C
ckl1969
Gast
Hallo,
ich beziehe seit 11/2014 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Befristung läuft vorerst bis Ende 10/2020.
Wenn ich eine geringfügige Beschäftigung aufnehme, bei der ich 3 mal in der Woche 2,5 Stunden arbeite und weniger als 450,00 Euro im Monat verdiene, dürfte dass doch auf die Rente keine negativen Auswirkungen haben?
Müßte ich eine geringfügige Beschäftigung, wenn sie im obengenannte Zeit- und Verdienstrahmen liegt, der DRV melden bzw. mir diese vorab genehmigen lassen?
ich beziehe seit 11/2014 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Befristung läuft vorerst bis Ende 10/2020.
Wenn ich eine geringfügige Beschäftigung aufnehme, bei der ich 3 mal in der Woche 2,5 Stunden arbeite und weniger als 450,00 Euro im Monat verdiene, dürfte dass doch auf die Rente keine negativen Auswirkungen haben?
Müßte ich eine geringfügige Beschäftigung, wenn sie im obengenannte Zeit- und Verdienstrahmen liegt, der DRV melden bzw. mir diese vorab genehmigen lassen?