Hilfe! Selbständiger soll 3000 Euro rückzahlen!

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elfer7

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Hallo allerseits,

meine Familie und ich, wir sind ziemlich in der Klemme und über jeden Ratschlag dankbar...
Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder und bin als Selbständiger sehr oft starken Schwankungen mein Einkommen betreffend ausgesetzt...deshalb war meine Familie auch 2005 Hartz 4 berechtigt und wir haben Leistungen erhalten...Ende des Jahres 2005 kamen dann wieder Aufträge rein, und die Leistung Hartz 4 fiel weg...
Nun möchte das Arbeitsamt nach Einsicht in meinen Steuerbescheid 2005 3000 Euro von mir zurück, da ich Ihrer Argumentation nach über die Monate verteilt über das ganze Jahr gerechnet dann doch zuviel Einkommen hatte...
Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Leistung war aber gar nicht abzusehen. dass wieder Geld verdient werden kann in besagtem Kalenderjahr...
Ist ein solche Rückforderung rechtens, zumal sich auch in den Jahren 2006 und 2007 ein ähnliches Bild ergibt...es wurden keinesfalls Rücklagen gebildet und eine solche Forderung ist Wahnsinn für unsere Familie, die in diesem Kalenderjahr 2007 auch schon erfolgreich 2 Hartz 4 Anträge bewilligt bekommen hat. Zurzeit verdiene ich wieder ohne Leistung des Arbeitsamtes, habe aber nun diese Rückforderung auf meinem Schreibtisch...
Inwieweit kann ich in diesem Fall das Zuflussprinzip geltend machen?
Da ich zurzeit keine Leistung vom Arbeitsamt beziehe, kann ich mir auch keinen Beratungsschein von Amtsgericht holen, bin also auf jede Hilfe von aussen angewiesen.
Wie sieht es euren Erfahrungen mit einem Widerspruch in diesem Fall aus, und wie verhält sich dieser Fall eigentlich rechtlich?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar...
 

Coole-Sache

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Hallo !
Ein paar Fragen vorweg:
1. Ist 2005 das ganze Jahr ALG II bezogen worden ?
2. Ganz wichtig ist auch ob Eure Bewilligungsbescheide als vorläufige Regelleistung gezahlt wurde?
3. Wurde von Dir keine Prognose für 2005 verlangt ?

Gruß Coole-Sache
 

elfer7

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Hallo,

Geldleistungen wurden vom 01.01.05 bis 31.03.05, in 07/05 und vom 18.11.05-31.12.05 gezahlt...also absolut unregelmässig, den Jahresverlauf betreffend...meine Auftragslage in einem freien künstlerischen Beruf ist absolut schwankend...

Die Leistung wurde nicht unter Vorbehalt gezahlt und damals wurde keine Prognose für 2005 verlangt...

Danke für weitere Hinweise!
 

Coole-Sache

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Hallo !

Also Dein Einkommen als Selbständiger wird im Jahr gerechnet nach erhalt des Steuerbescheids im Folgejahr 1/12 der Einnahme ist dann Dein anzurechnendes Einkommen - Freibeträge.
Dein Glück könnte sein das die ARGE Euch die Geldleistungen nicht als Vorläufig bzw. Darlehen gegeben hat. Es könnte nun gut sein das Du nichts zurück zahlen brauchst. Denn die Leistungen hätten vorläufig gezahlt werden müssen.
Meine Meinung wäre Widerspuch einzulegen.

Aber warte noch ein paar mehr Meinungen hier im Forum ab. Gibt bestimmt noch Profis hier die es genau wissen.

Also bitte warten !!!!

Gruß Coole-Sache
 

Hartz Vier

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Hallo,

Geldleistungen wurden vom 01.01.05 bis 31.03.05, in 07/05 und vom 18.11.05-31.12.05 gezahlt...also absolut unregelmässig, den Jahresverlauf betreffend...meine Auftragslage in einem freien künstlerischen Beruf ist absolut schwankend...

Die Leistung wurde nicht unter Vorbehalt gezahlt und damals wurde keine Prognose für 2005 verlangt...

Danke für weitere Hinweise!

Die machen es sich zu einfach. Das 1/12 Prinzip funktioniert bei dir nicht. Es zählen nur die Einnahmen der Zeit, in der du Leistungen vom Amt bezogen hast. Weise denen nach, dass du die viele Kohle während der Zeit bezogen hast, in der kein Alg II gezahlt wurde.
 

ethos07

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schaue auch mal unter mediafon.net - dort sind die beiden Anrechnungsvarianten , die einem erlaubt sind, dargestellt. Ich meine auch, dass bei dir nicht die 1/12-Jahreseinkommen-Regelung zutrifft... Bei mediafon.net kannst du dich auch beraten lassen - für nicht ver.di-Mitglieder zwar kostenpflichtig, aber allemal günstiger als die Rückforderung...
 
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