Hallöchen
Als Hartz-IV-Empfänger stehe ich wie so viele andere auch vor der entscheidenden Frage, womit man sich das knapp bemessene Einkommen etwas aufbessern kann. Die Situation ist folgende:
Ich habe eine Ausbildung als Informationselektroniker erfolgreich abgeschlossen, und bin seither arbeitslos. Aus gesundheitlichen Gründen und der Feststellung, dass dieser Beruf nichts für mich ist, soll nun eine Neu-Orientierung erfolgen.
Hierfür habe ich mich nun um einen Studienplatz "Zeitbasierte Medien" beworben, in dem ich mein Hobby Fotografie mit einbringen kann.
Aus finanzieller Sicht betrachtet ist es ein ziemlich kostspieliges Hobby, das sich von dem ohnehin äußerst niedrigen Regelsatz im Hartz IV nicht so wirklich finanzieren lässt...
Inzwischen bin ich aber soweit angelangt, dass ich für meine Shootings (Porträt etc) ein wenig Geld hinzuverdienen kann - 15-20 Euro pro Shooting. Warum also nicht die Geglegenheit nutzen, und mir dadurch ein wenig hinzu zu verdienen? Zu diesem Zwecke plane ich eine kleine regionale Werbekampagne in Form von Flyern und Plakaten im Format Din A3 - also gerade in den umliegenden Ortschaften. Und genau hier liegt meine Frage:
Muss ich hierfür bereits ein Gewerbe anmelden, oder gibt es andere legitime Möglichkeiten, dieses Hobby zur Einkommensaufbesserung zu nutzen?
Ich habe KEINE fotografische Ausbildung, und betreibe es als Hobby. Welche Einkommensgrenzen gilt es dabei zu beachten?
Wenn ich mal seeeehr großzügig schätze, und 10 Shootings a 20 Euro im Monat schaffen sollte, läge der Zuverdienst bei etwa 200 Euro - wobei ich wohl eher im Bereich 3-5 pro Monat liegen werde, sprich kaum die 100 Euro Freibetrags-Grenze erreichen würde.
Reicht es aus, die ARGE diesbezüglich zu informieren, dass aus dieser Tätigkeit heraus ein unregelmäßiger Nebenverdienst von schätzungsweise bis zu 100 Euro (eher weniger) besteht, oder muss ich hierfür auch bereits ein Gewerbe anmelden?
Ganz besonders in Betracht der geplanten regionalen Werbekampagne, aus der sich ja unmissverständlich ableiten lässt, dass ich beabsichtige, mir dadurch etwas hinzu zu verdienen.
Denn wenn ich lediglich über Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis an Aufträge käme, so würde ich niemals den angestrebten monatlichen Schnitt von 3-5 Shootings erreichen - somit ein deutlich geringerer Nebenverdienst, mit vernachlässigbar geringem Einkommen.
Wenn ich maßgeblich über die 100 Euro hinauskommen sollte, so könnte man diesen Überschuss doch vom eigentlichen Regelsatz abziehen - oder verstehe ich das falsch?
Wenn ich beispielsweise (mal sehr hoch gegriffen ^^) neben den 100 Euro Freibetrag noch weitere 360 Euro durch Fotos einnehmen würde, und somit den gesamten Regelsatz "abdecken" würde, würde der eigentlich ausstehende Regelsatz wegfallen - ich hätte ebenso viel Geld wie ohne diese fotgrafische Tätigkeit, würde aber dieses Geld selbst verdienen, und den Steuerzahler somit entlasten.
Wenn alles klappt wie geplant, werde ich zum Wintersemester 2010 mit dem Studium beginnen können - aber selbst in diesem Falle ist es noch eine ganze Weile bis zum Winter. Bis dahin ist jeder einzelne Euro Gold wert.
