XxMikexX
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Hochschwangere muss ausziehen - Nachrichten Geld - Ratgeber Recht - Miet- und Wohnungseigentumsrecht - DIE WELTSchwangere können unmittelbar vor der Geburt vor einer Räumung geschützt sein. Dafür muss sich die Schwangere aber bemüht haben, eine Ersatzwohnung zu finden. Andernfalls muss auch sie die Wohnung räumen.
Es geht offenbar um eine ALG-2 Empfängerin. Leider wird nicht gesagt wie hoch die Miete ist. 8000 € Mietschulden sind schon eine Menge.
Ich wußte gar nicht, daß man so was beantragen kann. Als ich von einer Wohnungskündigung bedroht war und die ARGE informierte wurde ich abgewiesen. "Damit haben wir nichts zu tun und können auch nichts machen."Es stellte sich heraus, dass die Frau bei der ARGE nicht einmal beantragt hatte, dass man ihr eine Übergangswohnung zuweist