Guten Tag zusammen. Vor einem Jahr hat mein Gasversorger deutlich höhere Preise angekündigt, die seit Januar 23 gelten. Dies hatte ich zeitnah dem Jobcenter (hier Sozialamt, da Optionskommune ) mitgeteilt. Einen höheren Abschlag wollte das Amt aber nicht bewilligen und verwies darauf, dass man nach der Jahresabrechnung ja ohnehin die tatsächlichen Kosten übernehmen würde. So kam es auch, die Jahresabrechnung des Versorgers weist eine Nachzahlung von über 500 Euro aus, zudem einen drastisch erhöhten Monatsabschlag. Datiert ist die Rechnung vom 04. Oktober (frankiert 11.10.), tatsächlich zugegangen ist sie mir am 27.10.23. Am 30.10. habe ich dann mein Anschreiben inkl. der Rechnung beim Amt eingereicht. Mit dem Hinweis, dass der nächste Abschlag bereits im November fällig ist.
Bis heute habe ich vom Amt nichts gehört, dafür aber eine Mahnung vom Gasversorger erhalten, in der ich zur sofortigen Zahlung aufgefordert werde und die Einstellung der Versorgung angekündigt wird, falls ich nicht umgehend zahlen sollte. Gibt es da Fristen, innerhalb denen das Amt reagieren muss? Da das Amt für den Zeitraum der Rechnungserstellung bis Neugewährung keine Abschläge überweist, ist mittlerweile auch der neue Abschlag in der Mahnung enthalten, also Nachzahlung plus November-Abschlag. Was tut man da? Die Mahnung an das Amt weiterleiten? Und dann „bitte, bitte“ sagen und Prinzip Hoffnung, dass das Amt auch reagiert?
Aktuell läuft übrigens noch ein Überprüfungsantrag , weil mir das Amt für die Monate Sept. und Okt. (und nun auch November) keine Heizkostenabschläge bewilligt, dafür aber den Teil meiner Untermieterin abgezogen hat. Man gewährt mir also keinen Abschlag, weil dieser in diesem Zeitraum neu berechnet werden muss, unterstellt aber, dass ich von meiner Untermieterin diesen Betrag (ihren Anteil) erhalten hätte. Was nicht der Fall ist. Ich kann nachvollziehen, dass so komplexe Berechnungen die SB überfordern, aber das ist ja eigentlich unabhängig von der Jahresabrechnung, der Nachzahlung und den neuen Abschlägen.
Bis heute habe ich vom Amt nichts gehört, dafür aber eine Mahnung vom Gasversorger erhalten, in der ich zur sofortigen Zahlung aufgefordert werde und die Einstellung der Versorgung angekündigt wird, falls ich nicht umgehend zahlen sollte. Gibt es da Fristen, innerhalb denen das Amt reagieren muss? Da das Amt für den Zeitraum der Rechnungserstellung bis Neugewährung keine Abschläge überweist, ist mittlerweile auch der neue Abschlag in der Mahnung enthalten, also Nachzahlung plus November-Abschlag. Was tut man da? Die Mahnung an das Amt weiterleiten? Und dann „bitte, bitte“ sagen und Prinzip Hoffnung, dass das Amt auch reagiert?
Aktuell läuft übrigens noch ein Überprüfungsantrag , weil mir das Amt für die Monate Sept. und Okt. (und nun auch November) keine Heizkostenabschläge bewilligt, dafür aber den Teil meiner Untermieterin abgezogen hat. Man gewährt mir also keinen Abschlag, weil dieser in diesem Zeitraum neu berechnet werden muss, unterstellt aber, dass ich von meiner Untermieterin diesen Betrag (ihren Anteil) erhalten hätte. Was nicht der Fall ist. Ich kann nachvollziehen, dass so komplexe Berechnungen die SB überfordern, aber das ist ja eigentlich unabhängig von der Jahresabrechnung, der Nachzahlung und den neuen Abschlägen.