Wenns recht is, mach ich dafür ein neues Thema auf.
Also bei mir ging es ja um den Überprüfungsantrag , welcher abgelehnt wurde weil das ärztliche Attest erst vom 18.11.2008 stammt und die Sanktionen alle davor waren.
Fakt ist aber, daß ich meinem Sachbearbeiter schriftlich in jedem Brief meine Erkrankung mitgeteilt hatte. Die Schreiben habe ich alle hier liegen.
Am Telefon wurde mir heute gesagt, es sei meine Schuld daß ich nicht schon früher ein Attest beigebracht hätte, welches meine Krankheiten bestätigt.
Sorry aber bin ich jetzt der Gelackte? Ich glaube mich zu erinnern, daß der Sachbearbeiter bei einem aufkommenden Zweifel der Vermittelbarkeit seiner Kunden, weitere Schritte wie ärztliche Untersuchungen etc. einleiten müsste. Über entsprechende Paragraphen würde ich mich freuen.
Nur weil er meine Erkrankungen nicht beachtet hat und mir nicht gesagt hat, ich solle ihm ein Attest bringen nachdem ich meine Krankheiten das erste Mal erwähnt hatte, soll ich nun der Dumme sein?!
Das komische ist ja, in einem Schreiben Anfang November teilte er mir mit "da ich mehrmals Erkankungen erwähnt hatte, solle ich entsprechende Unterlagen beibringen". Ja, das habe ich ja gemacht (siehe Attest vom 18.11.2008. Also WUSSTE mein Sachbearbeiter ja wohl schon länger davon sonst hätte er ja kaum "mehrmals" geschrieben.
Bitte, wer hat zufällig einen guten Rat für mich, wie ich dagegen vorgehen kann?
Schönes Wochenende und Gruß
Tonto
Also bei mir ging es ja um den Überprüfungsantrag , welcher abgelehnt wurde weil das ärztliche Attest erst vom 18.11.2008 stammt und die Sanktionen alle davor waren.
Fakt ist aber, daß ich meinem Sachbearbeiter schriftlich in jedem Brief meine Erkrankung mitgeteilt hatte. Die Schreiben habe ich alle hier liegen.
Am Telefon wurde mir heute gesagt, es sei meine Schuld daß ich nicht schon früher ein Attest beigebracht hätte, welches meine Krankheiten bestätigt.
Sorry aber bin ich jetzt der Gelackte? Ich glaube mich zu erinnern, daß der Sachbearbeiter bei einem aufkommenden Zweifel der Vermittelbarkeit seiner Kunden, weitere Schritte wie ärztliche Untersuchungen etc. einleiten müsste. Über entsprechende Paragraphen würde ich mich freuen.
Nur weil er meine Erkrankungen nicht beachtet hat und mir nicht gesagt hat, ich solle ihm ein Attest bringen nachdem ich meine Krankheiten das erste Mal erwähnt hatte, soll ich nun der Dumme sein?!
Das komische ist ja, in einem Schreiben Anfang November teilte er mir mit "da ich mehrmals Erkankungen erwähnt hatte, solle ich entsprechende Unterlagen beibringen". Ja, das habe ich ja gemacht (siehe Attest vom 18.11.2008. Also WUSSTE mein Sachbearbeiter ja wohl schon länger davon sonst hätte er ja kaum "mehrmals" geschrieben.
Bitte, wer hat zufällig einen guten Rat für mich, wie ich dagegen vorgehen kann?
Schönes Wochenende und Gruß
Tonto