Hochschwanger, ein Kleinkind und Einladung vom JC

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MadameTussaud

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Hallo ihr Lieben.

Ich habe hier schon viel gelesen und konnte mir auf diese Weise bisher immer selbst weiterhelfen. Zu meinem aktuellen Problem finde ich aber leider keine ähnlichen Fälle.

Heute hatte ich folgende Einladung im Briefkasten:

Einladung

Sehr geehrte Frau Tussaud

bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin in <<Adresse>> am XX um XX.

Bitte bringen Sie diese Einladung zum Termin mit.
Das Jobcenter Köln möchte Sie herzlich einladen, sich über Angebote zum Thema "Beruflicher Einstieg und Alltag für Erziehende" zu informieren.

Das Gleichgewicht zwischen Familie und Beruf ist nicht immer leicht zu finden. Lassen Sie sich dabei professionell unterstützen: In Köln bieten zahlreiche Träger Hilfemöglichkeiten (Coaching) an. Der zeitliche Umfang für ein solches Coaching kann ca. 2-4 Std./Woche betragen. Dieses Angebot ist für Sie kostenfrei. Bei der Veranstaltung händigen wir Ihnen einen Gutschein für diese Dienstleistung aus und Sie können vor Ort Träger kennenlernen, die ein solches Coaching anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Als zweite Seite dann das übliche Formular, warum man der Aufforderung nicht nachkommen kann.

Nun zu mir. Ich bin in der 33. Woche schwanger und habe einen Zweieinhalbjährigen in der Blüte seiner Trotzphase. Ich habe niemanden, der in der fraglichen Zeit auf meinen Sohn aufpassen kann. Da ich in den nächsten drei Jahren ohnehin nicht werde arbeiten können, entzieht sich diese Einladung meiner Logik.

Theoretisch wäre ich zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Mutterschutz.

Ich war vorgestern bei meiner Frauenärztin. Der Gebärmutterhals ist verkürzt, es droht eine Frühgeburt. Sie wollte mich am liebsten stationär ins KH verfrachten, was aber nicht geht - wer passt dann auf meinen Jungen auf? Sie wollte mich dann zumindest krankschreiben, was ich jedoch ablehnte. Wozu? Ich arbeite ja ohnehin nicht, dachte ich. Hätte ich mal bloß. Jetzt ist die gute Frau im Urlaub.

Komm ich da irgendwie ohne eine AU drum rum?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Eure Madame T.
 

Matze1988

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Hallo,

Eine Arbeitsunfähigkeit sollste dir auf jeden fall geben lassen. Sowie es hat nichts damit zu tun, ob du Arbeitest oder nicht. Diese brauch man auch als Schüler etc.

Alternativ ne Wegeunfähigkeitbescheinigung die kostet aber extra Geld.

Der Alternative weg wäre Langwieriger , sowie müsstest mit einer Sanktion rechnen. Aber dir dan nen Anwalt einschalten.

Ich würde auf jeden fall zum Arzt gehen und eine AU hollen und die los schicken. Erspart dir viel stress und Zeit.


Mfg

Matze
 

Nena

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Deine Frauenärztin hat doch bestimmt eine Vertretung? Auch unabhängig von Deinem "Großen" kannst Du Dir das jetzt doch wirklich nicht antun (unabhängig von der Sinnlosigkeit).

Da ich noch nie schwanger war: Steht der Mutterschutz nicht im Mutterpass? Reicht das nicht als "Entschuldigung"?
 

Seepferdchen 2010

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:welcome:@MadameTussaud,

zunächst einmal eine Frage, steht in deinem Schreiben ggf. dieser § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III ?

Theoretisch wäre ich zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Mutterschutz.

Und genau das ist der Grund warum diese Einladung für dich keinen Sinn macht, weil:

§ 10 SGB II Abs.: 1

sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

Wort hervorgehoben.
 

MadameTussaud

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Guten Morgen :)

Der Reihe nach:

Steht der Mutterschutz nicht im Mutterpass? Reicht das nicht als "Entschuldigung"?

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 6 Wochen nach der Geburt.

