Schuldanerkenntnis gesichert und wurde zum größten Teil durch Ratenzahlung bis Mai 2003 getilgt. Weiterhin gab es eine Bankbürgschaft bei der ein weiterer als Gesamtschuldner mithaftete. Diese wurde im Juni 2005 gezogen und ausgezahlt.
Im September 2006 meldete sich erstmals das Inkassobüro als Bevollmächtigter, hatte jedoch beide Forderungen unter dem notariellen Schuldanerkenntnis geführt.
In 11/2006, 06/2007 und 01/2008 wurde das Inkassobüro schriftlich gebeten die Forderungen zu trennen. Eine Reaktion erfolgte nicht.
Im Dezember 2008 erfolgte nochmals ein Vergleichsangebot des Inkassobüros, Zahlungsfrist: 08.01.2009
Mit Schreiben vom 13.01.2009 teilte ich dem Inkasso (kaltlächelnd) mit, dass die Forderung aus der Bankbürgschaft verjährt sei, gleiches gilt für die Zinsen im Zeitraum 05/2003 bis 31.12.2005. (Kopie des Schreibens ging an den mithaftenden Gesamtschuldner)
Mit Schreiben von 02/2009 bestätigt das Inkasso die eingetretene Verjährung und macht zur endgültigen Beilegung der noch offenen Forderung ein Angebot, welches nur knapp über der restlichen Hauptforderung liegt.
Dieses werde ich vermutlich wahrnehmen ... und damit gut 3.000 € einsparen, gegenüber der ursprünglichen Forderung des Inkassos
Offensichtlich war das Inkasso zu arrogant, meinen Hinweisen auf die Nichttitulierung der Teilforderung nachzugehen. (Ob deren Haftpflichtversicherer sich ebenso freut wie ich???)
Bitte alle Forderungen genau prüfen!!!
LG
strümpfchen