celticmoon
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 4 Dez 2007
- Beiträge
- 38
- Bewertungen
- 0
Liebe ELO-Gemeinde,
meine Frau (23), welche sich bis Mai 2013 im Erziehungsurlaub befindet und danach eine Ausbildung machen will, hat heute von der U25 ihre erste EGV bekommen und leider unwissend unterschrieben.
Ich habe diese gescannt und einige unklare, mit Fragen behaftete Textteile gekennzeichnet.
Dazu sagen möchte ich noch, das ich Vollzeit schichtarbeite, wir aber aufgrund der Kinder und des Erziehungsurlaubes vom Jobcenter aufgestockt werden.
Nun die Fragen:
zu Punkt 1
Im ersten Textteil steht nach "Ermessen" des Jobcenters kann erbracht werden, danach die Aufzählung unter anderem das schriftliche Bewerbungen nach schriftlichem Nachweis erstattet werden.
Frage: Wie jetzt, wird erstattet oder nach Ermessen wie oben angeführt, wobei nebenher auch gänzlich fehlt wieviel pro schriftliche Bewerbung übernommen wird.
zu Punkt 2
Eine Bewerbung darf sich nicht um Standarttexte handeln und keine orthografischen oder grammatikalischen Fehler beinhalten.
Ich dachte mir gehts noch, dann könnte der SB bei nichtgefallen anbringen, das die ordnungsgemäße Bewerbung nicht dem Standart entspricht und selbst bei einem Rechtschreibfehler sanktionieren oder wie.
Dieser Part grenzt für mich an Strafbestand, da der SB hier sich eine Möglichkeit der willkürlichen Sankionierung verschafft. Eure Meinungen bitte dazu bitte.
zu Punkt 3
Ortsabwesenheit kennen wir alle. Meine Frage aber ist, kann der SB die Genehmigung der Ortsabwesenheit fordern, obwohl sie noch aufgrund von Erziehungsurlaub zuhause ist und nur aus Gründen des Aufstockens der Bedarfsgemeinschaft zur BG gerechnet wird.
zu Punkt 4
So wie ich verstehe, nimmt sich der SB das Recht beim etwaigen ersten Verstoß den Regelsatz meiner Frau soweit zu kürzen das nur noch Unterkunft und Heizung ausgezahlt werden. Meines Wissens gibt es bei der 1. Sanktion 10% bzw. 30%.
Das war einiges, ich hoffe Ihr könnt mir in einigen Punkten helfen und sagen ob man nach Unterschrift bei Rechtswidrigkeiten trotzdem noch dagegen angehen kann.
Der SB meinte zu meiner Frau, sie müssen das jetzt unterschreiben. Ich bedaure aufgrund der Arbeit nicht dabeigewesen sein zu können, sonst wäre mit Sicherheit der Tatbestand der Nötigung erfüllt worden.
meine Frau (23), welche sich bis Mai 2013 im Erziehungsurlaub befindet und danach eine Ausbildung machen will, hat heute von der U25 ihre erste EGV bekommen und leider unwissend unterschrieben.
Ich habe diese gescannt und einige unklare, mit Fragen behaftete Textteile gekennzeichnet.
Dazu sagen möchte ich noch, das ich Vollzeit schichtarbeite, wir aber aufgrund der Kinder und des Erziehungsurlaubes vom Jobcenter aufgestockt werden.
Nun die Fragen:
zu Punkt 1
Im ersten Textteil steht nach "Ermessen" des Jobcenters kann erbracht werden, danach die Aufzählung unter anderem das schriftliche Bewerbungen nach schriftlichem Nachweis erstattet werden.
Frage: Wie jetzt, wird erstattet oder nach Ermessen wie oben angeführt, wobei nebenher auch gänzlich fehlt wieviel pro schriftliche Bewerbung übernommen wird.
zu Punkt 2
Eine Bewerbung darf sich nicht um Standarttexte handeln und keine orthografischen oder grammatikalischen Fehler beinhalten.
Ich dachte mir gehts noch, dann könnte der SB bei nichtgefallen anbringen, das die ordnungsgemäße Bewerbung nicht dem Standart entspricht und selbst bei einem Rechtschreibfehler sanktionieren oder wie.
Dieser Part grenzt für mich an Strafbestand, da der SB hier sich eine Möglichkeit der willkürlichen Sankionierung verschafft. Eure Meinungen bitte dazu bitte.
zu Punkt 3
Ortsabwesenheit kennen wir alle. Meine Frage aber ist, kann der SB die Genehmigung der Ortsabwesenheit fordern, obwohl sie noch aufgrund von Erziehungsurlaub zuhause ist und nur aus Gründen des Aufstockens der Bedarfsgemeinschaft zur BG gerechnet wird.
zu Punkt 4
So wie ich verstehe, nimmt sich der SB das Recht beim etwaigen ersten Verstoß den Regelsatz meiner Frau soweit zu kürzen das nur noch Unterkunft und Heizung ausgezahlt werden. Meines Wissens gibt es bei der 1. Sanktion 10% bzw. 30%.
Das war einiges, ich hoffe Ihr könnt mir in einigen Punkten helfen und sagen ob man nach Unterschrift bei Rechtswidrigkeiten trotzdem noch dagegen angehen kann.
Der SB meinte zu meiner Frau, sie müssen das jetzt unterschreiben. Ich bedaure aufgrund der Arbeit nicht dabeigewesen sein zu können, sonst wäre mit Sicherheit der Tatbestand der Nötigung erfüllt worden.