Und was ich bisher an ähnlichen Fällen hier mitgelesen habe, ist der Mutterschutz kein Grund, einer Beratung fern zu bleiben.
Allerdings handelt es sich hier nicht um eine eine kurze persönliche Beratung sondern um eine Veranstaltung, die 2-4 Stunden in Anspruch nimmt.

zunächst einmal eine Frage, steht in deinem Schreiben ggf. dieser § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III ?

Nichts dergleichen.
 

Seepferdchen 2010

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Und lies bitte hier:

Ich bin in der 33. Woche schwanger und habe einen Zweieinhalbjährigen in der Blüte seiner Trotzphase.

die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten
wird,

Text hervorgehoben.


https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_10-_30.03.2017.pdf
 

MadameTussaud

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Okay, also kreuze ich auf dem Beiblatt an, dass ich der Aufforderung aus "sonstigem Grund" nicht nachkommen werde, und zwar weil "ich zur fraglichen Zeit hochschwanger bin und mich weder körperlich noch seelisch in der Lage fühle, mit einem sich in der Trotzphase befindlichen Zweieinhalbjährigen an dieser Veranstaltung teilzunehmen und auch anderweitig niemand auf das Kind aufpassen kann." ??
 

Sonne11

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:welcome:@MadameTussaud,

zunächst einmal eine Frage, steht in deinem Schreiben ggf. dieser § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III ?
Seepferdchen hat noch vergessen, die Frage zu komplettieren: ist denn am Schreiben die Rechtsfolgenbelehrung für Termine angehängt? Wenn nicht, dann kann aus der Einladung schwer sanktioniert werden. Zumal das von Seepferdchen erwähnte auch fehlt. Wobei die beiden §§ bei Optionskommunen, wenn es denn eine ist bei Dir, fast immer fehlen. (§ 309 & § 59)

Die Rechtsfolgenbelehrung wäre an der Einladung das Wichtigste.
 

Pixelschieberin

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Abgesehen von einer dicken Kugel, die ich schon aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen nicht in Menschenansammlungen unbekannter Herkunft schleppen wollte, würde ich kleine Heulbojen für meine Zwecke nutzen.
Als Hauptgrund würde ich die ungeklärte Betreuung des zweijährigen Kindes anführen.
Dazu braucht's keine AU .

Sei mal 'n bissl kreativer, was das Drumherum der Kinderbetreuung angeht.
Schließlich hast du als Sorgeberechtigte eine gesetzlich verankerte Aufsichtspflicht.

Stein schleift Schere... Papier wickelt Stein... Schere schneider Papier...

Deine Aufsichtspflicht wiegt höher als die Einladung zu Veranstaltungen, die nach drei Jahren eh' vergessen sein dürften.
Falls SB andrer Meinung sei, möge sie dir die schriftliche Zusage senden, die damit einhergehenden Kosten für die Kurzzeitbespaßung des Filius' zu übernehmen:
Als da wären: Tickets zur An- und Abfahrt plus Salär für die Betreuungsperson.
Kinder bräuchten zuvor einige Eingewöhnungs-Treffen, um hinterher freiwillig allein bei Dritten zu bleiben. :wink:
Das kostet.
Davon abgesehen: Tagesmütter, die für zwei, drei Stunden Gewehr bei Fuß stehen, wüchsen deines Wissens in deiner Gegend nicht von den Bäumen.

Wärst du bauchlos, könntest du vorgeben, den Kleinen solange bei der SB lassen zu wollen.
Das wäre mein Plan B. :biggrin:
Es dürfen Wetten abgegeben werden, wie schnell diese "Einladung" wieder vom Tisch ist.

Zur fehlenden AU -Bescheinigung:
In den Tiefen des Forums existiert mehrfach der Hinweis - das ist der, den SBs stets vergessen mitzuteilen - dahingehend, daß Zeugenbeweis und andere Nachweise ebenso zulästig seien.
Da ich Link und Paragraphen nicht in meiner Sammlung habe, müßte selbst danach gesucht werden.
Vielleicht hat's jemand abgelegt und kann beispringen?
ich finde nur den Link einer RA-Kanzlei, von dem keiner weiß, wie lange er Bestand haben wird

Daß hier jemand im vorauseilenden Gehorsam auf diese unsäglich WUB verweist, muß ich nicht verstehen.
 

