Startbeitrag
- Mitglied seit
- 25 Jul 2018
- Beiträge
- 2
- Bewertungen
- 0
Hallo,
ich frage hier für einen Freund, der kein Internet hat. Ich hoffe, der Thread passt in dieses Forum, da es ja hier ALG2 und Schulden betrifft, wofür es getrennte Foren gibt.
mein Freund hatte für einen Monat (Juni) eine Arbeit, wurde dann aber gekündigt gleich im ersten Monat.
Er hat dies schon dem Amt im Mai mitgeteilt. Dort wurde ihm gesagt, dass er kein Geld vom Jobcenter für den Monat Juni mehr bekommt, da ja das Gehalt Ende des Monats kommen soll. Nun gut, er konnte sich das Geld leihen hat er sch gedacht, ebenso die Fahrtkosten , insgesamt 900 €uro. Auch für den Monat Juli musste er Fahrtkosten bezahlen, da es Monatsticket für seine Strecke dort nur im Abo gibt .. und nach Kündigung nochmal drauf, da Monatskarten dort bis zum 12. des Vormonats beantragt werden müssen. Er hat nun also 1100 €uro geliehen.
Doch das Problem ist: Nun soll es auch im Juli kein Geld vom Jobcenter geben, denn sein Monatsgehalt für den Monat Juni ist erst am 1. Juli gekommen und beim Jobcenter gelte das Zuflussprinzip. Der Widerspruch wurde abgelehnt, da ja im Monat Juli Geld eingegangen ist. Auch der Anwalt meinte, dass das Jobcenter bzgl. dem Zuflussprinzip recht hat.
Was kann er machen? Er kann von den 1400 €uro einmaligem Nettogehalt (Anfang Juli erhalten, aber Gehalt für Juni) ja nicht den Lebensunterhalt, Wohnung für Juli und noch seine Schulden begleichen.
Also zusammengefasst
: Anfang/Mitte Mai: Jobcenter mitgeteilt, dass Arbeitsaufnahme im Juni erfolgt -> Info, dass Leistungen eingestellt werden kam mündlich --> somit Geld geliehen von 900 €uro
Juni: Arbeitsaufnahme erfolgte, Kündigung Mitte Juni zum Monatsende; kein Gehaltszugang, weitere 200 € für Fahrkarte geliehen.
Juli: Gehaltszugang am 1. Juli; Ablehnender Bescheid für Juli-Leistungen vom Jobcenter, ebenfalls bereits abgelehnter Widerspruch ; Anwalt meint Jobcenter hätte recht.
Folge: Von den 1400 müssten Schulden bezahlt werden + Lebensunterhalt/Miete für Juli.
Frage: Wie soll das gehen? Bzw. was kann getan werden? Es gab somit 2 Monate keine ALG2-Leistungen, obwohl nur 1 Monat gearbeitet wurde.
ich frage hier für einen Freund, der kein Internet hat. Ich hoffe, der Thread passt in dieses Forum, da es ja hier ALG2 und Schulden betrifft, wofür es getrennte Foren gibt.
mein Freund hatte für einen Monat (Juni) eine Arbeit, wurde dann aber gekündigt gleich im ersten Monat.
Er hat dies schon dem Amt im Mai mitgeteilt. Dort wurde ihm gesagt, dass er kein Geld vom Jobcenter für den Monat Juni mehr bekommt, da ja das Gehalt Ende des Monats kommen soll. Nun gut, er konnte sich das Geld leihen hat er sch gedacht, ebenso die Fahrtkosten , insgesamt 900 €uro. Auch für den Monat Juli musste er Fahrtkosten bezahlen, da es Monatsticket für seine Strecke dort nur im Abo gibt .. und nach Kündigung nochmal drauf, da Monatskarten dort bis zum 12. des Vormonats beantragt werden müssen. Er hat nun also 1100 €uro geliehen.
Doch das Problem ist: Nun soll es auch im Juli kein Geld vom Jobcenter geben, denn sein Monatsgehalt für den Monat Juni ist erst am 1. Juli gekommen und beim Jobcenter gelte das Zuflussprinzip. Der Widerspruch wurde abgelehnt, da ja im Monat Juli Geld eingegangen ist. Auch der Anwalt meinte, dass das Jobcenter bzgl. dem Zuflussprinzip recht hat.
Was kann er machen? Er kann von den 1400 €uro einmaligem Nettogehalt (Anfang Juli erhalten, aber Gehalt für Juni) ja nicht den Lebensunterhalt, Wohnung für Juli und noch seine Schulden begleichen.
Also zusammengefasst
: Anfang/Mitte Mai: Jobcenter mitgeteilt, dass Arbeitsaufnahme im Juni erfolgt -> Info, dass Leistungen eingestellt werden kam mündlich --> somit Geld geliehen von 900 €uro
Juni: Arbeitsaufnahme erfolgte, Kündigung Mitte Juni zum Monatsende; kein Gehaltszugang, weitere 200 € für Fahrkarte geliehen.
Juli: Gehaltszugang am 1. Juli; Ablehnender Bescheid für Juli-Leistungen vom Jobcenter, ebenfalls bereits abgelehnter Widerspruch ; Anwalt meint Jobcenter hätte recht.
Folge: Von den 1400 müssten Schulden bezahlt werden + Lebensunterhalt/Miete für Juli.
Frage: Wie soll das gehen? Bzw. was kann getan werden? Es gab somit 2 Monate keine ALG2-Leistungen, obwohl nur 1 Monat gearbeitet wurde.