Hallo,
ich habe eine Frage:
Zur Zeit habe ich einen Teilzeitjob. Wenn ich jetzt ins ALG1 fallen würde, dann hätte ich nur einen sehr kleinen Anspruch.
Allerdings arbeite ich noch keine zwei Jahre dort und deshalb würde ja mein alter ALG1-Anspruch greifen, wenn ich innerhalb der zwei Jahre arbeitslos werden würde.
Da Arbeitslosigkeit nicht auszuschließen ist, aber vielleicht erst nach besagten zwei Jahren die Überlegung:
Macht es Sinn, jetzt noch für einen Tag Arbeitslos zu werden und somit die Anspruchshöhe für das "alte" ALG1 wieder für zwei Jahre zu verlängern? Geht das überhaupt?
Ich danke euch!
ich habe eine Frage:
Zur Zeit habe ich einen Teilzeitjob. Wenn ich jetzt ins ALG1 fallen würde, dann hätte ich nur einen sehr kleinen Anspruch.
Allerdings arbeite ich noch keine zwei Jahre dort und deshalb würde ja mein alter ALG1-Anspruch greifen, wenn ich innerhalb der zwei Jahre arbeitslos werden würde.
Da Arbeitslosigkeit nicht auszuschließen ist, aber vielleicht erst nach besagten zwei Jahren die Überlegung:
Macht es Sinn, jetzt noch für einen Tag Arbeitslos zu werden und somit die Anspruchshöhe für das "alte" ALG1 wieder für zwei Jahre zu verlängern? Geht das überhaupt?
Ich danke euch!