Höhe der Leistungen bei einem vorläufigen Bescheid

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Alida

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Hallo:
Es geht um die Höhe der Leistungen bei einem vorläufigen Bescheid.
Die Leistungen bei einem vorläufigen Bescheid müssen doch genauso sein wie bei einem endgültigen Bescheid und nicht weniger oder?

A
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Alida :welcome:

hier stellt sich die Frage warum ein vorläufiger Bescheid, was steht in der Begründung?

Und hast du einen Job? Oder mußt du noch Unterlagen nachreichen?
 

Alida

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Hallo Seepferdchen:
Danke schön.
Es fehlt die Verlängerung des Mietvertrags, die Vermieterin ist im Ausland und bleibt wohl länger dort als erwatet, in etwas 3,5 bis 4 Monaten kommt sie wieder.

Nein, eine Arbeit habe ich nicht.
 

Seepferdchen 2010

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Es geht um die Höhe der Leistungen bei einem vorläufigen Bescheid.

Hier schreibst du nur von der Höhe aber nicht was bewilligt wurde bzw.
welcher Betrag, mit anderen Worten wurde die Kosten der Unterkunft
berücksichtigt und wenn ja welche in welcher Höhe?

Wie ist die Antwort auf die gestellte Frage?

Kann man nur beantworten wenn man alle Angaben hat, verständlich?
 

Alida

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Also die Angabe Mietvertrag ist unvollständig.
Würde ein vorläufiger Bescheid mit weniger oder gar keine Kosten der Unterkunft sein oder doch so wie vorher. :welcome:
 

Seepferdchen 2010

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Du kannst jetzt dem Jobcenter nur schriftlich mitteilen das die nötigen
Angaben nachgereicht werden und dazu bitte belegen, das du weiterhin
deine Miete an den Vermieter zahlst, also an Hand deine monatlichen
Überweisung, Kontoauszug.
Ohne den Mietvertrag zu lesen kann man nur pauschal einen Hinweis geben.
 
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