0zymandias

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Schau mal bitte, ob das hier eine identische Einladung ist.

(Deswegen wird hier auch nach den Paragrafen und der Rechtsfolgenbelehrung gefragt.)
 

HermineL

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Da ich Link und Paragraphen nicht in meiner Sammlung habe, müßte selbst danach gesucht werden.
Vielleicht hat's jemand abgelegt und kann beispringen?
ich finde nur den Link einer RA-Kanzlei, von dem keiner weiß, wie lange er Bestand haben wird.
Das von der Kanzlei hat Bestand :)
Hier nochmal der Text:
Das ist deren Wunschvorstellung. Ganz abgesehen von evtl, gewünschten und rechtlich
nicht begründeten Anforderungen einer WUB ist selbst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
nicht zwingend erforderlich. Eine krankheitsbedingte Verhinderung kann auch ohne
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung etwa durch Zeugenbeweis nachgewiesen
werden(Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 32 Rn. 13; Sonnhoff in JurisPK-SGB II, 2. Aufl.,
Stand 24.8.2010, § 32 Rn. 191).
 

MadameTussaud

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Schau mal bitte, ob das hier eine identische Einladung ist.

(Deswegen wird hier auch nach den Paragrafen und der Rechtsfolgenbelehrung gefragt.)

Genau DAS ist das Ding. Nur das Datum ist Ende August statt Anfang Sep. Ort und Veranstaltung ist identisch.

Vielen Dank für Eure Mühen.

Also habe ich das richtig verstanden, dass ich keine Konsequenzen bei Nichterscheinen zu befürchten habe, wenn keine Rechtsfolgenbelehrung dabei ist?

Den Termin Absagen oder einfach nicht erscheinen?
Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken, nachher kommt noch eine Einladung samt Belehrung....
 

Pauer

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Den Termin Absagen oder einfach nicht erscheinen?

Bitte unbedingt absagen!
Ich verstehe sowieso nicht, weshalb viele Bürger meinen, Termine bei Behörden ohne Absage einfach nicht wahrnehmen zu müssen. Bei anderen privaten Terminen (z.B. Arzt etc.) sagt man doch auch ab... Wieso sollte man das bei Behörden nicht machen müssen bzw. was spricht dagegen, sodass sich die Kollegen dort auch entsprechend darauf einstellen können?
 

erwerbsuchend

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nachher kommt noch eine Einladung samt Belehrung....

Damit wirst du leider rechnen müssen, wenn du zu diesem Termin nicht gehst. Es kann also sein, dass du eine Einladung zu einer ähnlichen Veranstaltung zu einem späterem Termin erhälst, nur dann mit RFB .

Es ist das Gleiche wie bei VV ohne RFB . Das JC hindert nichts daran, jene VV ohne RFB erneut mit RFB zu verschicken.
 

Doppeloma

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Hallo Pauer,

Ich verstehe sowieso nicht, weshalb viele Bürger meinen, Termine bei Behörden ohne Absage einfach nicht wahrnehmen zu müssen.

Es kommt immer darauf an, wer diesen Termin zu welchem Zweck ansetzt und verlangt hat, so sehe ICH das jedenfalls.

Die TE hat sich diesen Termin nicht gewünscht und nicht bestellt, was soll sie dort in ihrem Zustand, dem zuständigen SB dürfte ja wohl bekannt sein, dass sie sich bereits im Mutterschutz befindet.

Wenn nicht soll er mal in seine Akten sehen, ehe er Einladungen zu Informations-Veranstaltungen raus schickt ???

Bei anderen privaten Terminen (z.B. Arzt etc.) sagt man doch auch ab...

Das ist doch gar nicht vergleichbar, diese Termine macht man ja in der Regel auch bewußt und freiwillig, da gehört es sich allerdings auch abzusagen, wenn was dazwischen kommen sollte.

