Hilfe, Stromdarlehn 10% vom Regelsatz....

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

sportingbull

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
25 Sep 2008
Beiträge
6
Bewertungen
0
aber mir wollen sie nun 80 Euro einbehalten bekomme aber nur 285 vom Amt da ja Unterhalt und Wohngeld angerechnet werden, nehme ich die Miete noch dazu komme ich auf knap 680 Euro, aber 10% und dann 80 Euro ???
Das ist zuviel dann komm ich nicht mehr aus.
Bin natürlich froh das die das vorgestreckt haben , denn die ELE hat sich auf keine Ratenzahlung eingelassen. Kann ich da Wiederspruch einlegen und wenn ja was schreib ich denn da rein ???


LG
 
Geht's um eine BG ? Klingt pi mal Daumen nach einer Erwachsenem und 2 Kindern!

10% vom Regelsatz sind immer immer 10% vom vollen Regelsatz, unabhängig davon, was wegen weiterer Einnahmen tatsächlich gezahlt wird! Also bei einem Singlehaushalt immer 35,1 Euro, auch wenn wegen einesn Nebenjpbs vielleicht nur 150 Euro gezahlt werden!
Die KdU haben nix damit zu tun!
 
Hallo, ja also ich und 2 Kinder die Unterhaltvorschuß erhalten und Wohngeld und Kindergeld natürlich, aber es gilt doch nur der Regelsatz von 351,00 den ich " eigentlich " hätte, oder???

Wie kommen die denn auf 80 Euro??????


LG
 
Nein, ein Stromanteil ist in allen Regelsätzen enthalten! Ich habe bislang aber auch noch nicht gehört, dass Regesätze der Kinder zur Darlehnsrückzahlung herangezogen werden.
Die Argumentation ist offenbar, dass der Strom von Euch Dreien genutzt wurde. Also nehmen die 10% vom Regelsatz der BG .

Ih würde auf jeden Widerspruch gegen die Aufrechnung mit der Regelleistung der Kinder einlegen, die 10% von Deiner Regelleistung sind wohl unstrittig. Allerdings kann ich die Erfolgsaussichten schlecht einschätzen. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der genaueres weiss!
 
Also, wie ich das sehe, sind deine Kinder ja nicht hilfebedürftig, da für sie Einkommen in Form von Unterhaltsvorschuss und Ki-Geld vorhanden ist.

Somit kann man auch nur von den d i r zustehenden Leistungen das Darlehen einbehalten. Und es heisst auch - bis zu 10 % können einbehalten werden - Betonung auf b i s :icon_evil:

Lege in deinem Widerspruch eindeutig klar, welchen Betrag du zahlen kannst, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen !

Grüße - Emma
 
Hallo, danke für die raschen Antworten, ja es ist so meine Kinder sind nicht bedürftig wegen Wohngeld, also werde ich mich darauf berufen.

lg
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten