Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Situation: Am 31. März würde regulär der Bezugszeitraum meines ALG I enden, da ich dann ein Jahr lang ALG I bezogen habe.
Am 23. März habe ich nun eine per Bildungsgutschein geförderte Weiterbildungsmaßnahme begonnen, die bis August geht.
Ich weiß von meiner Beraterin, dass sich der Bezugszeitraum pro 2 Tagen, die ich in einer Weiterbildung bin, um 1 Tag verlängert. Das gilt aber laut dem Merkblatt nur, wenn die Weiterbildung während des regulären Bezugzeitraumes stattfindet.
Bei mir ist das ja nur für 8 Tage (23. März bis 31. März) der Fall. So, wie sie es mir erklärt hat, erhalte ich für die Zeit danach, also ab dem 1. April bis zum Ende der Weiterbildung nun 50% des bisherigen Betrags, da diese Regelung (2 Tage Weiterbildung = 1 Tag Bezüge) in diesem Fall so umgelegt wird.
Heute habe ich nun aber den Bescheid erhalten, in dem bis zum Ende der Weiterbildung wieder der volle Betrag (100% wie bisher) steht.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich etwas übersehen habe oder ob ich meine Beraterin falsch verstanden habe. Erhalte ich nun von April bis August weiterhin den vollen Betrag wie bisher oder muss ich mit der Hälfte des Geldes auskommen?
Ich hoffe ich konnte verständlich erklären, worum es geht.
Vielen Dank für eure Hilfe, bleibt gesund!
Harald
ich habe eine Frage zu folgender Situation: Am 31. März würde regulär der Bezugszeitraum meines ALG I enden, da ich dann ein Jahr lang ALG I bezogen habe.
Am 23. März habe ich nun eine per Bildungsgutschein geförderte Weiterbildungsmaßnahme begonnen, die bis August geht.
Ich weiß von meiner Beraterin, dass sich der Bezugszeitraum pro 2 Tagen, die ich in einer Weiterbildung bin, um 1 Tag verlängert. Das gilt aber laut dem Merkblatt nur, wenn die Weiterbildung während des regulären Bezugzeitraumes stattfindet.
Bei mir ist das ja nur für 8 Tage (23. März bis 31. März) der Fall. So, wie sie es mir erklärt hat, erhalte ich für die Zeit danach, also ab dem 1. April bis zum Ende der Weiterbildung nun 50% des bisherigen Betrags, da diese Regelung (2 Tage Weiterbildung = 1 Tag Bezüge) in diesem Fall so umgelegt wird.
Heute habe ich nun aber den Bescheid erhalten, in dem bis zum Ende der Weiterbildung wieder der volle Betrag (100% wie bisher) steht.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich etwas übersehen habe oder ob ich meine Beraterin falsch verstanden habe. Erhalte ich nun von April bis August weiterhin den vollen Betrag wie bisher oder muss ich mit der Hälfte des Geldes auskommen?
Ich hoffe ich konnte verständlich erklären, worum es geht.
Vielen Dank für eure Hilfe, bleibt gesund!
Harald