Wieso sollte man das bei Behörden nicht machen müssen bzw. was spricht dagegen, sodass sich die Kollegen dort auch entsprechend darauf einstellen können?

Die müssen sich bestimmt nicht sonderlich "darauf einstellen", dass (mindestens) eines der eingeladenen Schäfchen dort nicht erscheinen wird. :icon_hihi:

Für unerwünschte Einladungen (die keine Pflicht sind nach § 309 SGB III) sehe ich auch keinen Grund mich lange zu "entschuldigen" wenn ich an diesen Informationen überhaupt kein Interesse habe (jedenfalls vorerst nicht).

Was glaubst du wohl was ich da schon alles zu tun gehabt hätte, weil irgendwer meinte, mich zu irgendwas ganz "unverbindlich" einladen zu wollen ...
Ich bekam sogar mal was "Nettes" vom Amt für eine "Dampferfahrt", wo sich Personalchefs von CallCentern vorstellen und Gespräche führen wollten ... wahrscheinlich auf einem Schiff, damit man nicht so schnell weglaufen kann ... :icon_hihi:

Meine "Dampferfahrten" suche ich mir aber lieber selber aus, da habe ich mich auch nicht abgemeldet ... bin einfach nicht hin gegangen ... ich hatte übrigens schon einen Job im CallCenter aber das nur nebenbei, das war beim Amt auch bekannt ... :peace:

MfG Doppeloma
 

Pauer

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Das ist doch gar nicht vergleichbar, diese Termine macht man ja in der Regel auch bewußt und freiwillig, da gehört es sich allerdings auch abzusagen, wenn was dazwischen kommen sollte

Es ist mir ein Rätsel, weshalb sich das bei Behörden nicht gehören sollte.

Die müssen sich bestimmt nicht sonderlich "darauf einstellen", dass (mindestens) eines der eingeladenen Schäfchen dort nicht erscheinen wird.
Darauf einstellen MUSS man sich natürlich nicht - da die meisten Bürger so denken wie du, ist es tatsächlich sehr wahrscheinlich, dass einige nicht zu ihren Terminen auftauchen.

Hinterher wundern sie sich dann aber alle, weshalb eine Sanktion ins Haus flattert.
Mitarbeiter von Behörden - auch vom JC - sind keine Unmenschen: man kann mit ihnen reden, Termine verschieben und ich denke, dass gehört sich auch so.

Termine bei Behörden sind in aller Regel natürlich nicht immer freiwillig. Doch insbesondere im Sozialbereich erhalten die Bürger ja auch Gelder. Da sollten Termine schon eingehalten werden und es sollte nicht zu viel verlangt sein, diese ggf. auch abzusagen.

Aber da bin ich vielleicht durch meine Praxiserfahrung etwas vorbelastet ;)
 

NoAvail

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Ohne RfB oder sonstigen Paragraphen hört sich das nach einer freiwilligen Teilnahme an.

Du könntest NICHT hingehen und, um evtl. Problemen (falls es nicht freiwillig ist und du keinen wichtigen Grund fürs Fernbleiben hast) aus dem Weg zu gehen, dich NICHT abmelden, auch da du dich nicht zwingend abmelden musst falls es freiwillig ist. Oder hast du um diesen Termin gebeten? Dann sähe das natürlich anders aus.
In deinem Fall böte es sich an diese Einladung schlicht zu ignorieren.

Und wenn irgendwas vom Jobcenter kommt, tja, dann hast du keine Einladung erhalten.

Ein anderer Weg wäre dir evtl. von deinem Hausarzt eine AU zu besorgen, da deine Frauenärztin ja nicht abkömmlich ist.


Frage mich ernsthaft was dieses Jobcenter da anstellt. Bevor man hier einfach ins Blaue Einladungen verschickt und Steuermittel verschwendet, hätte man Sie zuerst fragen sollen, ob überhaupt Bedarf besteht.

Darauf einstellen MUSS man sich natürlich nicht - da die meisten Bürger so denken wie du, ist es tatsächlich sehr wahrscheinlich, dass einige nicht zu ihren Terminen auftauchen.

