Höhe ALG1 nach Bundesfreiwilligendienst und Probezeit

Leser in diesem Thema...

Max Moritz

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2017
Beiträge
1
Bewertungen
0
Hallo,

ich habe folgendes etwas kompliziertes Problem:

Ich habe in den letzten zwei Jahren einen BFD gemacht und danach einen ALG1 Anspruch von 12 Monaten und 160 EUR/Monat bewilligt bekommen, den ich aber nur 2 Monate in Anspruch genommen habe. Danach war ich einige Zeit selbständig geringfügig tätig. Dann habe ich eine Stelle angenommen mit 2800 EUR brutto, aber es sieht so aus, als wenn ich nach 4 Monaten Probezeit nicht übernommen werde.

Wie hoch ist danach mein ALG1 Anspruch?

Vielen Dank für eure Hilfe .
 

Agent

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
12 Apr 2016
Beiträge
444
Bewertungen
284
Hallo Max Moritz,

eine Neuberechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt erst mit einem neuen Anspruch. Den erwirbt man, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war. Zeiten, die bereits für einen Anspruch auf ALG I berücksichtigt wurden können nicht herangezogen werden.

Heißt also, dein ALG I bleibt genau so hoch wie vor deinem aktuellen Job.

Viele Grüße
Agent
 
Oben Unten