Hohe Jahresabrechnung des Gasversorgers, JC reagiert drei Wochen nicht, Versorger droht Sperrung an

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MauriceBa

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Guten Tag zusammen. Vor einem Jahr hat mein Gasversorger deutlich höhere Preise angekündigt, die seit Januar 23 gelten. Dies hatte ich zeitnah dem Jobcenter (hier Sozialamt, da Optionskommune ) mitgeteilt. Einen höheren Abschlag wollte das Amt aber nicht bewilligen und verwies darauf, dass man nach der Jahresabrechnung ja ohnehin die tatsächlichen Kosten übernehmen würde. So kam es auch, die Jahresabrechnung des Versorgers weist eine Nachzahlung von über 500 Euro aus, zudem einen drastisch erhöhten Monatsabschlag. Datiert ist die Rechnung vom 04. Oktober (frankiert 11.10.), tatsächlich zugegangen ist sie mir am 27.10.23. Am 30.10. habe ich dann mein Anschreiben inkl. der Rechnung beim Amt eingereicht. Mit dem Hinweis, dass der nächste Abschlag bereits im November fällig ist.
Bis heute habe ich vom Amt nichts gehört, dafür aber eine Mahnung vom Gasversorger erhalten, in der ich zur sofortigen Zahlung aufgefordert werde und die Einstellung der Versorgung angekündigt wird, falls ich nicht umgehend zahlen sollte. Gibt es da Fristen, innerhalb denen das Amt reagieren muss? Da das Amt für den Zeitraum der Rechnungserstellung bis Neugewährung keine Abschläge überweist, ist mittlerweile auch der neue Abschlag in der Mahnung enthalten, also Nachzahlung plus November-Abschlag. Was tut man da? Die Mahnung an das Amt weiterleiten? Und dann „bitte, bitte“ sagen und Prinzip Hoffnung, dass das Amt auch reagiert?

Aktuell läuft übrigens noch ein Überprüfungsantrag , weil mir das Amt für die Monate Sept. und Okt. (und nun auch November) keine Heizkostenabschläge bewilligt, dafür aber den Teil meiner Untermieterin abgezogen hat. Man gewährt mir also keinen Abschlag, weil dieser in diesem Zeitraum neu berechnet werden muss, unterstellt aber, dass ich von meiner Untermieterin diesen Betrag (ihren Anteil) erhalten hätte. Was nicht der Fall ist. Ich kann nachvollziehen, dass so komplexe Berechnungen die SB überfordern, aber das ist ja eigentlich unabhängig von der Jahresabrechnung, der Nachzahlung und den neuen Abschlägen.
 
Was tut man da? Die Mahnung an das Amt weiterleiten? Und dann „bitte, bitte“ sagen und Prinzip Hoffnung, dass das Amt auch reagiert?

Hast du denn mal versucht, deinen zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen und zu fragen, woran es hängt? Die Zusicherung von damals, dass man mit der Endabrechnung die tatsächlichen Kosten berücksichtigen wird, hast du noch? Kann man die mal lesen?


Man gewährt mir also keinen Abschlag, weil dieser in diesem Zeitraum neu berechnet werden muss, unterstellt aber, dass ich von meiner Untermieterin diesen Betrag (ihren Anteil) erhalten hätte. Was nicht der Fall ist. Ich kann nachvollziehen, dass so komplexe Berechnungen die SB überfordern, aber das ist ja eigentlich unabhängig von der Jahresabrechnung, der Nachzahlung und den neuen Abschlägen.

Warum kannst du das nicht nachvollziehen? Wenn im Untermietvertrag z. B. 50 Euro Heizkostenvorauszahlung pro Monat vereinbart ist, hat das erstmal überhaupt nichts mit deiner Heizkostenfälligkeit und -abrechnung zu tun. Der Untermieter muss auch dann 50 Euro im Monat zahlen, wenn du selbst nichts zahlen musst.
 
Die SB ist prinzipiell nicht zu erreichen. Da lassen die sich von der Zentrale "abschirmen", zudem habe ich bei diesem Amt gelernt, nie etwas mündlich zu machen. Und da wäre eben eine Rechtsgrundlage hilfreich. Die SB ist eine von der Sorte, die ihre Antworten gerne damit beginnt "Ihr Schreiben vom ... habe ich am 15.xx. auf den Tisch bekomme ...", obwohl es im Amt bereits seit dem 01.xx. gegen Empfangsbekenntnis vorlag. Sie meint, Fristen beginnen erst, wenn sie gerade die Laune hat, sich mit meinem Fall zu beschäftigen.
 
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