Hinzuverdienst bei befristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung

Leser in diesem Thema...

C

ckl1969

Gast
Hallo,
ich beziehe seit 11/2014 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Befristung läuft vorerst bis Ende 10/2020.

Wenn ich eine geringfügige Beschäftigung aufnehme, bei der ich 3 mal in der Woche 2,5 Stunden arbeite und weniger als 450,00 Euro im Monat verdiene, dürfte dass doch auf die Rente keine negativen Auswirkungen haben?

Müßte ich eine geringfügige Beschäftigung, wenn sie im obengenannte Zeit- und Verdienstrahmen liegt, der DRV melden bzw. mir diese vorab genehmigen lassen?
 
E

ExitUser

Gast
Du musst jedwede Tätigkeit welche du neben deiner Rente ausübst der DRV melden.

Ob sich diese spätestens bei der fälligen Verlängerung 2020 negativ in dem Sinne das du dann erneut zu einem Gutachter musst auswirkt kann dir hier niemand sagen.

Die DRV beurteilt eine Tätigkeit neben der EM-Rente immer einzelfallbezogen.

Bei dem einen gibt es keinerlei Probleme, beim anderen kann das schon ganz anders beurteilt werden z.B. das derjenige dann wieder zu einem Gutachter geschickt wird im Zuge der Verlängerung mit ungewissem Ausgang...


liesa
 
C

ckl1969

Gast
Vielen Dank für die Antwort!

Mit negativ auswirken meinte ich, ob 2,5 Stunden 3 mal in der Woche und die 450 Euro innerhalb der erlaubten Grenzen sind und mir da nichts passieren kann?

Also melden muss ich es, genehmigen lassen aber nicht?
 
E

ExitUser

Gast
Einfach melden. Liegt ja zeitlich bzw. nach deiner Schilderung im Rahmen des erlaubten. Passieren kann da vorerst nix. Die DRV wird es zur Kenntnis nehmen und gut.

liesa
 
Oben Unten