Hallo zusammen, erst einmal freue ich mich, dass es so ein tolles Forum gibt, wo man/frau Hilfe findet. Vielleicht hat ja auch einer der Experten hier eine Antwort auf meine Frage. Ich war bis Januar 2008 fest angestellt, und bin dann entlassen worden. Nach ca. zwei Monaten Arbeitslosigkeit habe ich mich mittels Gründungszuschuss selbstständig gemacht. Leider muss ich mir aber jetzt eingestehen, dass ich damit einfach nicht genug verdienen kann, und so werde ich mich kommenden Monat wohl arbeitslos melden, denn ich habe zum Glück die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei der Arbeitsagentur entrichtet. Aus den 12 Monaten freiwilliger Versicherung ergeben sich 6 Monate Anspruch, und einen Monat Restanspruch habe ich noch aus meiner Arbeitslosigkeit vor der Selbstständigkeit. Da ich "nur" einen Ausbildungsberuf erlernt habe, werde ich wohl entsprechend meiner Qualifikation eingestuft, und ca. 770 € ALG monatlich erhalten. Mein 1-monatiger Restanspruch ist aber mit 1020 € deutlich höher. Weiß jemand, ob ich nun einen Monat lang 1020 € erhalte, und dann 6 Monate 770 €, oder was für einen Bewilligungsbescheid werde ich von der Arbeitsagentur erhalten? Wäre toll, wenn da einer was weiß... Vielen Dank. Tschau Asu