Hinterher wundern sie sich dann aber alle, weshalb eine Sanktion ins Haus flattert.
Mitarbeiter von Behörden - auch vom JC - sind keine Unmenschen: man kann mit ihnen reden, Termine verschieben und ich denke, dass gehört sich auch so.

Klar sind es keine Unmenschen, ich habe bsp. in der Vergangenheit Meldetermine auf Nachfrage verlegen können, allerdings sind sie mit einem Ermessensspielraum ausgestattet, welcher nicht immer zum Vorteil des HE verwendet wird.

Und genau bei diesem "sich melden, weil es sich so gehört" liegt das Problem für viele HE . Da wird dann für (Termin-)Absagen nach Gründen gesucht und hin und wieder mündet genau dieses Verhalten in einer Sanktion, da der ausgedachte Grund für das Jobcenter total unerheblich ist.

Wenn du aus dem Blauen heraus einen unsinnigen Termin bekommst, um welchen du nicht gebeten hast und zu welchem du nicht verpflichtend erscheinen musst, machst du dir dann wirklich die Mühe und schreibst eine Absage, tütest sie ein und bringst sie zur Post, auf deine Kosten?
Ich hätte da was Besseres zu tun :icon_evil:.
 

Pauer

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Wenn du aus dem Blauen heraus einen unsinnigen Termin bekommst, um welchen du nicht gebeten hast und zu welchem du nicht verpflichtend erscheinen musst, machst du dir dann wirklich die Mühe und schreibst eine Absage, tütest sie und und bringst sie zur Post, auf deine Kosten?
Ich würde tatsächlich einfach eine Mail schicken.

Und genau bei diesem "sich melden, weil es sich so gehört" liegt das Problem für viele HE . Da wird dann für (Termin-)Absagen nach Gründen gesucht und hin und wieder mündet genau dieses Verhalten in einer Sanktion, da der ausgedachte Grund für das Jobcenter total unerheblich ist.
Das musste ich leider auch feststellen :/
Aber warum müssen Behörden immer belogen werden? Bei der Wahrheit bleiben vermeidet oft Missverständnisse und der SB fühlt sich nicht verarscht. Wenn dauernd nur Lügen kommen, um Termine nicht wahrnehmen zu müssen, kann ich nachvollziehen, dass es dem SB dann auch irgendwann reicht.
 

Fabiola

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Ich würde tatsächlich einfach eine Mail schicken.
Und was wird hier - zu Recht - stets gebetsmühlenartig wiederholt?

KEINE Telefonnummer und KEINE Emailadresse ans JC geben - aus gutem Grund.

Noch dazu ist eine Email nicht rechtssicher und man lädt u.U. geradzu zu einer Sanktion ein.
 
E

ExUser 2606

Gast
Ich würde tatsächlich einfach eine Mail schicken.


Das musste ich leider auch feststellen :/
Aber warum müssen Behörden immer belogen werden? Bei der Wahrheit bleiben vermeidet oft Missverständnisse und der SB fühlt sich nicht verarscht. Wenn dauernd nur Lügen kommen, um Termine nicht wahrnehmen zu müssen, kann ich nachvollziehen, dass es dem SB dann auch irgendwann reicht.

Mail kannst du vergessen, schon aus Beweisgruenden.

Und leider akzeptieren viele JCs auc berechtigte Gründe nicht. Deshalb besser gar nicht absagen.
 

NoAvail

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Als SB im JC habe ich E-Mails immer gerne entgegengenommen und akzeptiert. Für alle am einfachsten.

Kann ich mir gut vorstellen und ist auch absolut einleuchtend.

Nur verstehe ich auch die HE , die dies nicht machen möchten. Immerhin geht es hier hauptsächlich um die Sicherung des Existenzminimums und nicht darum es sich möglichst einfach zu machen.

Gäbe es keine Sanktionen, würden fast alle den einfachsten Weg wählen. Wahrscheinlich wären die JCs mit ihren SBs dann endlich dazu in der Lage den Menschen richtig zu helfen. Das funktioniert doch nicht richtig, wenn die Masse Angst davor hat sanktioniert zu werden um dann evtl. mit nichts dazustehen.
 
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