In diesem Forum hoffe ich, fachkundige Antworten auf meine Fragen zu finden. An dieser Stelle schonmal ein Dankeschön im Voraus an alle, die sich hier konstruktiv mit einbringen möchten
Grüße,
Euer N
Als Hartz-IV-Empfänger stehe ich wie so viele andere auch vor der entscheidenden Frage, womit man sich das knapp bemessene Einkommen etwas aufbessern kann. Die Situation ist folgende:
Ich habe eine Ausbildung als Informationselektroniker erfolgreich abgeschlossen, und bin seither arbeitslos. Aus gesundheitlichen Gründen und der Feststellung, dass dieser Beruf nichts für mich ist, soll nun eine Neu-Orientierung erfolgen.
Hierfür habe ich mich nun um einen Studienplatz "Zeitbasierte Medien" beworben, in dem ich mein Hobby Fotografie mit einbringen kann.
Aus finanzieller Sicht betrachtet ist es ein ziemlich kostspieliges Hobby, das sich von dem ohnehin äußerst niedrigen Regelsatz im Hartz IV nicht so wirklich finanzieren lässt...
Inzwischen bin ich aber soweit angelangt, dass ich für meine Shootings (Porträt etc) ein wenig Geld hinzuverdienen kann - 15-20 Euro pro Shooting. Warum also nicht die Geglegenheit nutzen, und mir dadurch ein wenig hinzu zu verdienen? Zu diesem Zwecke plane ich eine kleine regionale Werbekampagne in Form von Flyern und Plakaten im Format Din A3 - also gerade in den umliegenden Ortschaften. Und genau hier liegt meine Frage:
Muss ich hierfür bereits ein Gewerbe anmelden, oder gibt es andere legitime Möglichkeiten, dieses Hobby zur Einkommensaufbesserung zu nutzen?
Ich habe KEINE fotografische Ausbildung, und betreibe es als Hobby. Welche Einkommensgrenzen gilt es dabei zu beachten?
Wenn ich mal seeeehr großzügig schätze, und 10 Shootings a 20 Euro im Monat schaffen sollte, läge der Zuverdienst bei etwa 200 Euro - wobei ich wohl eher im Bereich 3-5 pro Monat liegen werde, sprich kaum die 100 Euro Freibetrags-Grenze erreichen würde.
Reicht es aus, die ARGE diesbezüglich zu informieren, dass aus dieser Tätigkeit heraus ein unregelmäßiger Nebenverdienst von schätzungsweise bis zu 100 Euro (eher weniger) besteht, oder muss ich hierfür auch bereits ein Gewerbe anmelden?
Ganz besonders in Betracht der geplanten regionalen Werbekampagne, aus der sich ja unmissverständlich ableiten lässt, dass ich beabsichtige, mir dadurch etwas hinzu zu verdienen.
Denn wenn ich lediglich über Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis an Aufträge käme, so würde ich niemals den angestrebten monatlichen Schnitt von 3-5 Shootings erreichen - somit ein deutlich geringerer Nebenverdienst, mit vernachlässigbar geringem Einkommen.
Wenn ich maßgeblich über die 100 Euro hinauskommen sollte, so könnte man diesen Überschuss doch vom eigentlichen Regelsatz abziehen - oder verstehe ich das falsch?
Wenn ich beispielsweise (mal sehr hoch gegriffen ^^) neben den 100 Euro Freibetrag noch weitere 360 Euro durch Fotos einnehmen würde, und somit den gesamten Regelsatz "abdecken" würde, würde der eigentlich ausstehende Regelsatz wegfallen - ich hätte ebenso viel Geld wie ohne diese fotgrafische Tätigkeit, würde aber dieses Geld selbst verdienen, und den Steuerzahler somit entlasten.
Wenn alles klappt wie geplant, werde ich zum Wintersemester 2010 mit dem Studium beginnen können - aber selbst in diesem Falle ist es noch eine ganze Weile bis zum Winter. Bis dahin ist jeder einzelne Euro Gold wert.
In diesem Forum hoffe ich, fachkundige Antworten auf meine Fragen zu finden. An dieser Stelle schonmal ein Dankeschön im Voraus an alle, die sich hier konstruktiv mit einbringen möchten
Grüße,
Euer N