liebema
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
ich habe gestern ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, indem ich aufgefordert werde, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, weil durch die Bewilligung von Wohngeld die Hilfebedürftigkeit meiner beiden Kinder vermieden werden kann.
Ich habe in der letzten Zeit noch nie einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Ich versteh das ganze nicht.
Was ist mit der Miete, die das Jobcenter für mich direkt an meinen Vermieter überweist? Kann mir jmd. in diesem Punkt weiterhelfen?
Meine Kinder haben Einkommen in Form von Kindergeld (328€) und Unterhaltsvorschuss (275€).
Bis jetzt setzt sich mein ALG II Bescheid wie folgt zusammen:
Unterkunftskosten gesamt 505,58€
Mein Bedarf:
Regelleistung: 351,00€
Mehrbedarf 126,00€
Unterkunftskosten anteilig: 168,52€ B
Bedarf: 645,52€
für 1. Kind:
Regelleistung 211,00€
Unterkunftskosten anteilig: 168,53€= 379,53
-Summe eigene Mittel:
Kindergeld 164,00€
Unterhaltsvorschuß 158,00€
Bedarf: 57,53€
für 2. Kind
Regelleistung 211,00€
Unterkunftskosten anteilig: 168,53€= 379,53
-Summe eigene Mittel:
Kindergeld 164,00€
Unterhaltsvorschuß 117,00€
Bedarf: 98,53€
War heute beim Wohnungsbauförderungsamt und habe meinen Antrag auf Wohngeld abggeben. Dort sagte mir der nette Sachbearbeiter, dass ich so wie es aussieht Wohngeld in Höhe von 279€ bekomme.
Dadurch fällt ja nun der Bedarf für meine Kinder weg. Wie verhält sich das nun mit meinem Berdarf ? Verringert der sich dadurch auch noch? Brauch dringend einen Rat
Liebe Grüße
liebema
ich habe gestern ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, indem ich aufgefordert werde, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, weil durch die Bewilligung von Wohngeld die Hilfebedürftigkeit meiner beiden Kinder vermieden werden kann.
Ich habe in der letzten Zeit noch nie einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Ich versteh das ganze nicht.
Meine Kinder haben Einkommen in Form von Kindergeld (328€) und Unterhaltsvorschuss (275€).
Bis jetzt setzt sich mein ALG II Bescheid wie folgt zusammen:
Unterkunftskosten gesamt 505,58€
Mein Bedarf:
Regelleistung: 351,00€
Mehrbedarf 126,00€
Unterkunftskosten anteilig: 168,52€ B
Bedarf: 645,52€
für 1. Kind:
Regelleistung 211,00€
Unterkunftskosten anteilig: 168,53€= 379,53
-Summe eigene Mittel:
Kindergeld 164,00€
Unterhaltsvorschuß 158,00€
Bedarf: 57,53€
für 2. Kind
Regelleistung 211,00€
Unterkunftskosten anteilig: 168,53€= 379,53
-Summe eigene Mittel:
Kindergeld 164,00€
Unterhaltsvorschuß 117,00€
Bedarf: 98,53€
War heute beim Wohnungsbauförderungsamt und habe meinen Antrag auf Wohngeld abggeben. Dort sagte mir der nette Sachbearbeiter, dass ich so wie es aussieht Wohngeld in Höhe von 279€ bekomme.
Dadurch fällt ja nun der Bedarf für meine Kinder weg. Wie verhält sich das nun mit meinem Berdarf ? Verringert der sich dadurch auch noch? Brauch dringend einen Rat
Liebe Grüße
liebema